Hans-Jürgen ThiesCDU/CSU - Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wird die Delegierte EU-Richtlinie 2022/2100 in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich um eine verpflichtende Umsetzung, die bis zum 23. Juli dieses Jahres erfolgen muss. Kernpunkte des Änderungsgesetzes sind folgende Bereiche: Erhitzte Tabakerzeugnisse werden definiert und herkömmlichen Zigaretten und Drehtabak gleichgestellt. Sie müssen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise und eine Informationsbotschaft tragen, und charakteristische Aromastoffe werden verboten.
Ich sage ausdrücklich: Gegen das vorliegende Änderungsgesetz haben wir inhaltlich keine Einwände. Die vorgesehenen Regelungen dienen dem Jugendschutz und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie finden daher unsere ausdrückliche Zustimmung. Diese Zustimmung betrifft auch die im Omnibusverfahren angehängten Änderungen zum Umsatzsteuergesetz. Diese betreffen behördeninterne Datenübermittlung und Datenverwendung. Auch diese Regelungen dienen letztlich der Rechtsklarheit.
Obwohl meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird, kann ich der Bundesregierung deutliche Kritik dennoch nicht ersparen. Mit der vorliegenden Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde leider die Chance vertan, Einweg-E-Zigaretten zu verbieten. Der Bundesrat forderte bereits in seinem Beschluss vom 3. März 2023, dass die Bundesregierung sich für ein nationales und ein EU-weites Verbot von Einweg-E-Zigaretten einsetzen solle.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nun sind dreieinhalb Monate vergangen, und man hört und liest aus den Reihen der Bundesregierung überhaupt nichts in dieser Richtung. Dabei werden aktuell in Deutschland jeden Monat mit deutlich steigender Tendenz circa 3 Millionen Einweg-E-Zigaretten gekauft, geraucht und letztlich achtlos weggeworfen, in den Hausmüll oder auf die Straße,
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben recht! Da müssen wir auch ran!)
viel zu oft jedenfalls nicht, wie es im Sinne der Kreislaufwirtschaft richtig wäre, im Elektromüll entsorgt. Eines der Hauptprobleme bei den Einweg-E-Zigaretten ist, dass sie mit fest eingebauten und daher nicht austauschbaren Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können als nationaler Gesetzgeber doch nicht tatenlos zusehen, wie jährlich Millionen dieser Akkus illegal entsorgt werden. Wir können auch nicht warten, bis in 42 Monaten, also erst Ende 2026, die in der vergangenen Woche vom EU-Parlament verabschiedete Batterieverordnung greift. Zumindest durch ein wirksames Pfandsystem könnte die Umweltbelastung durch Einweg-E-Zigaretten deutlich entschärft werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie recht! Aber jetzt sagen Sie noch was zu den E-Zigaretten! Zu den anderen!)
Auch mit Blick auf den Jugendschutz und den Verbraucherschutz wurde hier eine Chance vertan. Einweg-E-Zigaretten – ich glaube, Frau Kollegin Künast, da werden Sie mir zustimmen – sind ein Einstiegsprodukt in den Nikotinkonsum.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: So ein Unfug!)
Befeuert durch den geringen Preis, verharmlosende Geschmacksrichtungen und ansprechende Verpackungen sind sie gerade für junge Menschen besonders attraktiv.
Wenn wir die Ziele der Kreislaufwirtschaft, der Ressourcenschonung sowie des Gesundheits- und Jugendschutzes wirklich ernst nehmen wollen, dann sollten Einweg-E-Zigaretten umgehend vom deutschen und auch vom europäischen Markt verbannt werden. Kein Mensch braucht diese Dinger.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb fordern wir als Unionsfraktion die Bundesregierung eindringlich auf, hier endlich gemäß dem Bundesratsbeschluss aktiv zu werden.
Letztlich wurde mit diesem Gesetzentwurf leider auch die Chance vertan, den Rechtsstatus von Nikotin- und Tabakbeuteln, also von Snus und von Pouches, zu klären. Snus sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch. Sie sind daher in Deutschland verboten. Pouches sind tabakfreie Nikotinbeutel, die nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu behandeln wären und deshalb in Deutschland eigentlich auch nicht gehandelt werden dürften. Tatsache ist jedoch, dass beide Arten von Beuteln leider sehr leicht im Onlinehandel zu bekommen sind und leider auch in manchen Tabakgeschäften erworben werden können. Ein konsequentes Handeln des Bundesgesetzgebers wäre hier dringend geboten.
Wer allerdings, wie die Bundesregierung, sogar den Drogenkonsum teilweise legalisieren will, der hat freilich im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Kollegin Rita Hagl-Kehl gibt ihre Rede zu Protokoll.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion Stephan Protschka.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7555702 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 112 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes |