Frauke HeiligenstadtSPD - Untersuchungsausschuss zum Komplex Warburg/Cum-Ex
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Unionsantrag sei insgesamt rechtswidrig. Die Kompetenzgrenze sei überschritten worden. Der Antrag der Unionsfraktion sei nur in Teilen verfassungsrechtlich zulässig. Es könne keine Pflicht des Bundestages geben, einen rechtswidrigen Einsetzungsbeschluss zu fassen. Und: Die frühere Tätigkeit in einer Landesregierung gehöre nicht zu dem, was ein Untersuchungsausschuss des Bundestages überprüfen könne,
(Johannes Schraps [SPD]: Hört! Hört!)
Grund: Die Kontrolle einer Landesregierung gehöre nicht zum Aufgabenbereich des Bundestages. – Ich könnte noch mehr aufzählen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Sachverständigen zu Ihrem Antrag meinen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Kay Gottschalk [AfD]: Das waren Ihre Sachverständigen!)
Wenn es noch eines deutlichen Hinweises bedurfte, so hat sich dies spätestens mit der Anhörung der Sachverständigen geklärt. Sie haben nicht das Recht, auch nicht ein Minderheitenrecht, im Rahmen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages das Amtshandeln der hamburgischen Landesregierung zu kontrollieren und zu überprüfen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Sie hätten allenfalls das Recht, die damalige amtierende Bundesregierung und ihr Handeln zu überprüfen. Ich muss nicht extra erwähnen, wer damals amtierende Bundeskanzlerin war und zu welcher Fraktion die amtierenden Finanzminister gehörten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP – Peter Beyer [CDU/CSU]: Billiges Ablenkungsmanöver!)
Ich habe bereits in der ersten Debatte zu Ihrem Antrag ausgeführt: Der Bundestag ist keine nächsthöhere Instanz bezüglich der Kontrolle von Landesregierungen. Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, ist und bleibt daher mindestens in großen Teilen verfassungswidrig.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und was macht man mit einem überwiegend verfassungswidrigen Antrag? Es ist Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, diesen Antrag zurückzuziehen!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Stattdessen veranstalten Sie hier Politikklamauk. Sie leisten damit dem Ansehen der Demokratie einen Bärendienst.
(Kay Gottschalk [AfD]: Das tun Sie!)
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein hohes Gut in der Kontrolle von Regierungshandeln durch die Parlamente. Sie jedoch missbrauchen dieses hohe Gut.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Sie müssen sich auch nicht wundern, wenn sich viele Menschen von einer solchen Politik abwenden.
Eins ist jedenfalls klar: Meine Kolleginnen und Kollegen können nicht dazu gezwungen werden, einem offensichtlich verfassungswidrigen Untersuchungsauftrag zuzustimmen. Auch wenn Sie mit dem Minderheitenrecht den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, so macht das den Untersuchungsauftrag nicht verfassungsgemäß.
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Minderheitenrechte dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass ein Bundestag einen verfassungswidrigen Untersuchungsauftrag beschließt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7556032 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 114 |
Tagesordnungspunkt | Untersuchungsausschuss zum Komplex Warburg/Cum-Ex |