06.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 115 / Zusatzpunkt 4

Klaus StöberAfD - Wettbewerbsfähigkeit im int. Steuerwettbewerb

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich möchte mich erst mal ausdrücklich bei der CDU/CSU-Fraktion bedanken, dass sie dieses Thema hier ins Plenum eingebracht hat.

(Zuruf des Abg. Markus Herbrand [FDP])

Fakt ist doch, dass wir uns im Finanzausschuss und auch speziell hier im Plenum viel zu wenig mit dem Thema Steuern befassen.

Dabei scheinen einige vergessen zu haben, dass ohne Steuereinnahmen hier gar nichts bewegt werden könnte: Frau Baerbock könnte keine Millionen im Ausland verschenken; für die EU würden wir als wichtigster Beitragszahler ausfallen, und auch die großzügigen Subventionen und angeblichen Geschenke, die Sie hier im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz verteilen wollen, wären finanziell gar nicht möglich. Aber das Heizungsgesetz ist ja nun erst mal vom Bundesverfassungsgericht von der Tagesordnung runtergenommen worden. Ich denke mal, das war eine gute Entscheidung.

(Beifall bei der AfD)

Die Frage ist natürlich: Empfinden die Bürger das jetzige Steuersystem als gerecht, und schränkt die hohe Steuerlast die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes ein? Spannend finde ich dann in dem Zusammenhang einen Blick auf die Steuersätze im internationalen Vergleich: Bulgarien 10 Prozent, Ungarn 9 Prozent, Litauen 15 Prozent, Rumänien 16 Prozent, Tschechien und Polen 19 Prozent und Griechenland 22 Prozent.

Wenn man dann im Vergleich mal schaut, wer die Hauptempfängerländer innerhalb der EU sind, sieht man: Das sind genau dieselben Länder, die auf dieser Liste stehen. Das ist doch interessant, dass die Länder, die ihren Bürgern die wenigsten Steuern abverlangen, genau die Länder sind, die von der EU das meiste Geld bekommen. Das heißt, wir finanzieren im Prinzip die Steuerprogramme der europäischen Länder. Und das, denke ich mal, ist nicht der Sinn der EU.

(Beifall bei der AfD)

Da wundert es auch nicht, dass Deutschland als Hauptzahler mit rund 22 Milliarden Euro netto die vergleichsweise höchste Steuerbelastung hat. Und da ist in der Antwort auf die Große Anfrage auch der Hinweis auf die Mindeststeuer von 15 Prozent nicht hilfreich; denn wenn Sie die Steuersätze, die ich gerade vorgelesen habe, nachvollzogen haben, sehen Sie: Die meisten liegen ja bereits nahe oder oberhalb der Grenze von 15 Prozent. Das entspricht genau diesem Körperschaftsteuersatz, den wir in Deutschland haben.

Nur, was Sie immer ignorieren: In Deutschland – das ist ein Unikum in Europa – bezahlen wir neben der Körperschaftsteuer eben auch Gewerbesteuer, und die Gewerbesteuer treibt den Gesamtsteuersatz des Unternehmens natürlich deutlich in die Höhe. Wir liegen dann insgesamt bei rund 30 Prozent, und das ist der Höchstwert in Europa. Das trifft insbesondere die mittelständische Wirtschaft am härtesten.

Während Frankreich im letzten Jahr seinen Unternehmenssteuersatz deutlich reduziert hat, sind wir in Deutschland weit davon entfernt. Die Gewerbesteuer ist ein Fremdkörper im internationalen Steuervergleich. Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen wollen, müssen wir diese reformieren oder sogar abschaffen.

(Beifall bei der AfD)

Ich weiß, die Gewerbesteuer ist für viele Kommunen die Haupteinnahmequelle im Haushalt. Deswegen müssen wir natürlich adäquate Instrumente finden, zum Beispiel eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Das würde auch den Kommunen wesentlich helfen; denn wir haben es erst bei Corona gesehen, dass gerade die Gewerbesteuer eine hohe Variabilität hat und die Kommunen dadurch natürlich größere Schwierigkeiten bekommen haben.

Nun könnten natürlich Schlaumeier sagen: Jeder Unternehmer kann ja selbst frei wählen, ob er eine GmbH gründet oder ein Einzelunternehmen. Richtig, ja. Aber bei Einzelunternehmen liegt man ja schon bei 63 000 Euro Einkommen beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent, und auch das ist im Europamittel wieder Spitzenwert.

Wir brauchen also kein ständiges Herumstochern in irgendwelchen bestehenden Systemen; wir brauchen eine einheitliche Unternehmenssteuer, unabhängig von der Rechtsform, welche insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Wir brauchen eine deutliche Anhebung des Grundfreibetrages, eine deutliche Streckung des Tarifs, indem der Spitzensteuersatz erst sehr viel später einsetzt, und wir brauchen vor allen Dingen eine Vereinfachung im Steuerrecht und die Abschaffung vieler Sondertatbestände. Da lade ich Sie gerne ein, gemeinsam mit uns eine wirkliche Unternehmenssteuerreform auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Kay Gottschalk [AfD]: Sehr gute Rede!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556130
Wahlperiode 20
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Wettbewerbsfähigkeit im int. Steuerwettbewerb
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