Daniel RinkertSPD - Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich wundert es ja schon, dass man jetzt schon weiß, dass man einen Gesetzentwurf, den wir hier heute in erster Lesung einbringen und beraten, ablehnen wird. Man weiß doch – nach Herrn Struck –, dass ein Gesetzentwurf, der hier reinkommt, nie auch wieder so rausgeht und dass wir ihn auch noch besser machen werden.
(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wir wissen, dass bei euch nie was besser wird! – Anja Karliczek [CDU/CSU]: Bei euch wird es nicht besser werden!)
Was mich als junger Mensch aber auch nervt, ist, dass Sie dieses Land immer schlechtreden. Das muss ich Ihnen mal deutlich sagen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Bei der Regierungsarbeit bleibt uns nichts anderes übrig! – Dr. Götz Frömming [AfD]: Nicht das Land, sondern die Politik ist schlecht!)
Das, was Sie hier für Märchen erzählen, stimmt auch gar nicht. Die ganzen massiven Investitionen in Chipfabriken und Halbleiter, die gerade getätigt werden – auch ausländische Investitionen –, nehmen Sie gar nicht wahr, und das ist sehr, sehr schade. Das muss ich Ihnen hier an der Stelle doch mal deutlich sagen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Das Land reden wir nicht schlecht, nur Ihre Politik! Da bleibt uns nichts anderes übrig!)
Meine Damen und Herren, heute beraten wir in erster Lesung die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um die Planung und Genehmigung bei Erneuerbare-Energien-Anlagen, beim Wasserstoff und sicherlich auch – wir werden uns das anschauen – bei industriellen Anlagen zu beschleunigen.
Aber zunächst: Was ist denn das Bundes-Immissionsschutzgesetz überhaupt? Die Kollegin hat es angesprochen: Es ist das maßgebliche Ordnungsrecht im Bereich der Luftreinhaltung und ein zentrales Regelwerk für Emissionen aus Anlagen und aus dem Verkehrsbereich.
Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sehr anspruchsvoll, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden. Warum wollen wir das Gesetz jetzt anpassen und ändern?
Erstens. Wir wollen bis 2045 klimaneutral wirtschaften.
Zweitens. Wir wollen bis 2030 80 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Ich sage, das ist sicherlich die größte industrielle Revolution seit der Entwicklung der Dampfmaschine. Das bedeutet, wir müssen noch schneller werden bei Genehmigungs- und Planungsverfahren, und die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll dafür den Rahmen geben und ist ein wichtiger Hebel, um diese Ziele zu erreichen.
In einigen Bereichen hat diese Regierung schon wichtige Punkte zur Beschleunigung angeschoben. Im Windenergie-auf-See-Gesetz, im LNG-Beschleunigungsgesetz und im Gesetz zur erleichterten Brennstoffumstellung wurden beispielsweise erstmals Genehmigungsfiktionen im Verfahren eingeführt, Umweltprüfungen und die Öffentlichkeitsbeteiligung gebündelt, Doppelprüfungen reduziert, der vorzeitige Baubeginn erleichtert oder auch das überragende öffentliche Interesse gesetzlich verankert.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir wollen das Tempo weiter anziehen; denn es geht um das Generationenprojekt der Energiewende, es geht um Klima- und Umweltschutz und das Schaffen eines neuen, nachhaltigen Wachstums mit Wohlstand für die vielen in unserem Land, aber auch in Europa, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Autorin Maja Göpel
(Otto Fricke [FDP]: Autorin?)
schrieb einmal – ich zitiere –:
Denn Zukunft ist nichts, was bloß vom Himmel fällt. Nichts, das einfach nur so passiert. Sie ist in vielen Teilen das Ergebnis unserer Entscheidungen.
Diese Regierung hat sich für Fortschritt entschieden, diese Regierung hat sich für die aktive Gestaltung der Zeitenwende, in der wir leben, entschieden, und diese Regierung hat sich für das Deutschlandtempo entschieden. Wir wollen aus der Jahrhundertaufgabe der Transformation der Industrie, der Gestaltung der Energiewende und des Schutzes des Klimas eine Jahrhundertchance für alle in unserem Land machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein wesentlicher Aspekt einer erfolgreichen Transformation ist die Planungsbeschleunigung. Deshalb setzen wir mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Verkürzungen im Genehmigungs- und Planungsverfahren; denn zur Umsetzung der beschlossenen Klimaziele in Deutschland und Europa ist ein Umbau weiter Teile der Wirtschaft erforderlich. Ein weiteres Hochlaufen beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie, bei der Wasserstoffinfrastruktur und bei Stromnetzen ist notwendig.
Wenn wir uns das mal ansehen: Prognosen sagen, bis 2030 wird es 15 000 reguläre Industriegenehmigungen und 5 000 reguläre Genehmigungen für Windenergieanlagen geben. Hinzu kommen Genehmigungsverfahren für 15 000 zusätzliche Windräder und 5 000 zusätzliche Änderungsgenehmigungen bei der Produktionsumstellung der Industrieanlagen. Es liegt auf der Hand, dass das Erreichen der Klimaziele eine Beschleunigung auf allen Ebenen und allen Verfahrensstufen erforderlich macht.
Meine Damen und Herren, im jetzigen Gesetzentwurf sind bereits gute Maßnahmen enthalten, die Beschleunigungseffekte haben. Auf drei Punkte möchte ich gerne kurz eingehen:
Erstens: Vollständigkeit der Unterlagen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Vollständigkeit von Unterlagen genauer zu definieren. Die Praxis zeigt, dass die Vollständigkeit in vielen Verfahren erst sehr spät festgestellt wird und die Verfahren deshalb deutlich länger als die sieben Monate dauern, die vorgeschrieben sind. Die Konkretisierungen im Gesetzentwurf sind deshalb sehr sinnvoll, um Verfahren zu beschleunigen.
Zweitens. Die Möglichkeit, auf Antrag einen Projektmanager durch die Genehmigungsbehörde bestellen zu lassen – dies kann sie mit Zustimmung des Vorhabenträgers auch ohne Antrag tun –, ist eine sehr positive Maßnahme. Sie wird dafür sorgen, dass Verfahren viel schneller durchgeführt werden können.
Drittens: die Frist für die aufschiebende Wirkung. In § 63 Absatz 2 soll eine Frist von einem Monat für die Stellung und Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage eingeführt werden. Das wird den Investoren Rechtssicherheit geben. Sie haben damit Klarheit, dass nach Fristablauf nicht mehr mit Rechtsschutzanträgen gerechnet werden muss.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, viele Regelungen sind sehr positiv und gehen in die richtige Richtung. Aber gerne will ich auch drei Punkte kurz nennen, die wir als SPD-Fraktion noch mal in den Blick nehmen wollen:
Erstens: das Thema „Vorzeitiger Baubeginn“. Er kann eine sehr große Beschleunigungswirkung haben und ist bereits ein bewährtes Instrument im Fuel-Switch-Verfahren, das wir schon haben. Die Beschleunigungseffekte sind eben gehoben worden.
Zweitens. Ja, wir werden natürlich auch das Thema „Beschleunigung bei Industrieanlagen“ in den Blick nehmen und gucken, was wir da machen können. Ich habe eben ja beschrieben: Für den Schutz des Klimas brauchen wir auch dort schnellere Genehmigungsverfahren.
Drittens. Wir müssen gucken, dass wir beim Repowering effizienter werden und dass die vereinfachten Verfahren auch dann möglich sind, wenn der neue nicht der alte Anlagenbetreiber ist, damit das schnell geht und damit das, was jetzt schon im Gesetzentwurf vorgesehen ist, eben auch umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, wir werden in den Beratungen immer genau darauf achten, ob Veränderungen an gesetzlichen Regelungen, die wir im Gesetz formulieren wollen, in der Praxis auch wirklich eine Beschleunigungswirkung haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und bedanke mich jetzt schon für die ersten guten Gespräche in der Koalition.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Muhanad Al-Halak [FDP])
Für die AfD-Fraktion hat das Wort Thomas Ehrhorn.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7556206 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz |