07.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 19. ZP 12

Volker UllrichCDU/CSU - Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rechtslage kann eine Passbehörde die Ausstellung eines Passes verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Betroffene eine schwere staatsgefährdende Straftat plant oder er selbst eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Jetzt wird ein zusätzlicher Passversagungsgrund eingeführt, wonach jemandem, der zum Beispiel wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist, die Ausreise verweigert werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene weitere Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern begeht. Ich halte das für eine gute Regel; denn es ist unerträglich, zu wissen, dass Straftäter ausreisen, um Kinder zu missbrauchen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen aber auch noch einen Satz zum Gesetzgebungsverfahren verlieren. Der Bundesrat hat sich sehr stark eingelassen und hat insgesamt sieben Änderungsanträge gestellt. Ich halte alle für beachtenswert, weil im Passwesen die Kommunen im Auftrag der Länder für den eigentlichen Gesetzesvollzug zuständig sind und damit die Sachlage kennen. Bei der Gelegenheit möchte ich übrigens erwähnen, welchen unschätzbaren Dienst die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern leisten, die für viele Menschen das erste Gesicht unseres Staates sind. Ihnen sage ich ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich finde es bedauerlich, dass die Bundesregierung nur zwei der sieben Änderungsanträge des Bundesrates nahetreten konnte, und das teilweise mit der Begründung, dass sie zwar die Richtigkeit einräumt, aber jetzt noch nicht die Notwendigkeit sieht. Man hätte es jetzt sofort regeln können und regeln müssen.

Es ist doch schade, dass der Kinderpass abgeschafft wird. In der Praxis war der Kinderpass zwar nur ein Jahr gültig; aber er konnte nach Ablauf des Jahres durch einen einfachen Aufkleber verlängert werden. Der nun zu beantragende Reisepass ist zwar länger gültig, aber nur so lange, wie die Identifizierbarkeit aufgrund des Fotos gegeben ist. Ich finde, gerade bis zum Alter von sechs Jahren wäre der Kinderreisepass noch ein taugliches Mittel gewesen. Jetzt wird es für die Familien ein Stück weit teurer und bürokratischer. Das hätten wir uns, meine Damen und Herren, sparen können. Lassen Sie doch pragmatisch den Kinderpass noch eine Weile am Leben!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Letzter Punkt. Über 51 Millionen Ausweisdokumente sind in den letzten Jahren ausgestellt worden. Aber nur 10 Prozent der Bundesbürger nehmen die elektronische Signatur auch tatsächlich in Anspruch, 90 Prozent nicht. Das ist zu wenig. Wir haben die gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeiten des Ausweises auch in der Praxis genutzt werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ullrich. – Als Nächstes spricht zu uns der Kollege Dr. Jens Zimmermann, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556337
Wahlperiode 20
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen
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