Martin PlumCDU/CSU - Justiz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hönel, ich möchte doch ein paar Worte zum Hinweisgeberschutzgesetz sagen. Das haben Sie jetzt, in Ehrlichkeit, sehr, sehr einseitig dargestellt. Der Bundesrat hat am 10. Februar dieses Jahres entscheiden, dass er den Gesetzentwurf, der von Ihnen durch den Bundestag gebracht worden ist, ablehnt.
Sie haben sich daraufhin in einem historischen, verfassungsrechtlich einmaligen Vorgang entschieden, ein vom Bundesrat abgelehntes Zustimmungsgesetz so aufzuspalten, dass es einen nicht zustimmungspflichtigen und einen zustimmungspflichtigen Teil gibt. Sie haben über Wochen probiert, dieses verfassungsrechtlich unzulässige Gesetz durch den Deutschen Bundestag zu bringen. Und erst als Sie mit dem Versuch wieder am Veto des Bundesrats gescheitert sind, haben Sie sich entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Danach hat es gut einen Monat gedauert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist nach dem 10. Februar, Mitte März, angelaufen.
(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: So war das!)
Hätten Sie direkt den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre es nie zu diesem Vertragsverletzungsverfahren gekommen, hätten nie 35 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen. Die Verantwortlichkeit liegt ganz klar an dieser Stelle bei Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Abgeordneter, bleiben Sie bitte stehen. – Wollen Sie antworten?
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7557004 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 119 |
Tagesordnungspunkt | Justiz |