20.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 121 / Tagesordnungspunkt 4

Fabian JacobiAfD - Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln hier – bemerkenswerterweise bereits zum zweiten Mal – einen Zwischenbericht des Rechtsausschusses zu einem Antrag der Fraktion der CDU/CSU.

Was ist geschehen? Es beginnt im September vor einem Jahr. Die CDU/CSU hatte damals realisiert, dass sie nicht mehr die Regierung stellt, und wollte sich folgerichtig in der Opposition profilieren. Zu diesem Zweck hat sie einen Klassiker christdemokratischer Rechtspolitik neu aufgelegt, nämlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung,

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Falsch!)

also die massenhafte anlasslose Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Eben gerade nicht! – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nicht verstanden!)

Das lehnen wir in der Sache ab,

(Beifall bei der AfD)

aber wenn die Fraktion der CDU/CSU meint, sich mit dieser Forderung parlamentarisch hervortun zu wollen, dann ist das ihr gutes Recht.

Wir als AfD-Fraktion haben deshalb seinerzeit der Überweisung in den Rechtsausschuss ebenso zugestimmt wie einer öffentlichen Anhörung. Allerdings hätte der Ausschuss nun für die beschlossene Anhörung auch einen Termin festlegen müssen. Und eben dies hat die Ampelmehrheit blockiert, indem sie es jede Woche erneut von der Tagesordnung des Ausschusses abgesetzt hat.

(Stephan Brandner [AfD]: Gegen die AfD-Stimmen!)

Wenn sich die Fraktion der CDU/CSU darüber beklagt, dass die Beratung ihres Antrags von der Ampelmehrheit fast ein Jahr lang blockiert wurde, dann tut sie das also durchaus zu Recht. Dass die Ampelfraktionen blockiert haben, weil sie sich in der Sache nicht auf eine Linie verständigen können – insbesondere die Minister Buschmann und Faeser haben dazu ja wohl recht unterschiedliche Vorstellungen –, kann ihr Verhalten wohl erklären, aber nicht rechtfertigen. Es bleibt ein Machtmissbrauch der Mehrheit.

(Beifall bei der AfD)

Wenn wir aber schon über den Missbrauch parlamentarischer Mehrheit sprechen, dann komme ich leider nicht umhin, einmal mehr festzuhalten, dass die Fraktion der CDU/CSU diesbezüglich in einem schon sehr durchsichtigen Glashaus sitzt. Sie monieren das nämlich gerne, wenn es sich hier einmal gegen Sie richtet. Wenn allerdings die Front der selbsternannten Exklusiv-Demokraten, kurz SED,

(Beifall bei der AfD)

darangeht, die Rechte der Opposition in Gestalt der AfD-Fraktion zu unterlaufen, dann lässt man Sie dabei gerne mitspielen, und dann machen Sie auch sehr gerne mit bei dem Spiel.

(Beifall bei der AfD)

Dass der Vorgang hier insoweit zu einem Erkenntnisfortschritt bei Ihnen führen wird, das muss man leider bezweifeln.

Zum Inhalt des Antrags habe ich in der ersten Lesung vor einem Jahr schon etwas gesagt, deshalb nur in aller Kürze. Die CDU/CSU will die allgemeine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Sie möchte die Internetanbieter verpflichten, laufend aufzuzeichnen, wer wann wo im Internet herumsurft, welche Seiten er besucht, damit der Staat anschließend auf diese Aufzeichnungen zugreifen kann.

„Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer“, schrieb Friedrich Nietzsche. Und wenn dieses Ungeheuer uns alle so engmaschig überwachen will, dann ist jedes Misstrauen angezeigt.

(Beifall bei der AfD)

Bereits die Existenz solcher umfassenden Datensammlungen über das Verhalten jedes Einzelnen begründet eine hohe abstrakte Gefahr des Missbrauchs. Man beschließt sie mit heiligen Schwüren, nur in größter Not, zur Abwehr der scheußlichsten Verbrechen, davon Gebrauch machen zu wollen. Und am Tag darauf beginnt man, die engen Grenzen aufzuweichen und zu verschieben, dieses und jenes noch hinzuzunehmen, jetzt, wo die Daten halt schon einmal da sind.

Und nicht nur der staatliche Zugriff droht. Weil die Datensammlungen durch die Internetanbieter, also Wirtschaftsunternehmen, angelegt werden sollen, kommt die Gefahr des Missbrauchs durch diese selbst oder auch durch Dritte, die sich illegal Zugang verschaffen, noch hinzu. Besser ist es allemal, wenn solche massiven Datensammlungen über das Alltagsverhalten unbescholtener Menschen gar nicht erst angelegt werden. Was die Behauptung angeht, ohne diese Datensammelwut blieben die erwähnten scheußlichen Verbrechen ungesühnt, man könne der Täter nur allein auf diesem Wege habhaft werden, so haben wir da erhebliche Zweifel. Die lange verzögerte Anhörung findet ja nun doch noch statt und wird das sicherlich noch erhellen. Wir sind gespannt auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist Helge Limburg für Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7578572
Wahlperiode 20
Sitzung 121
Tagesordnungspunkt Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung
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