21.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 7

Jörn KönigAfD - Zukunftsfinanzierungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Früher ist die Zukunft einfach passiert. Heute, in Ampelzeiten, müssen wir die Zukunft finanzieren.

(Beifall bei der AfD)

Die Ampel bringt einen Gesetzentwurf zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen ein – eine schöne Tautologie. Jede Investition soll die Zukunft sichern. Das ist Sinn und Zweck einer Investition. Dieses Marketinggeklingel können wir also getrost beiseiteschieben und uns mal mit den Inhalten befassen.

(Beifall bei der AfD)

Das Gesetz besteht aus mehr als 30 Artikeln, die andere Gesetze und Verordnungen ändern, sodass man natürlich nicht auf jede Einzelmaßnahme hier eingehen kann. Daher greife ich zwei Beispiele heraus:

Erstens. Neugründungen und kleine Wachstumsunternehmen sollen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt, sprich: Börsengang, bekommen.

Zweitens. Der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird deutlich auf 5 000 Euro erhöht.

Diese und weitere Ziele begrüßen wir, haben allerdings große Zweifel an der Wahl der Mittel.

Erstens. Die sogenannten Mehrfachstimmrechte sehen wir skeptisch, und zwar aus denselben Gründen wie viele Fachverbände. Mehrfachstimmrechte waren aus guten Gründen in Deutschland 25 Jahre unzulässig. Sie schränken die Mitspracherechte von anderen Investoren ein. Das schadet Klein- und auch Großanlegern; der Kollege Stöber hat es gesagt. Das „One share, one vote“-Prinzip, analog zu „One man, one vote“ in der Demokratie, ist essenziell wichtig für ein aktives Engagement der Aktionäre.

(Beifall bei der AfD)

Der internationale Trend geht auch weg von Mehrfachstimmaktien, unter anderem weil sie schwerer zu bewerten sind.

Zweitens. Viele der Verbesserungen sind für neue, kleine und stark wachsende Unternehmen gedacht. Die Markteintrittsbarriere soll gesenkt werden. Das ist auch gut so. Weniger gut ist, dass nach jetzigem Stand auch etablierte Großbanken von diesen Vorteilen profitieren könnten, aber zum Beispiel große Versicherungen oder Pensionsfonds nicht. Hier wäre eine Beschränkung auf wirklich neue und auch kleine Unternehmen zielführend. Das muss unbedingt verbessert werden.

(Beifall bei der AfD)

Insgesamt gibt es im Gesetz, wie gesagt, viele sinnvolle Verbesserungen, die wir unterstützen. Aber wenn man für den Finanzstandort Deutschland wirklich etwas tun wollte, etwas Großes, dann müsste man an die grundlegenden Probleme ran und sollte nicht so viele kleine Minischritte als „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ verkaufen. Wenn wir zum Beispiel eine neue Aktienkultur haben wollen, dann sollten wir freies Aktiensparen aus Entgeltumwandlung wie bei der betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen. Das gäbe einen Riesenschub für den deutschen Kleinanleger und den deutschen Aktienmarkt.

(Beifall bei der AfD)

Das Gesetz geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Aber es gibt noch vieles zu verbessern. Es ist halt ein bisschen zu wenig. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Dr. Thorsten Lieb.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7578625
Wahlperiode 20
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Zukunftsfinanzierungsgesetz
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