Klaus StöberAfD - Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gastronomie ist eine der Branchen, welche besonders hart von Corona betroffen waren. Neben massiven Umsatzeinbrüchen hatte sie auch einen Verlust von Arbeitskräften zu verkraften. Viele haben sich einfach einen neuen Job gesucht, weil mit dem Kurzarbeitergeld, das während der Coronazeit gezahlt wurde, einfach keiner mehr klarkam.
Wir können dieses Manko bei den Arbeitskräften, die unwiderruflich weg sind, auch durch eine Umsatzsteuersenkung nicht kompensieren. Wir können aber zumindest verhindern, dass noch mehr Gaststätten ihre Türen wieder schließen müssen. Die Branche hat 2020 und 2021 insgesamt 36 000 Betriebe verloren. Die Umsatzsteuererhöhung würde sich ebenso wie die exorbitanten Energiepreise auf die Verbraucherpreise auswirken. Die Preise würden noch stärker steigen. Die Gastronomen wären gezwungen, die erhöhte Umsatzsteuer, wenn die Erhöhung denn so kommt, auf ihre Gäste umzulegen; denn es ist eine Verbrauchsteuer. Die Folge wäre, dass der Gaststättenbesuch immer mehr für den einfachen Bürger zum Luxusgut würde und die Gästezahlen weiter zurückgehen würden.
(Beifall bei der AfD)
Insbesondere im ländlichen Raum stehen damit viele Betriebe vor dem Aus. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Kultur und Heimat. Egal ob auf dem Land oder in der Stadt, die Gaststätten sind Treffpunkte für Jung und Alt, ein Ort des Zusammenkommens, der Kommunikation, des gemütlichen Zusammenhalts. In insgesamt 23 EU-Staaten wird kein Unterschied gemacht zwischen Essen vor Ort und Essen außer Haus, nur bei uns in Deutschland.
Die Gastronomie ist sehr arbeitsintensiv. Dort wird mit viermal so viel Beschäftigten derselbe Umsatz erzielt wie im Lebensmitteleinzelhandel. Deswegen sind Personalkostensteigerungen, die unwiderruflich sind, natürlich Preistreiber. Deshalb begrüßen wir den Vorschlag der CDU in ihrem Entschließungsantrag,
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: CDU/CSU!)
die Arbeitszeitregelung flexibler zu gestalten.
Die eigentliche Frage ist jedoch: Sollten wir nicht die Gelegenheit nutzen, um hier einen großen Wurf zu machen? Wir haben, auch wenn die aktuelle Regelung bestehen bleibt, eine Unterscheidung zwischen Speisen und Getränken. Das macht die Gastronomie zum Bürokratiemonster. Wir haben 19 Prozent bei Essen vor Ort und 7 Prozent bei Außer-Haus-Verkauf. Wir haben auch bei den Getränken Unterschiede: Auf Kaffee sind es zum Beispiel 19 Prozent, wenn Sie aber 75 Prozent Milchanteil haben, sind es 7 Prozent. Auf frisch gepressten Saft sind es 19 Prozent, auf Smoothies 7 Prozent. Das versteht doch kein Gastronom mehr. Das ist einfach eine Überforderung. Herr Klüssendorf hat gesagt: Der normale Steuerberater kann das auch nicht mehr verkraften. – Da würde ich ihm sogar teilweise zustimmen. Es ist wirklich eine Unart, dass die Gastronomen sich mit steuerlichen Fragen beschäftigen müssen, wo sie doch eigentlich ihre Gäste bewirten wollen.
(Beifall bei der AfD)
Wir schlagen deshalb vor, einen einheitlichen Steuersatz für alle gastronomischen Leistungen einzuführen. Das wäre wirklich mal ein Fortschritt in dieser Steuergeschichte. Ich weiß, jetzt kommt wieder Ihr Einwand – Sie haben es ja selber gesagt, Herr Klüssendorf –: Wir können uns das nicht leisten. – Ich will Ihnen mal was sagen: Wir haben 2022 allein bei der Umsatzsteuer 34 Milliarden Euro mehr eingenommen als im Vorjahr. Sie haben bis zum Juli dieses Jahres 3,2 Milliarden Euro mehr eingenommen.
(Michael Schrodi [SPD]: Und die Ausgaben?)
3,2 Milliarden Euro, das ist übrigens genau die Summe, die die Erhöhung der Umsatzsteuer kosten würde. Das wäre also durchaus zu finanzieren.
Wir könnten uns alternativ auch vorstellen, einen Mischsteuersatz in der Gastronomie einzuführen: 10 Prozent. Das ist nicht neu. Das gibt es zum Beispiel in Belgien, in Frankreich und in Italien. Damit würden wir die Gastronomen nicht nur steuerlich entlasten, wir würden auch den Bürokratieaufwand in der Gastronomie auf einen Schlag komplett beseitigen.
(Beifall bei der AfD)
Bei einem Verhältnis von 30 : 70 zwischen Getränken und Speisen würden überhaupt keine Umsatzsteuerausfälle entstehen. Das heißt, das wäre komplett aus dem Gesetz heraus finanziert. Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Vorschlag – wir werden das heute Abend noch mal diskutieren im Zusammenhang mit einem anderen Antrag von uns – in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Herr Kollege, die Redezeit ist um.
Unabhängig davon, –
Nein, nicht „unabhängig davon“, sondern sie ist einfach um.
– dass unser Antrag weiter gehend ist, würden wir natürlich trotzdem dem Entschließungsantrag der CDU zustimmen.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7578746 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 122 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Umsatzsteuergesetzes |