21.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 122 / Zusatzpunkt 9

Marco WanderwitzCDU/CSU - Änderung des Filmförderungsgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass der Kollege Sacher vor mir sprach. Wir hatten diese Woche nämlich schon einen gemeinsamen Termin zum Thema, den ich mir vorgenommen hatte zu erwähnen. Wir waren am Dienstag gemeinsam im schönen Leipzig zur diesjährigen Filmkunstmesse und haben dort auf einem Podium miteinander und mit Vertreterinnen und Vertretern der Filmbranche diskutiert.

Die Stimmung, so will ich es mal sagen, ist, was die FFG-Reform betrifft, vorfreudig, aber auch angespannt; denn insbesondere die Kinos sind noch nicht da, wo sie vor Corona waren. Die Besucherzahlen sind noch nicht wieder so, wie sie vor Corona waren, und das bringt natürlich Probleme für die Kinos mit sich. Noch komplizierter ist es, weil es eben nicht die Kinos gibt, sondern es gut besuchte Häuser gibt, bei denen es wieder wie in Vor-Corona-Zeiten ist, und andere, die immer noch bis zu 40 Prozent weniger Zuschauerinnen und Zuschauer haben. Ein Punkt, der in der Diskussion eine Rolle gespielt hat, war, warum das so ist und was man dagegen tun kann.

Diejenigen, die in Kinos investieren konnten, die in das Erlebnis des Kulturorts Kino investieren konnten – die meisten konnten das, weil es das Zukunftsprogramm Kino gibt –, haben es geschafft, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer in größerer Zahl wiedergekommen sind.

(Michelle Müntefering [SPD]: Sehr richtig!)

Deshalb die Forderung, die ich mir ausdrücklich im Namen meiner Fraktion zu eigen machen möchte: Wenn man so ein tolles Programm hat und wenn man so einen Investitionsstau vor allen Dingen in den ländlichen Räumen in den Kinos hat, dann ist das Schlechteste, was man machen kann, ein solches Programm zu kürzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Leider ist genau das passiert; so steht es im Haushaltsentwurf der Ampelregierung. Deswegen äußere ich die Bitte und die Hoffnung, dass wir alle hier das miteinander im parlamentarischen Verfahren geradeziehen. Ich glaube, dass man nicht um 5 Millionen Euro kürzen darf, sondern im Gegenteil 5 Millionen Euro mehr pro Jahr an dieser Stelle ausgeben muss,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

da wir wissen, dass der Investitionsstau dreistellig ist.

Wir reden heute über die kleine Novelle. Wir verlängern um ein Jahr, um dann eine große Novelle zu machen. Vieles von dem, was Kollege Sacher angesprochen hat, sind ja schon Inhalte der großen Novelle, zu der uns die Eckpunkte der BKM vorliegen. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass wir jetzt Mitte der Legislaturperiode haben und wir über den 1. Januar 2025 sprechen, also die Zeit nach der einjährigen Verlängerung, wir es also langsam mit einem sportlichen Verfahren zu tun haben. Denn in drei Monaten ist Weihnachten – alle müssen Geschenke kaufen –; dann beginnt das Jahr 2024. Insofern würde ich sagen: Der Kabinettsbeschluss müsste spätestens im ersten Quartal her, weil wir ja auch im Parlament noch darüber sprechen wollen.

Die Eckpunkte enthalten insbesondere bei den Themen „Einnahmeseite“ und „Förderung“ durchaus Wege, die nicht die einfachsten und naheliegendsten sind. Ich will damit sagen: Wenn wir über das Thema „steuerliche Förderung“ sprechen, dann sind natürlich, anders als jetzt beim DFFF und dem German Motion Picture Fund, die Länder mit an Bord; denn es geht auch um deren Steuermindereinnahmen. Insofern ist es, glaube ich, zumindest eine große Herausforderung, da zusammenzufinden.

Gleichwohl ist der Weg als solcher sicherlich kein schlechterer und kein besserer als der Weg über ein direktes Fördermodell. Er hat nur ein paar Hürden mehr, unter anderem hinsichtlich des Zusammenkommens mit den Ländern und natürlich bezüglich der Frage: Wie kriege ich das überjährig mit der Liquidität insbesondere für die kleinen und mittelständischen Betriebe hin?

(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ganz berechtigte Frage!)

Wir – das will ich auch ganz offen sagen – sehen bei den Eckpunkten, die jetzt vorgestellt wurden, Licht und Schatten. Wir können uns, glaube ich, sehr schnell darauf einigen, dass wir mehr automatische Förderung wollen, dass es bürokratieärmer sein soll. Dass die FFA zur Filmagentur umgebaut wird, ist eine gute Sache, ausdrücklich auch unter Mitgabe der Verantwortung der BKM für die aus Steuergeld finanzierte kulturelle Filmförderung, die wir natürlich weiterhin brauchen. Auch beim Thema Rechteteilung – das ist zu Recht angesprochen worden – haben wir Regelungsbedarf.

Natürlich ist aber zu hinterfragen, ob der Wegfall der Ersetzungsbefugnis durch Medialeistungen so eine gute Idee ist. Wir wissen doch eigentlich, dass wir den Verleih stärken müssen und das An-die-Menschen-Bringen von Filmen ein wichtiges Thema ist. Trotzdem sollen die Medialeistungen entfallen? Das halte ich nicht für die allerbeste Idee.

Auch die angedachte pauschale Erstreckung der Investitionsverpflichtungen auf private wie öffentlich-rechtliche Fernsehsender überzeugt mich bisher noch nicht.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das tue ich, lieber Herr Kollege, lieber Herr Vizepräsident, selbstverständlich.

Dann bitte jetzt.

Um noch einen letzten Satz zu sagen: Wir müssen vor allen Dingen die Kinos stärken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wanderwitz. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Michelle Müntefering.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7578786
Wahlperiode 20
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Änderung des Filmförderungsgesetzes
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