Kerstin Griese - Änderung des SGB XII und des SGB XIV
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist es ja auch gut, dass wir jetzt wieder zur ganz normalen, sachlichen, parlamentarischen Arbeit zurückkehren. Denn es geht hier heute um ein Gesetz, das sich sehr formal anhört, das ganz viele rechtstechnische Änderungen, Korrekturen, Aktualisierungen enthält. Aber das ist eben auch parlamentarische Demokratie: Unsere Gesetze müssen den Menschen dienen. Deshalb ist dieser große Aufwand, immer zu schauen, ob sie aktuell sind, richtig und notwendig.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mit dem – das ist ein toller Name – Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze haben wir quasi alles eingesammelt, was an gesetzgeberischem Handlungsbedarf in Sozialleistungsgesetzen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und in anderen Ressorts besteht.
Am einfachsten kann man sich diesen Gesetzentwurf so vorstellen: Auch Gesetze müssen wie Autos in zeitlichen Abständen in die Inspektion. Und im Ergebnis einer solchen Inspektion sind viele kleinere Anpassungen vorzunehmen. Genau das machen wir in diesem Gesetz.
Was mir aber wichtig ist: Hinter den Sozialgesetzbüchern stehen immer Menschen; es geht um ihre Existenzsicherung, es geht um ihre Unterstützung, zum Beispiel im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit, in der Rente, und es geht um Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Chancen und Schutz – das sind die zentralen Leitmotive unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Chancen und Schutz – das sind auch die Kriterien, an denen wir sozialen Fortschritt festmachen. Denn der Sozialstaat muss sich auch immer daran messen lassen, wie er mit den Menschen umgeht, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Er muss Menschen in Not schützen und sie zu einem selbstbestimmten Leben befähigen.
Ich komme zu den Änderungen. Mit Beginn dieses Jahres haben wir mit sehr großer Mehrheit hier im Bundestag – ich will noch mal daran erinnern – eine große und wichtige Sozialreform vorgenommen, nämlich das Bürgergeld eingeführt, das Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit bringen soll. Deshalb sind jetzt Folgeänderungen im SGB XII nötig – das sind die Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung –, im neuen sozialen Entschädigungsrecht, dem SGB XIV – da geht es um die Hilfen für Opfer von Gewalttaten – und übergangsweise auch im noch geltenden Bundesversorgungsgesetz.
Das SGB XIV wurde 2019, übrigens auch mit einer sehr großen Mehrheit, hier im Bundestag beschlossen; einige erinnern sich. Es soll die Opfer von Gewalttaten besser unterstützen. Und es tritt jetzt mit einer Übergangszeit zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. In der Zwischenzeit gab es einige Gesetzesänderungen, und die müssen jetzt hier nachvollzogen werden. Das gilt für den Anpassungsbedarf im Hinblick auf das Bürgergeld-Gesetz, aber auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie wir sie im SGB IX haben, zum Beispiel das neu eingeführte Budget für Ausbildung. Außerdem werden wir die Übergangsregelungen zu dem im Januar übernächsten Jahres in Kraft tretenden Soldatenentschädigungsgesetz im SGB XII und SGB XIV an die Änderungen anpassen. Sie sehen also: Wir packen hier richtig viele Änderungen an. Auch das Soldatenversorgungsgesetz wird dem angepasst.
Und wir nehmen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, im SGB VI – wie Sie sehen, kommen wir fast durch alle Sozialgesetzbücher –, im Recht der Erwerbsminderungsrente einige klarstellende Änderungen vor. Ich will hier mal eine ganz praktische erwähnen: Es geht darum, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für erwerbsgeminderte Menschen zu verbessern. Wir wollen einen sechsmonatigen Wiedereingliederungsversuch für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente möglich machen, die dadurch Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Rentenanspruchs und ihres Status erhalten sowie schneller und besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt wieder eingegliedert werden sollen. Dazu müssen wir auch noch die Alterssicherung der Landwirte anpacken und im SGB IX, dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, einige Änderungen vornehmen, zum Beispiel hinsichtlich des Qualifizierungsgeldes. Wir beziehen auch die angemessenen Kosten für ein Kraftfahrzeug in das Schonvermögen nach SGB XII und IX, also für Menschen mit Behinderungen, ein.
Sie sehen also: Wir nehmen Inspektionen ernst. Wir räumen sozusagen in den Sozialgesetzbüchern auf. Wir bringen sie auf die Höhe der Zeit und aktualisieren sie. Ich bedanke mich schon jetzt sehr herzlich bei den Abgeordneten, die sich zusammen mit mir durch diese vielen Änderungen arbeiten werden, damit wir hier ein gutes Gesetz beschließen können, damit unser Sozialstaat vorsorgend, sicher und stark ist und bleibt, für die Menschen, die ihn brauchen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jens Beeck [FDP])
Nächster Redner ist Peter Aumer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7580554 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 123 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB XII und des SGB XIV |