22.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 123 / Zusatzpunkt 13

Jens BeeckFDP - Änderung des SGB XII und des SGB XIV

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Hochverehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schlechte Nachricht bei diesem Gesetz ist: Ja, der deutsche Sozialstaat ist immer noch sehr komplex, er ist immer noch versäult. Die gute Nachricht ist: In dieser Koalition haben wir schon sehr viel dagegen getan, dass das negative Auswirkungen für die Betroffenen hat: mit dem Bürgergeld-Gesetz, mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, mit einer Reihe weiterer Vorschriften, die wir ins Werk gesetzt haben. Die Tätigkeit, die wir im sozialen Bereich bereits entfaltet haben, führt jetzt dazu, dass wir heute Anpassungen an verschiedenen Stellen vornehmen müssen, mehrere Hundert Seiten stark. Das ist aber eine gute Nachricht, Herr Kollege von der AfD. Wir müssen nicht schrottwichteln. Wir wissen, was wir tun, weil wir wissen, was wir vorher getan haben.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Norbert Kleinwächter [AfD]: Ach!)

Deswegen ist das Gesetz bei all den Dingen, die technischer Natur sind, ein gutes Zeichen.

Die Kollegin Griese hat bereits darauf hingewiesen: Wir machen etwas bei der Erwerbsminderungsrente, wir machen etwas beim Schonvermögen im SGB IX. Das, was Sie gerade als an vielen Stellen offen skizziert haben, erledigen wir hier mit diesem Gesetz. Wir kümmern uns um Verbesserungen im SGB XIV, beispielsweise bei Dolmetscherkosten im Rahmen von psychotherapeutischen Behandlungen. Auch das ist eine wichtige Nachbesserung, die bei den Menschen ankommt und die hilft,

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

bei einem Gesetz, das im Übrigen ja noch nicht einmal in Kraft ist.

Wir passen die Vorschriften des – Gott sei Dank – am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Soldatenentschädigungsgesetzes an. Wir sorgen endlich dafür, dass die Leistungen für versehrte Soldaten in Deutschland den Leistungen im SGB VII gleichgestellt werden – nicht denen im SGB V –, weil es klassischerweise auch dahin gehört. Es handelt sich ja um Schädigungen, die man innerhalb seines beruflichen Umfelds erlitten hat. Auch das setzt Anpassungen voraus, und diese setzen wir heute um.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein besonderes Augenmerk möchte ich aber auf das Entschädigungsrecht und auf das SGB XIV legen, das erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Das haben wir 2019 beschlossen. Frau Staatssekretärin Griese hat freundlicherweise darauf hingewiesen: Das war ein bemerkenswertes Verfahren, weil Sie, Herr Kleinwächter von der AfD, in diesem Gesetzgebungsverfahren endlich mal etwas geschafft haben. Sie haben nämlich mit einer vollständig unsäglichen Rede dafür Sorge getragen, dass alle anderen Fraktionen in diesem Hause – Kollege Aumer nickt – gesagt haben: Wir machen dieses Gesetz – jenseits von Opposition und Regierung – zusammen, weil wir die Verantwortung für Opfer von Terror und Gewalt in besonderer Weise gemeinsam verspüren. Wir stellen sicher, dass alle – außer Ihnen – bei der Abstimmung aufstehen und dieses Gesetz verabschieden. – Das haben wir geschafft. Jedenfalls hier haben Sie mal etwas bewirkt. Sie wussten aber nicht, dass Sie es bewirken wollen. Wir haben das richtige Gesetz gemacht.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Blick muss noch auf Folgendes gerichtet werden – es ist auch von der Kollegin Aeffner angesprochen worden –: Wir haben eine fünfjährige Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Regelungen zu den schnellen Hilfen können bereits zuvor in Angriff genommen werden. Aber diese lange Übergangsfrist war ausdrücklicher Wunsch der Länder, um die Infrastrukturen für die Verfahren, aber auch für die direkten Hilfen zu schaffen. Man kann den heutigen Tag sicherlich auch nutzen, um noch mal an die Bundesländer zu appellieren, dass die lange Übergangsfrist auch genutzt werden muss, um die entsprechenden Strukturen tatsächlich zu schaffen. Natürlich wünschen wir uns alle, dass wir sie nicht brauchen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber jeder von uns hat, wenn er sich in seinem Wahlkreis umschaut, etwas Zweifel daran, ob alle schnellen Hilfen in Traumaambulanzen und insbesondere die Familienhilfen für die Geschädigten so zur Verfügung stehen werden, wie wir uns das vorstellen und wie man das bei einer Vorbereitungszeit zwischen 2019 und 2024 erwarten könnte.

Lassen Sie uns das gemeinsam machen, Bund und Länder gemeinsam! Dann schaffen wir für die betroffenen Menschen eine deutlich bessere Situation, als wir sie in Deutschland jemals hatten. Daran zusammenzuarbeiten, ist aller Mühen wert.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Ihnen. – Jetzt erhält das Wort Jessica Tatti für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7580559
Wahlperiode 20
Sitzung 123
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB XII und des SGB XIV
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