Sabine Dittmar - Pflegestudiumstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Pflege steht und fällt mit den Menschen, die sie leisten. Pflege ist eine Profession, ein Beruf, eine Berufung mit einem anspruchsvollen Anforderungsprofil und einem sehr breiten Tätigkeits- und Verantwortungsspektrum. Pflegefachpersonen sind dringend gesuchte und benötigte Fachkräfte und stehen auf der Liste der Mangelberufe ganz oben.
Unsere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste können die Leistungsanforderungen und Versorgungsbedarfe, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, nur dann erfüllen, wenn sie personell gut aufgestellt sind. Sie brauchen professionelle Teams, die ausreichend besetzt sind, Teams, in denen die Qualifikationen und Kompetenzen ineinandergreifen, aufeinander abgestimmt sind und sich ergänzen. Die Pflegeprofession spielt dabei eine ganz besondere Rolle.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP])
Die Bundesregierung geht deshalb die Stärkung dieser professionellen Basis sehr breit an: bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen hier im Inland und bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Beides ist notwendig, und beides wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf voranbringen.
Meine Damen und Herren, an der Hochschule ausgebildetes Pflegepersonal stärkt die Qualität in der Pflege insgesamt. Hochschulische Qualifikationen in der Pflege, aufbauend auf dem Pflegestudium, können ein Schlüssel dazu sein, den Herausforderungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Zukunft noch breiter und mit neuen Ansätzen zu begegnen, zum Beispiel mit dem Tätigkeitsfeld einer Community Health Nurse.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP])
Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende überhaupt ein Pflegestudium auf. Jeder zweite vorhandene Studienplatz bleibt aktuell unbesetzt. Der Wissenschaftsrat fordert in seinen Empfehlungen eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent. Und Sie wissen: Davon sind wir noch meilenweit entfernt.
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir dies ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver und rücken die Pflege damit in das Blickfeld auch derjenigen, die sich sonst vielleicht für einen anderen Studiengang entscheiden würden. Die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Das anspruchsvolle Pflegestudium wird so für viele überhaupt erst zur Option; denn der hohe Praxisanteil im Studium lässt einen Nebenjob zur Finanzierung des Lebensunterhalts zeitlich nicht zu.
Zudem werden die Ausbildungseinrichtungen mit den neuen Regelungen besser unterstützt als bisher. Auch ihre Kosten werden, wie schon bei der beruflichen Ausbildung, über die bestehenden Ausbildungsfonds zurückerstattet. Dies wird sich positiv auf die Bereitschaft der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auswirken, neben den Pflegeauszubildenden auch mehr Pflegestudierende auszubilden.
Meine Damen und Herren, um der Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland weiter Rückenwind zu geben, sorgt der Gesetzentwurf mit ganz gezielten Maßnahmen für eine Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das derzeitige Anerkennungsverfahren einer pflegerischen Berufsqualifikation aus einem Drittland besteht in der Regel aus einer Gleichwertigkeitsprüfung, an die sich eine Anpassungsmaßnahme anschließt. Dieses Verfahren, das von den Ländern durchgeführt wird, vereinfachen und vereinheitlichen wir, um mehr ausländische Pflegefachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen und sie schneller einsetzen zu können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der konkrete Umfang der erforderlichen Erfordernisse – so gibt es das Amtsdeutsch her – und der Unterlagen, die vorzulegen sind, wird bundeseinheitlich geregelt. Die unterschiedlichen Anforderungen dahin gehend, welche Unterlagen in den jeweiligen Bundesländern erforderlich sind, haben das Antragsverfahren für die antragstellenden Personen bislang sehr verkompliziert. Außerdem kann die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung künftig durch eine Kenntnisprüfung und einen Anpassungslehrgang ersetzt werden. Ziel ist es einfach, den bürokratischen Aufwand insgesamt zu reduzieren, zu minimieren, um ausländische Pflegekräfte schneller in den Job zu bekommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Kolleginnen und Kollegen, die Festigung der Personalbasis in der Pflege ist aber mit den Maßnahmen des vorgelegten Gesetzentwurfs noch nicht erledigt. Es muss danach nahtlos weitergehen.
(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Kristine Lütke [FDP])
Im nächsten Schritt nehmen wir die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehilfe und Pflegeassistenzausbildungen in den Blick. Diese Ausbildungen sollen durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz harmonisiert werden, und es soll für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern gesorgt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein entsprechendes Vorhaben meines Hauses befindet sich aktuell in der Vorbereitung.
Meine Damen und Herren, das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein Gesetz, das die Pflege insgesamt stärkt. Es eröffnet Perspektiven für Pflegestudierende und für ausländische Pflegekräfte. Ziel ist es, dass die Pflegestudierenden in ihrem Studium gut unterstützt werden, dass sie es gut absolvieren können und dass Pflegekräften aus dem Ausland mit effizienteren und einfacheren Anerkennungsverfahren der berufliche Start hier in Deutschland erheblich erleichtert wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP])
Um dies alles bald verwirklichen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen, treten wir in intensive und sicherlich auch sehr gute parlamentarische Beratungen ein, auf die ich mich freue.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Die nächste Rednerin ist die geschätzte Kollegin Emmi Zeulner, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7580609 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 123 |
Tagesordnungspunkt | Pflegestudiumstärkungsgesetz |