22.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 123 / Tagesordnungspunkt 35

Simone BorchardtCDU/CSU - Pflegestudiumstärkungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherstellung der Pflege gehört zu den wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Es wird aber auch die größte Herausforderung sein, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.

Eins ist klar: Der Pflegeberuf ist eine Berufung und kann nicht von jetzt auf gleich erlernt werden. Und wenn wir gerade dabei sind, dann müssen wir uns im Klaren sein: Wenn wir die Pflegeausbildung akademisieren, dann müssen wir damit rechnen, dass wir weniger Pflegepersonal am Bett haben. Das ist einfach ein Fakt; denn unsere Personalressourcen sind begrenzt.

Nicht, dass Sie mich jetzt falsch verstehen: Ich begrüße es ausdrücklich, Pflege zu akademisieren. Es macht aber meines Erachtens wirklich nur Sinn, wenn diese studierten Pflegekräfte auch mehr Kompetenzen erhalten.

Denn wir müssen uns in diesem Zusammenhang die Frage stellen: Was sollen diese Pflegekräfte denn in Zukunft in der Praxis machen? Sollen sie die Wohnbereichsleitung, die Pflegedienstleitungen ersetzen? Das kann nicht unser Ziel sein; denn hier haben wir gute Weiterbildungen. Diese Stellen sind mit Personal besetzt, welches sich diese Position mühevoll erarbeitet, viel gelernt hat und unheimlich viel Praxiserfahrung mitbringt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Also muss der Ansatz ein anderer sein. Diese studierten Pflegekräfte müssen in ihren Studieninhalten so befähigt werden, dass sie mehr Kompetenzen erhalten, um auch im Rahmen einer ärztlichen Delegation unterstützen zu können.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Im Ausland wird das bereits sehr erfolgreich praktiziert: Da wird Expertenwissen vermittelt, und die Studierenden werden befähigt, komplexe Entscheidungen zu treffen. Mit ihren erworbenen Kompetenzen können sie in der erweiterten klinischen Praxislandschaft eingesetzt werden.

Dieser Personenkreis der studierten Krankenschwestern und Pflegefachkräfte darf Anamnesen erheben; er darf einfache klinische Untersuchungen machen, diagnostizieren, behandeln, und zwar akute und chronische Erkrankungen. Er berät und unterstützt den ärztlichen Bereich.

Damit könnten wir Arztpraxen entlasten und vor allem im ländlichen Bereich die Engpässe schließen. Es geht eben um die Entwicklung einer professionellen Pflege, um dadurch Strukturen, Zuständigkeitsfelder und eine hohe Handlungsautonomie zu erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das heißt: Auch hier müssen wir neu denken. Wenn wir Akademisierung wollen, müssen wir diese natürlich auch zu Ende denken: Was machen wir mit diesem hochausgebildeten Personal? Ziel dabei muss es sein, dass wir Patientinnen und Patienten eine Pflege auf Spitzenniveau zukommen lassen. Daher: Trauen Sie sich zu, den Menschen diese Verantwortung zu geben! Stecken Sie das Geld in die ärztliche Versorgung anstatt in Ihre Gesundheitskioske!

(Widerspruch der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Der Weg ist der richtige; aber denken Sie ihn bitte zu Ende.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Tino Sorge [CDU/CSU]: Keine Gesundheitsspätis!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Borchardt. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7580616
Wahlperiode 20
Sitzung 123
Tagesordnungspunkt Pflegestudiumstärkungsgesetz
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