Yvonne Magwas - Nationale Datenstrategie der Bundesregierung
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Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 9:
Nationale Datenstrategie der Bundesregierung – Weiterentwicklung
Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
Für die Aussprache ist eine Dauer von 68 Minuten vereinbart. – Nehmen Sie bitte entsprechend die Plätze ein.
Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat für die Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591028 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Nationale Datenstrategie der Bundesregierung |
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Automatisch erkannte Entitäten beta
BMDV
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin, seinen zweiten – personell stärker besetzten – Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. An der Spitze steht der Bundesminister für Digitales und Verkehr; im Kabinett Scholz ist dies Volker Wissing (FDP). Er wird von drei Parlamentarischen Staatssekretären und drei beamteten Staatssekretären bei seinen Aufgaben unterstützt.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin, seinen zweiten – personell stärker besetzten – Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. An der Spitze steht der Bundesminister für Digitales und Verkehr; im Kabinett Scholz ist dies Volker Wissing (FDP). Er wird von drei Parlamentarischen Staatssekretären und drei beamteten Staatssekretären bei seinen Aufgaben unterstützt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen