Steffen JanichAfD - Nationale Datenstrategie der Bundesregierung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenverbreitung sind Themen, die jeden Einzelnen in Deutschland betreffen. Aber nur wenige Leute interessieren sich wirklich dafür.
Interessant an diesem Bericht sind aus meiner Sicht vor allem einige statistische Informationen, etwa die weltweite Menge der täglich generierten Daten in Höhe von 100 Milliarden Terabyte oder auch der Umstand, dass 80 Prozent aller industriell erzeugten Daten derzeit nicht weiterverarbeitet werden. Aus Sicht von uns als AfD ist es bemerkenswert, dass die Bundesregierung zumindest in Bezug auf die Digitalisierung ein einziges Mal von der Stärkung der Souveränität Deutschlands und Europas spricht. Das hat Seltenheitswert. Bitte nehmen Sie das Streben nach Souveränität Deutschlands zum Maßstab für all Ihr politisches Handeln; denn eine Souveränität haben wir notwendiger denn je!
(Beifall bei der AfD)
Eine Erweiterung des Zugangs von Bürgern zu Behördendaten im Wege eines Rechtsanspruchs auf Open Data ist zu begrüßen. Leider lassen Sie in Ihrem Bericht aber das weiterhin konspirative Agieren der Verfassungsschutzbehörden völlig außen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz speichert Daten von Abertausenden deutschen Bürgern. Ein zulässiges Auskunftsersuchen des Bürgers ist gemäß § 16 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes aber nach wie vor daran geknüpft, dass der Bürger den konkreten Anlass der Speicherung und ein besonderes Auskunftsinteresse darlegen muss. Der Verfolgungseifer der Schlapphüte wäre der beste Anlass, ein Bürgerrecht auf Open Data tatsächlich zu implementieren.
(Beifall bei der AfD – Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Kein Wunder, dass sich die AfD das wünscht!)
Gegen eine bessere Auffindbarkeit und Nutzbarmachung von Mustervertragsklauseln und Musterverträgen ist nichts einzuwenden. Das zeigt sich auch in dem inzwischen bewährten Mustergesellschaftsvertrag im GmbH-Gesetz für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bitte versehen Sie künftige Musterverträge aber auch mit einem Hinweis, dass die juristischen Laien unter den Vertragspartnern nicht eigenständig diese Klauseln verändern sollten! Andernfalls verschaffen Sie den Gerichten zusätzliche Arbeit in der Zukunft.
Eine praktikable Vereinfachung des Datenschutzes für Arbeitnehmer werden Sie erwartungsgemäß nicht durch die Nutzung von Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung erreichen. Hier ist zugunsten von Bürgernähe, zugunsten von Transparenz und zugunsten eines unternehmerfreundlichen Wirtschaftsstandorts Deutschland eine grundlegende Überarbeitung der DSGVO erforderlich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Und für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Tobias B. Bacherle.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591033 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Nationale Datenstrategie der Bundesregierung |