28.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 125 / Tagesordnungspunkt 15

Christoph de VriesCDU/CSU - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident des BdV, Dr. Fabritius! Vor genau 70 Jahren wurde das Bundesvertriebenengesetz beschlossen. Das ist eine wirklich beeindruckende Erfolgsgeschichte. Es regelte die Aufnahme von Millionen Heimatvertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern, die unser Land tatkräftig mit aufgebaut und geprägt haben. Das Gesetz regelt bis heute die Aufnahme und Integration von Zigtausenden Spätaussiedlern, die eine Bereicherung für unser Land und aus unserer Sicht auch durchaus Integrationsvorbilder für andere Zuwanderergruppen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben es richtig gesagt: Das größte Integrationsmotiv dieser Menschen liegt in ihrer deutschen Identität. Die Spätaussiedler kommen zu uns nach Deutschland, weil sie Deutsche sind und weil sie in ihrer ursprünglichen Heimat leben wollen. Und ausgerechnet mit Ausbruch des Ukrainekriegs hat die Bundesregierung einen Kurswechsel in ihrer Aufnahmepraxis hin zu einer restriktiven Aufnahmepraxis vollzogen. Dieser Kurswechsel hatte in dieser Zeit Tausende Ablehnungen zur Folge. Das hat insbesondere die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine und in Russland betroffen, die ganz besonders von Kriegszerstörungen und in Russland auch von Repressionen betroffen sind. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht hätte das so nicht passieren dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns gewünscht, dass seit Kriegsbeginn nur ein einziges Mitglied der deutschen Bundesregierung bei seinen Besuchen in der Ukraine mal die deutsche Minderheit dort besucht und ein Zeichen der Solidarität gesetzt hätte. Aber auch das ist leider ausgeblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der zwischenzeitliche Aufnahmestopp für die Spätaussiedler war aus unserer Sicht ein humanitärer Skandal. Wir haben das als Union von Anfang an hier im Bundestag thematisiert und immer ein rasches Umlenken gefordert. Und ich will auch sagen: Vom Deutschlandtempo haben wir ein anderes Verständnis. Zwei Sätze in einem Gesetz zu ändern, das kann auch schneller als in anderthalb Jahren gehen, auch wenn wir uns im Ziel sicherlich einig sind, Frau Bundesbeauftragte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben immer Druck gemacht. In der Regierungsbefragung im März hat die Bundesinnenministerin eingelenkt und zugesichert, zur alten Aufnahmepraxis zurückzukehren. Passiert ist dann aber monatelang nichts, obwohl der Druck so groß war, wie Sie es auch beschrieben haben. Aber offensichtlich gab es eben andere Prioritäten. Sei’s drum! Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Wir können ihn nicht abschließend bewerten; aber wir begrüßen ausdrücklich die geplante Rückkehr zur alten Aufnahmepraxis. Das will ich hier in aller Klarheit sagen. Denn die beiden Kernforderungen der Union, des Bundes der Vertriebenen und der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland sind erfüllt: Ein früheres Gegenbekenntnis, das von Betroffenen eben häufig nicht beeinflusst werden konnte, steht einem aktuellen Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht mehr im Weg und führt nicht mehr automatisch zu einer Ablehnung.

Das Zweite, was auch richtig ist: Alle aufgrund eines Gegenbekenntnisses abgelehnten Antragsteller haben einen Anspruch auf die Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Auch das ist richtig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn es ist ja auch nicht in allen Ländern überhaupt möglich, seinen Nationalitäteneintrag heute noch zu ändern. Deswegen ist es auch richtig, dass das Bemühen ausreicht. Dieser Umstand darf nicht zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Christdemokraten sind seit Jahrzehnten der Garant dafür, dass die Tore für unsere Landsleute, die Spätaussiedler, nach Deutschland offen stehen, und das wird auch so bleiben. Aber ich frage mich an dieser Stelle schon: Wie glaubhaft ist eigentlich die Haltung der Bundesregierung? Wie kann es denn in dieser Situation sein, dass die Bundesinnenministerin die Haushaltsansätze für die Aufnahme der Spätaussiedler auf 5,1 Millionen Euro mehr als halbiert, die Integrationsmittel um 6 Millionen kürzt, und das, obwohl wir doch mehr Spätaussiedler in Deutschland aufnehmen wollen und die Kosten im letzten Jahr noch 16,5 Millionen Euro betragen haben? Das ist ein deutlicher Widerspruch zu diesem Gesetz. Hierauf hätte ich gerne eine Antwort, Frau Bundesbeauftragte.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Kürzungen zurückgenommen werden. Ich hoffe, wir tun auch das gemeinsam. An dieser Stelle haben Sie unsere Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Katrin Göring-Eckardt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7591204
Wahlperiode 20
Sitzung 125
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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