Nina WarkenCDU/CSU - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bernd Fabritius! Konrad Adenauer hat das Bundesvertriebenengesetz einmal als die bedeutsamste gesetzliche Grundlage bezeichnet, die es Millionen von Vertriebenen und Flüchtlingen ermöglichen werde, ihr Leben in einer neuen Umwelt wieder lebenswert zu gestalten, und tatsächlich war es so.
Dieses Jahr – das haben wir gehört – feierte das Bundesvertriebenengesetz 70-jähriges Jubiläum. Aufgrund seiner zahlreichen Fördermaßnahmen im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich gilt es als Meilenstein für die Integration von Millionen Deutschstämmigen, die nach dem Krieg ihre Heimat verloren hatten. Dank des Gesetzes konnte man vielen Millionen Menschen ermöglichen, in ihr angestammtes Heimatland zu kommen.
In seiner 70-jährigen Geschichte hat das Bundesvertriebenengesetz aber auch immer wieder Anpassungen aufgrund veränderter Gegebenheiten erfahren. Eine solche Anpassung ist nun aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 notwendig geworden; auch das haben wir schon gehört.
Die daraufhin veränderte Verwaltungspraxis hatte zur Folge, dass es zu einer Vielzahl an Ablehnungen und schließlich zu einem Bearbeitungsstopp gekommen ist. Für die vielen betroffenen Menschen, gerade auch für die vielen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Ukraine und der Russischen Föderation, hat das eine besondere Härte und einen erneuten Schicksalsschlag bedeutet. Gerade deshalb ist es angezeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, schnell eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg zu bringen. Das haben wir als Union gefordert, und das haben die Verbände gefordert.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mein Kollege hat es angesprochen; ich will es aber auch noch einmal deutlich sagen: Die Art und Weise, wie Sie hier vorgegangen sind, ist nicht tragbar. Es geht hier schließlich nicht um ein Gesetz mit großem, schwierigem Regelungsgehalt oder einem hohen Begründungsaufwand; gleichwohl haben Sie Monate gebraucht, um uns endlich etwas vorzulegen. Herausgekommen sind zwei Sätze. Von Tempo kann man hier wahrlich nicht sprechen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn wir dann hören, dass das nicht der Schwierigkeit des Sachverhalts oder der Klärung von inhaltlichen Fragen geschuldet ist, sondern schlicht den Querelen innerhalb der Regierungsfraktionen, dann ist das noch weniger tragbar, und es ist auch verantwortungslos den betroffenen Menschen gegenüber.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Den jetzigen Gesetzentwurf haben wir uns in der Kürze der Zeit angeschaut. Er geht in die richtige Richtung. Man muss sich einiges noch genauer anschauen, zum Beispiel, welche Anforderungen an die ernsthaften Bemühungen zur Änderung einer Nationalitätenerklärung zu stellen sind. Es ist wichtig, dass hier die Hürden nicht zu hoch sind und ein pragmatischer Ansatz gewählt wird, gerade vor dem Hintergrund, dass in manchen Ländern eben gar keine Korrekturen von Nationalitäteneintragungen mehr vorgesehen sind.
Insgesamt gilt es, im Sinne der Betroffenen und deren Lebenswirklichkeit zu entscheiden, so wie dies vor dem Urteil auch schon der Fall war. Wir als Union werden uns im parlamentarischen Verfahren im Sinne der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler konstruktiv einbringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Simona Koß.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591218 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesvertriebenengesetzes |