Alexander HoffmannCDU/CSU - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Fabritius! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zeigt genauso wie der Gesetzentwurf, dass Politik auch konzentriert Lösungen erarbeiten kann. Ich will trotzdem sagen: Für uns als Opposition, als Union bleibt die Frage: Warum hat das eigentlich so lange gedauert? Wahlkampflobeshymnen auf die Bundesinnenministerin, gerade wegen des Tempos, machen es auch nicht besser. Trotzdem will ich versöhnlich sagen: Es ist gut, dass heute aus diesem Hause das Signal an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gesendet wird: Sie sind uns herzlich willkommen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie wissen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum angehoben. Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen, haben nach diesem Urteil höhere Anforderungen für einen Wechsel, und zwar: dass dieses Gegenbekenntnis nun einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegensteht, bis davon wirksam abgerückt wird. Diesen Begriff des Abrückens beschreibt das Bundesverwaltungsgericht noch mal genauer und sagt: Die bloße Eintragung der deutschen Volkszugehörigkeit reicht gerade nicht. Erforderlich ist vielmehr, dass äußere Tatsachen nachweisen, dass da ein echter innerer Bewusstseinswandel stattgefunden hat, der nach außen eben auch erkennbar ist.
Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt, erkennt man natürlich sofort, dass das verschiedene praktische Probleme erzeugt. Wenn man sich dann noch die Situation in der Ukraine rund um die Kriegswirren in den Krisenregionen anschaut, dann merkt man, dass das am Ende des Tages für die Betroffenen schier unauflösbare Probleme bedeutet, weil es natürlich gerade in den Kriegswirren schwierig ist, zu zeigen, dass es einen inneren Bewusstseinswandel gegeben hat. Deswegen geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Die Eintragung ins amtliche Dokument muss genügen. Wenn das in den Kriegswirren nicht möglich ist, dann genügt letztlich auch das ernsthafte Bemühen.
Ich will die Gelegenheit nutzen, auch dem Präsidenten Dr. Fabritius zu danken, weil es nämlich Irritationen um eine Formulierung in Zusammenhang mit § 6 Absatz 2 Satz 2 gegeben hat, nämlich um das Wörtchen „nur“. Herr Präsident, es ist gut und klug gewesen, dass Sie das versöhnlich klargestellt haben. Es geht nämlich nicht um eine Verschlechterung oder gar um einen Rückfall zu der Rechtslage von vor 2013, sondern es geht lediglich um den Ausschluss von Mischbekenntnissen. Das ist genau das, was das Bundesverwaltungsgericht auch vorgegeben hat. Ich glaube, bei diesem wichtigen Thema ist es wertvoll gewesen, dass Sie sich dazu zu Wort gemeldet haben.
Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Natalie Pawlik [SPD] und Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591225 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesvertriebenengesetzes |