Alexander EngelhardCDU/CSU - Änderung des Chemikaliengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die umstrittenste Änderung am Chemikaliengesetz, das wir heute debattieren, ist die Einführung eines zentralen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung. Dies haben die Bundesländer in ihrer Stellungnahme scharf kritisiert. Auch wir lehnen diesen Vorschlag ab.
Auf den ersten Blick macht das Register Sinn, bei genauerer Betrachtung gibt es allerdings einige Schwachstellen. Das lässt sich unter anderem am deutlich gesteigerten Personalbedarf ablesen. Die Personalausgaben auf Bundesebene steigen um jährlich 1,3 Millionen Euro – so weit nachvollziehbar. Zusätzlich rechnet die Bundesregierung allerdings mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro bei den Giftinformationszentren auf Ebene der Länder. Das ist nahezu dreimal so viel wie beim Bund, der das Vergiftungsregister führen soll. Dass die Länder angesichts dieses Ungleichgewichts frustriert sind über die unzureichenden Beratungen im Vorfeld des Entwurfs, kann, glaube ich, jeder gut nachvollziehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Bundesregierung macht es sich leicht, indem sie den Hauptaufwand auf die Länder abwälzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Giftinformationszentren neue Bürokratie in Form von zusätzlichen Berichtspflichten auferlegt. Dabei seien die Daten aus klinisch-medizinischer Sicht nicht erforderlich, so die Bundesländer.
Die Kernaufgabe dieser Zentren ist es, Auskünfte zur Toxizität von Substanzen und Beratung bei akuten Vergiftungen zu geben. Auch ich habe bei der dort eingerichteten Giftnotrufzentrale für meine Tochter schon anrufen müssen und war für das gute Beratungsangebot sehr dankbar. Entscheidend in dem Fall war es, sofort jemanden unter der Hotline zu erreichen und schnell konkrete Handlungsempfehlungen zu bekommen.
Es ist äußerst fraglich, ob dies in Zukunft auch weiterhin gewährleistet werden kann.
(Judith Skudelny [FDP]: Die werden doch entlastet!)
Die Experten in den Ländern befürchten, dass nicht mehr alle Anrufe bedient werden können, und im Extremfall lebensrettende Behandlungen verzögert werden – trotz gesteigerten Bedarfs an Personal, das aber erst mal mit der entsprechenden Sachkunde gefunden werden muss. Bund und Länder zusammen müssen 5,1 Millionen Euro jedes Jahr zusätzlich für Personal ausgeben – bei knappen Kassen, fehlendem Personal und zweifelhaftem Mehrwert.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage erwarte ich von der Bundesregierung einen effizienteren Umgang mit unseren Ressourcen. Bevor man neue Daten sammelt, muss man sich doch erst mal überlegen, wie man sinnvoller mit den schon vorhandenen Daten umgeht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das geplante Zusammenführen von den Daten der Krankenkassen kann da ein Weg sein. Aber dann: schlank und effizient, konsequent digital. Keine Doppelstrukturen. Entscheidend sind doch vor allem die Daten, bei denen medizinischer Handlungsbedarf besteht. Und diese Daten haben nun mal nur die Krankenkassen. Diese sollen vom BfR geprüft und zusammengeführt werden. Machen Sie doch erst mal daraus was! Und schaffen Sie nicht bei jeder Gelegenheit mehr Bürokratie und mehr Kosten ohne erkennbaren Mehrwert.
(Beifall bei der CDU/CSU – Judith Skudelny [FDP]: Die Krankenkassendaten werden ohne Bürokratie und ohne Personal gesammelt!)
Wir lehnen Ihren Entwurf ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat Dr. Franziska Kersten für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591243 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Chemikaliengesetzes |