Hannes WalterSPD - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl wir jedes Jahr darüber sprechen, geht das ERP-Sondervermögen in öffentlichen Debatten oft unter. Das ist verwunderlich. Schließlich handelt es sich dabei – wir haben es gerade gehört – um ein Erfolgsmodell und Grundgerüst der deutschen Wirtschaftsförderung.
Seit 75 Jahren wird die Wirtschaft in Deutschland durch das Sondervermögen unterstützt. Dabei lag der Fokus am Anfang – damals war es noch der Marshallplan – vor allem auf dem Wiederaufbau. Seit den 60er-Jahren geht es vor allem um drei zentrale Punkte: erstens die Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen, zweitens die finanzielle Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und drittens die Strukturförderung in strukturschwachen Regionen.
Der aktuelle Entwurf, den wir heute in erster Lesung debattieren, sieht ein Volumen von 11 Milliarden Euro für Darlehen und Beteiligungskapital vor. Damit erhöht sich das Volumen für das Jahr 2024 gegenüber 2023. Auch im Vorjahr stieg das verfügbare Volumen bereits. Dem deutschen Mittelstand, angehenden Gründerinnen und Gründern sowie den Kommunen steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Ganz konkret heißt das zum Beispiel für das Jahr 2022, dass allein in meiner Heimat Brandenburg Förderkredite in Höhe von 140 Millionen Euro durch die KfW vergeben wurden. Davon haben 463 Antragsteller, also kleine und mittelständische Unternehmen, profitiert. Die Branchen und Bereiche sind dabei so divers wie unsere Wirtschaft: Von Innovationen über Gründungen, Start-ups, Wohnen, Strukturförderung bis hin zu Unternehmensinvestitionen ist alles mit dabei.
Klar ist auch, dass das Sondervermögen nur ein Teil des großen Ganzen ist; denn als Ampelkoalition sind wir stetig dabei, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiter zu optimieren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP])
Dazu gehören aktuelle Gesetzesvorhaben für die Verbesserung in ganz unterschiedlichen Bereichen. Ich möchte hier drei beispielhaft aufzählen:
Erstens: das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Damit erleichtern wir es Start-ups und KMU, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren, während wir gleichzeitig die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei bereits etablierten Start-ups und Wachstumsunternehmen praxistauglich machen.
Zweitens: das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Das Gesetz ist eine zentrale Stellschraube, um bürokratische Hürden in der Wirtschaft abzubauen. Davon wird vor allem der Mittelstand profitieren.
Und drittens: das Wachstumschancengesetz. Damit werden wir die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und positive Anreize für mehr und mutigere Investitionen in unserem Land setzen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
In den aktuellen Debatten um den Haushalt stehen die Kürzungen im Mittelpunkt. Außerdem sprechen wir oft von der angespannten konjunkturellen Situation. Gerade in diesen Zeiten sind doch positive Signale an unsere Wirtschaft wichtig. Betriebe, Gründungen und öffentliche Infrastruktur werden durch das Sondervermögen finanziell unterstützt, und das in den letzten Jahren immer umfangreicher.
Bereits in der Vergangenheit haben wir als Ampelkoalition gezeigt, dass wir die Menschen und Betriebe nicht allein lassen, egal was passiert. Wir lassen niemanden zurück und finden Lösungen für die vielen Herausforderungen.
(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das sehen die aber irgendwie ein bisschen anders! Also, vielleicht müssten Sie mal in einen Betrieb gehen!)
Und jetzt bleiben wir uns ebenfalls treu.
Der Entwurf zum ERP-Wirtschaftsplangesetz ist eine gute Sache: mehr Volumen für mehr Liquidität in herausfordernden Zeiten, die wir gemeinsam überwinden.
Vielen Dank und Glück auf!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die AfD-Fraktion hat das Wort Enrico Komning.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7591361 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 126 |
Tagesordnungspunkt | ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 |