29.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 126 / Tagesordnungspunkt 25

Gerald UllrichFDP - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ERP-Mittel sind eine Erfolgsgeschichte der deutschen Förderlandschaft; das ist unbestritten. Nach den ersten Vergaben in Form des Marshallplans bildete das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 die erste gesetzliche Grundlage zur Verwendung der Mittel. Das heißt, wir feiern dieses Jahr das 70-jährige Jubiläum des Sondervermögens in dieser Form. Ich denke, das ist wirklich einer Erwähnung wert.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Jan Metzler [CDU/CSU] und Thomas Lutze [DIE LINKE])

Es ist damit ein wichtiger Teil der Wirtschaftsgeschichte dieses Landes und hat somit auch jede Herausforderung und jede Krise dieses Landes miterlebt. Und es hat immer dabei mitgeholfen, diese zu überwinden. Wir als Familienbetrieb haben nach der Wiedervereinigung Kredite aus dem ERP-Sondervermögen erhalten. Ohne diese würde es uns wahrscheinlich nicht geben. Um nur mal die Zahlen zu nennen: Wir sprechen über ein Zinsniveau von damals 9 Prozent, auch bei normalen Krediten. Der teuerste Kredit, an den ich mich erinnern kann, lag bei 12 Prozent.

Aber Wirtschaftsgeschichte darf nicht in der Vitrine verstauben. Deshalb muss sich unser Land auch in dieser Richtung ständig weiterentwickeln. Deshalb müssen wir schauen, wie wir die Mittel am sinnvollsten einsetzen und gleichzeitig den Erhalt des Sondervermögens gewährleisten. Momentan beträgt sein Volumen 23,1 Milliarden Euro. Die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe wird damit um 5,8 Milliarden Euro überschritten. Dieser Überschuss wurde über Jahrzehnte hinweg erwirtschaftet. Vor allem, wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten für das ERP-Vermögen in der Niedrigzinsphase bestanden, ist das eine Leistung.

Der wesentliche Schwerpunkt der Förderleistung der ERP-Mittel lag immer auf der Zinsvergünstigung bei der Kreditvergabe. Wenn die Zinsen auf dem Markt niedrig oder eigentlich null sind, ist es für eine Förderbank irgendwann nicht mehr möglich, Kredite zu noch besseren Konditionen zu vergeben. Deshalb lag die Förderleistung in den letzten Jahren auch immer unter den geplanten Werten; aber ich denke, das ist verständlich. Das wurde vom Bundesrechnungshof auch immer wieder kritisiert.

Mit der Zinswende ist diese Zeit nun aber vorbei. Es besteht nun die Möglichkeit, durch eine kluge Förderpolitik trotz des Zinsniveaus die Förderleistung der ERP-Programme erheblich zu erhöhen. Das heißt aber nicht, dass wir die Mittel jetzt einfach schneller unter die Leute bringen müssen. Auch hier gilt das Primat der verantwortungsvollen Haushaltspolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Im Entwurf des Wirtschaftsministeriums wird nun das geplante Fördervolumen um 1 Milliarde Euro angehoben. Als Parlament sollten wir nun genau schauen, wozu diese Mittel eingesetzt werden. Für den ERP-Wirtschaftsplan 2024 werden nun eine Reihe neuer Titel geschaffen und das Volumen anderer deutlich erhöht, beispielsweise bei der Innovationsförderung und der Exportförderung. Das ist ein gutes Zeichen; denn besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen in diesem Bereich durch die aktuelle Krise massiv unter Druck. Auch der Förderkredit KMU, welcher mit 6 Milliarden Euro das Herzstück des Programms bildet, muss immer auf der Höhe der Zeit bleiben, und es muss praktikabel für kleine Unternehmen sein. Hierauf müssen wir auch in Zukunft sehr achten.

Neu eingeführt wurden in den Gesetzentwurf die Programme „Grüne Gründung“ und „Grünes Leasing“. Von den inhaltlichen Fragen einmal abgesehen, finde ich ein kleines bisschen schwierig, dass diese Programme bereits angekündigt werden und mit der Vermarktung begonnen wird, obwohl wir als Bundestag diesen erst noch zustimmen müssen. Fraglich ist aber schon, was „Grüne Gründungen“ wirklich sind, wie das definiert wird und mit welchem bürokratischen Unterbau das stattfinden soll. Und ob die geplante Haftungsfreistellung – ich bitte wirklich, darauf zu achten – der durchleitenden Banken mit den Basel-Bestimmungen in Übereinstimmung steht, halte ich noch für äußerst fraglich.

Die ERP-Programme waren immer technologieoffen, branchenoffen und – Gott sei Dank – auch frei von Ideologie. Wer heute ein Unternehmen gründet, wird per se den Nachhaltigkeitsgedanken verfolgen; ansonsten wird sein Unternehmen keine Zukunft haben. Wir dürfen mit unseren Förderungen nicht bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Stadt und Land gegeneinander ausspielen.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Denn ein Handwerksbetrieb, der Wärmepumpen installiert, trägt genauso zum Klimaschutz bei wie ein Sozialunternehmen, welches Schulungen zum Thema Klima anbietet. Generell sind mir viele der ERP-Kredite bisher zu schlecht auf das Handwerk mit seinen kleinen und Kleinstbetrieben ausgelegt. Die Handwerksbetriebe sind der Macher der Transformation in diesem Land.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch das Handwerk selbst muss transformiert werden. Digitalisierung, neue Geräte und Werkzeuge, Schulungen – all das stellt das Handwerk vor Herausforderungen.

Nun stellen wir auch 500 Millionen Euro für „Grünes Leasing“ bereit. Bisher soll es dort nur um grüne Immobilien gehen. Wir als FDP würden es begrüßen, wenn wir auch noch weitere Teile unter dieses „Grüne Leasing“ einbeziehen würden. Ich denke hier zum Beispiel an Elektrolyseure, Maschinen und Werkzeuge. Was aber auch klar sein sollte: Wir haben den Umweltbonus für Dienstwagen beendet. Diese bekommen Steuervorteile. Das Dienstwagenprivileg wieder mit einer Förderung zu verbinden, halte ich für schwierig. Es darf nicht über einen Nebenhaushalt mit der Förderung von Kaufleasing eine E-Auto-Prämie durch die Hintertür eingeführt werden.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Zuletzt möchte ich auf die KfW Capital zurückkommen. Ich glaube, es sollte möglich sein, dass diese Förderbank auch in Zukunft direkt in Start-ups investiert und dies nicht nur über Fonds machen darf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Thomas Lutze.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7591363
Wahlperiode 20
Sitzung 126
Tagesordnungspunkt ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024
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