Katja Hessel - Globale Mindestbesteuerung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf wird die europäische Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, eingangs noch einmal auf die Tragweite und den Stellenwert der zugrundeliegenden internationalen Einigung auf die Zwei-Säulen-Lösung zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen in der digitalisierten Wirtschaft hinzuweisen.
Durch eine Einigung von 138 Staaten und Jurisdiktion auf die Zwei-Säulen-Lösung ist etwas Historisches gelungen. Wir konnten einen Meilenstein für multilaterale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Kooperation in Steuersachen setzen. Es gab noch nie eine derart breite internationale Verständigung zu Fragen des materiellen Steuerrechts.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit der zweiten Säule wird durch die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent unter anderem aggressiver Steuergestaltung und schädlichem Steuersystemwettbewerb ein Ende gesetzt werden. Das ganz Besondere an der unter Säule zwei verhandelten globalen effektiven Mindestbesteuerung ist der umfassende und ganzheitliche Ansatz, der diesem neuen Regelungsregime zugrunde liegt. Anders als in vielen anderen bestehenden uni- und bilateralen Vorschriften werden durch die globale effektive Mindestbesteuerung nicht nur bestimmte missliebige Steuergestaltungen bekämpft, sondern es wird der schädliche Steuerwettbewerb mit all seinen negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft in den Blick genommen
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dies gilt global. Dies gilt sowohl in Kanada wie auch zum Beispiel bei uns in Erfurt.
Auf Basis der Ende 2021 von der OECD erarbeiteten international abgestimmten Musterregelung gelang im Dezember 2022 die Einigung auf eine entsprechende europäische Richtlinie. Damit ist die einheitliche Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung innerhalb der EU gewährleistet. Aber was wird denn nun besteuert? Der globalen effektiven Mindestbesteuerung werden grundsätzlich alle multinationalen Unternehmensgruppen unterworfen, die einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro in der Konzernbilanz erzielen. Innerhalb der EU betrifft diese Regelung auch rein nationale Unternehmensgruppen. Ausgenommen von dem Anwendungsbereich sind unter anderem staatliche Unternehmen, aber auch Nichtregierungsorganisationen oder Pensionsfonds.
Die Nachversteuerung der niedrig besteuerten Gewinne soll durch die Primärergänzungssteuer zentral durch die oberste Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe erfolgen. Die Nachversteuerung richtet sich nach dem länderbezogenen, effektiven Steuersatz und erfolgt bei Unterschreitung des Mindeststeuersatzes in Höhe der Differenz zu den vereinbarten 15 Prozent. Flankiert wird diese Regelung durch eine Sekundärergänzungsbesteuerungsregelung, die als Auffangtatbestand eine effektive Mindestbesteuerung dort sicherstellt, wo die Primärergänzungssteuer eben nicht zum Zug kommt. Dies soll gerade auch Standorte in Staaten schützen, die sich wie Deutschland zur Umsetzung der Säule zwei entschließen. Ergänzend zu diesen beiden Grundmechanismen wird in Deutschland eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt.
Unter dem Stichwort „Vereinfachung“ ist darauf hinzuweisen, dass mit der Regelung in vielerlei Hinsicht und insbesondere mit Anknüpfung an internationale Rechnungslegungsstandards Neuland betreten wird. Das wird die betroffenen Steuerpflichtigen, aber auch die Finanzverwaltungen vor Herausforderungen stellen. Um die Komplexität und die neue Regelungsvielfalt zu adressieren, haben wir uns in den internationalen Beratungen laufend dafür eingesetzt, dass wir Vereinfachungsmechanismen bekommen. Dies werden wir auch weiterhin tun.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Diese Mechanismen sind wichtige Bausteine, um eine effektive Umsetzung des Regelungswerks zu gewährleisten, aber auch die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen in diesem Bereich zu erhöhen. Ich möchte deshalb betonen, dass es uns als Bundesregierung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs wie auch bei den weiteren Gesetzgebungsverfahren ein besonderes Anliegen ist, im Rahmen der internationalen und europäischen Vorgaben den Bürokratieaufwand durch Vereinfachungsregeln zu minimieren. In diesem Sinn enthält der Gesetzentwurf neben der Mindestbesteuerungsgruppe, einem Instrument zur Bündelung des Besteuerungsrechts, weitere wichtige Begleitmaßnahmen, die allesamt einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten werden.
Eine zentrale Begleitmaßnahme soll die Absenkung der Niedrigsteuergrenze im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung von derzeit 25 auf 15 Prozent sein. Hiermit wird beim Steuersatz ein Gleichlauf zwischen Hinzurechnungsbesteuerung und globaler effektiver Mindestbesteuerung erreicht. Dieser Gleichlauf wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum ATAD-Umsetzungsgesetz 2021 bereits angekündigt und wird die Wirtschaft entlasten sowie einen wichtigen Beitrag zur Abnahme von Steuerbürokratie leisten.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat der Kollege Fritz Güntzler für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7601680 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Globale Mindestbesteuerung |