Susanne HierlCDU/CSU - Soziales Mietrecht
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Verlauf der Debatte schon vielfach von der angespannten und schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gehört. Seit 2013 gab es viele Änderungen im Mietrecht, meist im Hinblick auf die angespannten Wohnungsmärkte. Wir haben die Mietpreisbremse, wir haben Kappungsgrenzen. Genutzt hat es nichts; das haben wir heute schon mehrfach gehört.
Die Linke fordert nun weitere Änderungen im Mietrecht, vor allem mit Regelungen, die die Vermieter betreffen. Wer sind eigentlich diese Vermieter? Zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen vermietet.
(Nina Warken [CDU/CSU]: Hört! Hört!)
Meist bietet diese Gruppe eine oder wenige Wohnungen an. Es handelt sich in der Regel also nicht um den Miethai oder den Immobilienkonzern, den Die Linke bei diesem Thema so gern bemüht. Diese privaten Vermieter haben persönlichen Kontakt zu den Mietern. Sie wollen ihren Wohnraum langfristig vermieten. Sie wollen keinen Stress mit dem Mieter haben und stabile Einnahmen erzielen. Mit den Einnahmen halten sie die Wohnungen instand und zahlen Steuern. Missbrauch mit System, wie von Ihnen, Frau Dr. Martens, geschildert, ist nicht die Regel, und das ist auch heute schon als Nötigung strafbar.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Daniel Föst [FDP])
Die Linke fordert unter anderem eine Reform der Mietspiegelberechnung. Ich möchte Ihnen das mal aufzählen: Es sollen zunächst alle Bestandsmieten in kommunalen Mietenkatastern erfasst werden. Aus diesen Informationen sollen dann echte lokale Durchschnittsmieten gebildet werden, und das bildet dann die ortsübliche Vergleichsmiete. Weiter erfolgt eine Einteilung der Kommunen in drei Kategorien, je nachdem, wie knapp der Wohnraum ist. Und in Wohnungsnotgebieten soll der Mieter ein Recht haben, die überhöhte Miete bis zur lokalen Durchschnittsmiete abzusenken. Komplizierter geht es nicht! Wir sprechen beinahe täglich vom Fachkräftemangel und von der Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen, auch in den öffentlichen Verwaltungen. So eine Regelung belastet die Kommunen noch mehr und bringt uns in der Sache kein Stück weiter.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das zeigt, dass Sie mit dem Ansatz der weiteren Regulierung auf dem falschen Weg sind. Mehr Regelungen schrecken Bauherren wie Vermieter ab, sodass sie nicht mehr in den Wohnungsneubau investieren. Es werden keine neuen Wohnungen entstehen, und die bestehenden Wohnungen werden nicht mehr instandgehalten. Meine Damen und Herren, wir können niemanden zu einer Investition zwingen. Investitionen müssen sich lohnen, genauso wie Arbeit.
Weiterhin behaupten Sie in Ihrem Antrag, dass eine Neubauoffensive, also eine Vergrößerung des Angebots auf dem Wohnungsmarkt, die Probleme nicht lösen wird. Die Verbreiterung des Angebots führt aber dazu, dass die Mieten wieder günstiger werden. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn die Bundesregierung ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen würde und damit beginnen würde, die versprochenen 400 000 Wohnungen pro Jahr zu bauen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Der Herr Söder kann das auch mal in Bayern machen! – Gegenruf des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Die schaffen das aber in vier Jahren! – Gegenruf der Abg. Marianne Schieder [SPD]: In Bayern? – Gegenruf des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: In vier Jahren!)
Die Realität sieht nämlich anders aus: Im Jahr 2022 wurden knapp 300 000 neue Wohnungen fertiggestellt, dieses Jahr werden es wohl nur gut 220 000 werden, und im kommenden Jahr rechnen wir sogar nur mit 180 000. Gleichzeitig wächst aber in Deutschland der Bedarf an Wohnungen. Und die Zahl der erteilten Baugenehmigungen im Neubaubereich sinkt weiter.
Statt uns über noch mehr Regulierungen im Mietrecht zu unterhalten, die die Investitionen weiter ausbremsen, sollten wir den Wohnungsneubau ankurbeln. Wir als Union schlagen zum Beispiel vor, eine neue Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen: Wenn Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum schaffen, erhalten sie dafür zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Auch müssen wir die Baukosten senken. Dazu gehört, das kürzlich erst beschlossene Gebäudeenergiegesetz zurückzunehmen oder zumindest sinnvolle Förderkriterien vorzulegen, um die rechtlichen Verpflichtungen sozial zu flankieren und wirtschaftliche Überforderung zu vermeiden.
(Zuruf der Abg. Hanna Steinmüller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der Kollege Lieb machte ja ein paar gute Vorschläge. So würde ich ihm vorschlagen, unserem Antrag für bezahlbares Wohnen zuzustimmen, wenn er debattiert wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch ist es notwendig, die Zuständigkeiten für das Thema „Bauen, Wohnen und Sanieren“ beim Bauministerium zu bündeln. Aktuell liegen sie beim Wirtschaftsministerium, während die Zuständigkeit für die Förderungen beim Finanzministerium liegt. Das gehört alles zusammen. Die unterschiedlichen Zielsetzungen bremsen die Bemühungen im Bereich Wohnungsbau aus. Wir brauchen nicht mehr Regulierung und mehr Vorschriften, sondern wir müssen Anreize schaffen, damit wieder mehr Wohnungen gebaut werden, und das Angebot vergrößern. Anders werden wir die Lage auf dem Wohnungs- und Mietmarkt nicht in den Griff bekommen.
(Nina Warken [CDU/CSU]: So ist es!)
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Daniel Föst hat das Wort für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich muss schneller sein, weil Wolfgang Kubicki gesagt hat, ich müsse streng sein und fix. Also, wenn ich jetzt in den Beifall reinrede, dann wissen Sie, warum. – Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7601819 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 128 |
Tagesordnungspunkt | Soziales Mietrecht |