Sebastian HartmannSPD - Änderung d. BND-Gesetzes u. Nachrichtendienst-Rechts
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat liegt vor uns als Gesetzgeber eine große Herausforderung, wenn wir uns nun unter Beachtung der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts daranmachen, die Übermittlungsvorschriften für unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden und vor allen Dingen für die Polizei neu zu regeln. Das Trennungsgebot ist schon angesprochen worden; aber wir sollten uns einmal noch gewahr werden, dass wir in dieser krisenhaften Zeit gefordert sind, alles staatliche Handeln darauf auszurichten, dass wir tatsächlich zu einem wirksamen Grundrechtsschutz in diesem Land kommen. Denn darum geht es, meine Damen und Herren. Es geht nicht darum, die Grundrechte als hinderlich zu begreifen, sondern darum, sie im Kern durchzusetzen. Dafür brauchen wir schlagkräftige Behörden. Das werden wir unter Maßgabe des Trennungsgebotes für die Nachrichtendienste, die ihre Erkenntnisse mit anderen Behörden teilen müssen, organisieren und sicherstellen.
Die knappe Zeit, die nun verbleibt, um die Anpassungen bis zum 31. Dezember umzusetzen – und da schaue ich auch in Richtung unserer Koalitionspartner –, werden wir sicherlich sinnvoll nutzen.
(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Sinnvoll!)
Und ich habe auch von Herrn Heck vernommen, dass vonseiten der Opposition das Interesse besteht, hieran mitzuwirken.
(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Betonung liegt auf sinnvolle Lösungen!)
Diese Einladung nehme ich gerne an. Denn nach den Erfahrungen des gemeinsamen Scheiterns – ich denke an das letzte entsprechende Gesetz; da teile ich nicht ganz die Äußerungen von Konstantin von Notz – geht es jetzt darum, gemeinsam endlich eine wirksame, eine rechtlich haltbare Grundlage zu schaffen.
Wir stehen vor Herausforderungen, beginnen aber auch nicht bei null; denn das Verfassungsgericht hat uns klare Vorgaben gemacht: eine Konkretisierung der überragenden Rechtsgüter und des Staatsschutzinteresses sowie eine Trennung in Behörden mit operativen Zwangsbefugnissen und jenen, die bei Ermittlungen entsprechend einfacher die Daten übermittelt bekommen können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet auch – das richte ich insbesondere an den Koalitionspartner FDP –, nicht nur auf ein Ministerium zu verweisen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass wir als Gesetzgeber – ich denke an die Novellierung des Waffenrechts oder an die seitens der FDP aufgehaltene Reform des Bundespolizeigesetzes – sehr schnell weitere Gesetze hier im Plenum beschließen könnten. Und wenn hier schon offen die Differenzen dargelegt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sind dazu bereit. Wir haben offensichtlich eine breite Mehrheit im Parlament und könnten das also auch partei- und fraktionsübergreifend machen. Das erkläre ich hier deutlich für die SPD: Nur Mut! Tatkraft! Packen Sie es an! Lassen Sie uns gemeinsam das Waffenrecht verschärfen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass wir nach 1994 endlich ein modernes Bundespolizeigesetz bekommen. Und wenn der Spirit, den Sie hier bei den Übermittlungsvorschriften entfalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Maßgabe ist, dann bin ich um diese Koalition nicht bange.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin mir sicher, dass wir aus dem so gelobten BND-Gesetz und dem Referentenentwurf sicherlich auch noch mal wichtige Hinweise für das Bundesverfassungsschutzgesetz und die entsprechenden Übermittlungsvoraussetzungen aufgreifen werden; das werden wir als SPD sehr konstruktiv begleiten. Wir wollen das im Gesetzgebungsverfahren synchronisieren und auch die guten Erfahrungen einfließen lassen. Da sehen wir tatsächlich auch Handlungsbedarf; denn das eine ist der Regierungsentwurf, das andere ist das, was wir als selbstbewusster Gesetzgeber tun werden. Das steht außer Frage.
Für uns als SPD ist es aber nicht vorstellbar, zu einer Beschränkung von Befugnissen zu kommen, die wir als zwingend notwendig erachten, wenn es um den Grundrechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland sowie um die gute Kooperation der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden geht. Es ist mit uns nicht zu machen, Verfahren zu entwickeln, die nachher für den Anwender in den Nachrichtendiensten zu unlösbaren Problemen führen und verhindern, dass wir die parlamentarische Kontrolle, die uns obliegt, ausüben können. Das ist die Grenze, die wir ziehen, wenn es um gute Gesetzgebung geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin mir sehr sicher, dass das abgestufte Verfahren des Ideensets der §§ 19 und 20 im vorgelegten Übermittlungsvorschriftenteil für den Verfassungsschutz einen sehr sinnvollen Schlüssel darstellt. Die Kombination aus Katalog, Benennung von Rechtsgütern und einer Auffangklausel wird dazu führen, dass unsere Dienste auch nach Beschluss der neuen Übermittlungsvorschriften handlungsfähig sind.
Für die SPD ist das eine zentrale Voraussetzung. Darauf können sich die Dienste und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verlassen. Und ich entnehme den Worten unserer geschätzten Koalitionspartner den unbedingten Willen zum Handeln. Den braucht man auch, wenn man Dinge besser machen möchte.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Roderich Kiesewetter für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7601842 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 128 |
Tagesordnungspunkt | Änderung d. BND-Gesetzes u. Nachrichtendienst-Rechts |