Detlef SeifCDU/CSU - Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich empfinde es schon als unzumutbar, dass gestern im Innenausschuss die Mehrheit einen gleichlautenden Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Tagesordnung genommen hat. Wir hätten hier und heute Nägel mit Köpfen machen können, und wir können es immer noch, weil wir einen Geschäftsordnungsantrag gestellt haben. Wir sind in Deutschland in einer schwierigen Situation, und es ist nicht zumutbar, dass man die Maßnahmen, die man sofort beschließen kann und die wirken, nicht umsetzt, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten haben nicht alle wirklich verstanden.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, Sie am wenigsten!)
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist zwar kein Allheilmittel, aber es ist ein effektives Mittel, das in dieser Situation hilft. Wenn Frau Polat sagt, dass es im Einzelfall Verfolgung gibt, dann hat sie nicht verstanden, dass das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten davon ausgeht, dass in dem Land generell und grundsätzlich systemisch keine Verfolgung besteht. Das Konzept schließt gerade nicht aus, dass im Einzelfall eine Verfolgung stattfinden kann. Es ist die Aufgabe der Asylbehörde, des BAMF, das zu prüfen und dann letztlich einen Anspruch zu bewilligen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nach § 80 Absatz 5 VwGO, Frau Bünger, besteht die Möglichkeit, die vollziehbare Wirkung wieder anzuordnen. Ein Gericht, das auch nur den Hauch einer Wahrscheinlichkeit spürt, dass hier ein falscher Bescheid vorliegt, wird dem Anspruch auch entsprechen. Meine Damen und Herren, besonders in linken Kreisen – das haben wir wieder gehört –, aber auch bei den Grünen, wird immer wieder behauptet,
(Stephan Brandner [AfD]: Wer sind denn die linken Kreise?)
dass letztlich das Asylrecht beschnitten wird, dass der Rechtsstaat hier verletzt wird. Das BAMF geht sehr sorgfältig vor. Es prüft jeden Einzelfall exakt und genau. Wenn ein Hauch einer Wahrscheinlichkeit besteht, dann wird dem Anspruch auch entsprochen.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 12 106 Entscheidungen über Asylanträge – diese Zahl sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – von Angehörigen aus Georgien und Moldau getroffen. Nur zwölf Personen haben Schutz erhalten; neun Personen haben letztlich internationalen Schutz bekommen und drei subsidiären Schutz. Stellen Sie sich vor, wie gering dieser Personenkreis ist!
(Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Alle anderen sind in dem Bewusstsein nach Deutschland gekommen, dass sie überhaupt keinen Anspruch haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)
Wir sollten uns nicht von denjenigen an der Nase herumführen lassen, die genau wissen, dass sie keinen Schutzanspruch haben und das System missbrauchen wollen. Auch das ist ein wichtiger Grund, warum Moldau, Georgien, die Maghreb-Staaten und auch andere Länder als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden sollen.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU – Sebastian Hartmann [SPD]: Das wird kommen, aber nicht heute!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7601873 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 128 |
Tagesordnungspunkt | Georgien, Republik Moldau - sichere Herkunftsstaaten |