13.10.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 129 / Zusatzpunkt 11

Johannes FechnerSPD - Stiftungsfinanzierungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, dass wir in Deutschland politische Bildungsarbeit haben, die finanziell gut ausgestattet ist. Genau dafür sorgen wir mit diesem Gesetzesvorschlag. Wir brauchen politische Stiftungen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung werben, mehr denn je.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)

Ich darf mich ausdrücklich bei den Linken, bei den Grünen, bei der FDP, bei der CDU/CSU und auch beim BMI ganz herzlich bedanken, dass wir dieses wichtige Gesetz mit einer breiten Mehrheit hier im Parlament auf die Beine stellen können.

(Stephan Brandner [AfD]: Die Linke steht doch gar nicht auf dem Gesetzentwurf drauf!)

Das ist ein ganz klares Zeichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Gleich zu Beginn darf ich auch allen, die sich in diesen Zeiten für die politische Bildungsarbeit in Deutschland in den Stiftungen engagieren, ein ganz herzliches Dankeschön sagen.

(Stephan Brandner [AfD]: Was haben Sie mit den Linken denn besprochen?)

Es ist gut, dass wir mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung politische Stiftungen haben, die mit viel Herz und mit vielen spannenden Angeboten für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werben und politische Bildungsarbeit in Deutschland leisten.

(Peter Boehringer [AfD]: Andere darf es nach Ihrem Gesetz ja nicht geben!)

Allen, die hier mitarbeiten, ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)

Das Bundesverfassungsgericht hat uns Anfang dieses Jahres gesagt, dass wir zum Schutz unserer Grundordnung nicht jede politische Stiftung mit Steuermitteln fördern müssen. Aber wegen der Parteinähe der Stiftungen ist ein Gesetz erforderlich, in dem klar zu regeln ist, unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung Geld bekommt oder aber eben nicht.

(Stephan Brandner [AfD]: Wer hat denn das Urteil erstritten, Herr Fechner? Sagen Sie es mal!)

Deshalb haben wir nun diesen klaren Rechtsrahmen erstellt. Und die wichtigste Regelung ist: kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die sich bei uns in Deutschland nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN – Zurufe von der AfD)

Wir wollen Steuermittel also nicht erst dann versagen, wenn eine Stiftung unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft oder ablehnt. Nein, wir verlangen einen aktiven Einsatz der Stiftung für Völkerverständigung und Freiheit und Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

Die Verbreitung von Umsturzfantasien,

(Beatrix von Storch [AfD]: Reden Sie nicht so einen Schwachsinn!)

das Vertreten eines völkischen Volksbegriffs, der Deutsche mit Migrationshintergrund ausschließt, die Ablehnung der Religionsfreiheit, die Missachtung der Menschenwürde, all das können wir nicht akzeptieren.

(Beatrix von Storch [AfD]: Geisteskranker Schwachsinn!)

Und das werden wir ganz einfach auch nicht fördern, weil wir die Feinde unserer Grundordnung nicht unterstützen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Auch wenn frühere Veröffentlichungen einer Stiftung in die Richtung der Kriterien, die ich nannte, weisen, haben wir keine Gewähr, dass diese Stiftung verfassungsfreundlich arbeiten wird. Auch wenn Personen für die Stiftung tätig sind, bei denen ein gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen,

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

darf nicht gefördert werden. Auch das haben wir glasklar geregelt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dass eine Stiftung darauf ausgerichtet ist, sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, davon ist auszugehen, wenn die Stiftung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder gar als gesichert extremistisch eingestuft wird.

(Beatrix von Storch [AfD]: Frau Faeser, eine Linksextremistin, entscheidet, was rechts ist! – Gegenruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was schwatzen Sie denn da? Also wirklich! Nur getroffene Hunde bellen!)

Und das ist keine neue Regelung. Wir haben eine ähnliche Regelung, an der wir uns orientiert haben, seit vielen Jahren in der Abgabenordnung, die einen Entzug der Gemeinnützigkeit vorsieht.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Außerdem regeln wir ganz genau, nach welchen Grundsätzen die von uns als Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Haushaltsmittel verteilt werden,

(Stephan Brandner [AfD]: Sie haben sich was ausgemauschelt, um sich 700 Millionen Euro unter den Nagel zu reißen! Mit den Linken zusammen!)

nämlich wie bisher nach dem Durchschnitt der Wahlergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen. Dabei schaffen wir Klarheit, ab wann eine neue Stiftung Geld erhalten kann; da hatten wir bisher keine gesetzlich geregelte Praxis. Wir regeln, dass erst nach zwei Wahlperioden, also nach dem dritten Einzug der nahestehenden Partei in den Deutschen Bundestag, eine politische Stiftung Geld beantragen kann.

(Zuruf des Abg. Peter Boehringer [AfD])

Dazu gibt es, wie gesagt, noch keine einheitliche Praxis. Deswegen müssen wir hier eine Regelung schaffen.

Ich schaue kurz zurück: Die PDS war zweimal als Gruppe im Bundestag vertreten, nämlich 1990 und 1994. 1998 ist sie dann erstmals in Fraktionsstärke eingezogen.

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

Ab 1999 hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung dann Geld bekommen. Die Grünen sind 1987 zum zweiten Mal in Fraktionsstärke eingezogen und haben dann in der zweiten Wahlperiode zum ersten Mal Mittel für die Stiftung erhalten, aber nur als Festbetrag. – Wir regeln den Zeitpunkt des Beginns der Zuwendungen ganz genau: Ab der dritten Wahlperiode gibt es Steuermittel.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Warum ab der dritten?)

Kurzum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir legen mit diesem Gesetz klare und präzise Kriterien fest, wann eine politische Stiftung und in welchem Umfang sie Geld bekommt oder wann Steuermittel zu versagen sind.

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist offensichtlich verfassungswidrig, Herr Fechner! Erinnern Sie sich demnächst an meine Worte!)

Klarer Grundsatz: Kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für politische Stiftungen, die sich nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Clara Bünger [DIE LINKE] – Stephan Brandner [AfD]: So ein Unsinn!)

Der nächste Redner ist Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Jetzt kommt der nächste Mauschler!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7602047
Wahlperiode 20
Sitzung 129
Tagesordnungspunkt Stiftungsfinanzierungsgesetz
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