13.10.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 129 / Tagesordnungspunkt 24

Klara Geywitz - Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die nötige Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ist es entscheidend, nicht nur das einzelne Gebäude in den Blick zu nehmen, sondern den gesamten Stadtteil bzw. die gesamte Gemeinde. Nur eine solche übergreifende Wärmeplanung führt zu besseren Lösungen, auch weil sie direkt von denjenigen gemacht wird, die die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen, nämlich den Kommunen.

Einige Länder und Kommunen sind hier bereits vorangegangen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir die kommunale Wärmeplanung bundesweit systematisch und verbindlich umsetzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Künftig soll in jeder Kommune ein eigener Wärmeplan erstellt werden, auf Basis ihres perspektivischen Bedarfs und ihrer Versorgungsoptionen vor Ort. Dabei sollen natürlich die Bürgerinnen und Bürger sowie alle anderen relevanten Akteure vor Ort von vornherein mit einbezogen werden. Bei den Bürgerinnen und Bürgern werden jedoch keine Daten abgefragt, um die Wärmepläne zu erstellen; es werden nur die Daten genutzt, die bereits vorliegen, zum Beispiel bei den öffentlichen Stellen, Behörden, Schornsteinfegern und Energieversorgern.

Der Wärmeplan soll dann beispielsweise ganz konkret die Gebiete aufzeigen, in denen eine dezentrale Wärmeversorgung erfolgt, zum Beispiel über eine Wärmepumpe oder Biomassekessel im Haus, und die Gebiete, die an ein Wärmenetz oder an ein Wasserstoffnetz angebunden werden.

Wärmenetze sind ein vergleichsweise effizienter Weg zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in der Kommune. In Westdeutschland sind jedoch derzeit nur knapp 10 Prozent der Haushalte an ein Wärmenetz angeschlossen; in Ostdeutschland sind es immerhin schon rund 30 Prozent. Deshalb wollen wir den Ausbau der Wärmenetze voranbringen.

Wichtig ist auch: Das ist nicht nur etwas für die Städte; es gibt auch lokale Biomasse-Nahwärmenetze in den Dörfern, zum Beispiel in Hessen; da gibt es ganz viele wunderbare Bioenergiedörfer.

Das Wärmeplanungsgesetz ist zudem mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz abgestimmt, sodass sich die Hauseigentümer mit ihren Investitionsentscheidungen möglichst am Wärmeplan ihrer Kommune orientieren können.

Wärmepläne, die bereits erstellt wurden und den bundesrechtlichen Anforderungen im Wesentlichen entsprechen, können natürlich bestehen bleiben. Und sie führen auch nicht – darauf haben wir geachtet – zu einer Benachteiligung; denn vor Ort wird entschieden, wann entsprechende Fristen nach dem GEG in Kraft treten. Somit entscheidet die Umsetzungsstruktur vor Ort darüber, wann das 65-Prozent-Ziel erfüllt werden muss.

Um die Kommunen nicht zu überlasten, ist der Zeitplan für die Erstellung der Wärmepläne nach Einwohnerzahlen gestaffelt: ab 100 000 Einwohnern bis 2026 und bei weniger als 100 000 Einwohnern bis 2028. Es gibt auch ein vereinfachtes Verfahren für Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern. Und natürlich können Kommunen auch gemeinsam im sogenannten „Konvoi-Verfahren“ diese Wärmepläne zusammen erstellen.

Als Brandenburgerin war mir wichtig, dass wir auch über die Ländergrenzen hinweg – also deutsch-polnisch, aber natürlich auch deutsch-französisch und an allen anderen Grenzen – gemeinsame, bilaterale Wärmepläne entwickeln können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Kommunen bekommen dabei Unterstützung, etwa durch den „Leitfaden Wärmeplanung“, durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle und durch eine finanzielle Förderung in Höhe von immerhin 500 Millionen Euro. Hier werden wir zeitnah mit den Ländern ein möglichst unbürokratisches Auszahlungsverfahren vereinbaren.

Insgesamt: Bund und Länder können somit nun eine wichtige Grundlage dafür schaffen, dass es eine kosteneffiziente Wärmeversorgung in unseren Kommunen gibt – für mehr Klimaschutz und für Planungssicherheit für Hauseigentümer. Hierfür bitte ich Sie nun im parlamentarischen Verfahren um Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Michael Kießling das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7602078
Wahlperiode 20
Sitzung 129
Tagesordnungspunkt Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
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