Michael KießlingCDU/CSU - Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird höchste Zeit, dass wir heute über die Wärmeplanung sprechen; eigentlich hätten wir es schon viel früher tun müssen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: So ist es! – Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor 16 Jahren!)
Sie rekurrieren im GEG auf die Wärmeplanung, und wir wissen heute noch nicht, welche Auswirkungen das GEG auf die Wärmeplanung hat. Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt, und das ist ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Bernhard Daldrup [SPD]: Das in der letzten Legislaturperiode wäre gut gewesen!)
Die Eigentümer müssen wissen, ob sie an das Wärmenetz angeschlossen werden oder ob sie entsprechende Investitionsmaßnahmen für Heizung oder für die Sanierung einplanen müssen. Es ist natürlich wichtig, dass die Wärmeplanung vollzogen wird, ohne Frage. Aber so, wie es momentan vonstattengeht, schaffen wir kein Vertrauen in die Politik und in die Wärmewende – ich habe es erwähnt –, einfach weil die Vorgehensweise eine falsche ist, meine Damen und Herren.
Aber kommen wir zurück zur Wärmeplanung. Es ist richtig, dass die Wärmeplanung die Grundlage dafür ist, die Wärmeversorgung entsprechend nachhaltig auszurichten. Es ist auch richtig, dass die Kommunen zuständig sind, diese Aufgabe zu erfüllen; denn die kennen sich vor Ort aus. Sie wissen, was benötigt wird; sie kennen ihre Region.
Aber die Wärmewende darf nicht allein mit realitätsfernen Vorgaben und reinem Ordnungsrecht vorgeschrieben werden, wie es im aktuellen Entwurf der Fall ist.
Das gilt erstens für die vorgeschriebenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne. Wenn man die Verbände hört, wird klar, dass diese einfach zu knapp bemessen sind. Wir haben jetzt schon Ressourcenengpässe bei den Dienstleistern. Deshalb werden diese Fristen so, wie Sie sie vorgeschlagen haben, vermutlich nicht eingehalten.
Das gilt zweitens natürlich auch für die Begrenzung der Biomasse. Sie fordern Technologieoffenheit, und die ist auch entscheidend für die Wärmewende. Aber wenn das Gesetz ab 1. Januar 2024 gelten soll und neue Netze mit 65 Prozent erneuerbaren Energien in Betrieb genommen werden sollen, wir aber die Biomasse auf unter die Hälfte deckeln, dann frage ich mich: Wo kommen diese erneuerbaren Energien her?
(Zuruf der Abg. Verena Hubertz [SPD])
Und die Aussage – ich habe vorhin zugehört –, dass die Kommunen es selbst in der Hand haben, wie sie die 65 Prozent erneuerbare Energien umsetzen, führen Sie mit dem Gesetz ad absurdum. Das heißt, die Kommunen sind ausschließlich verantwortlich, wie vor Ort geplant wird, und sie haben auch die Planung zu den potenziellen erneuerbaren Energien, die genutzt werden können. Somit geht die Begrenzung des Biomasseanteils einfach den falschen Weg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Damit ist es wieder ein Gesetz, das am ländlichen Raum einfach vorbeigeht, weil Sie in Ihrem Gesetz die Gegebenheiten vor Ort hinsichtlich der Verfügbarkeit der Biomasse einfach nicht berücksichtigen. Sie haben von Biodörfern und von Biomasse gesprochen. Das Gesetz zeigt allerdings einen anderen Weg auf. Von daher hoffe ich, dass wir im parlamentarischen Verfahren dort noch eine Veränderung kriegen.
Drittens. Über die Finanzierung haben wir noch gar nicht gesprochen, erstens über die der Planung – hier werden erneut Kosten anfallen, weil in jeder Kommune entsprechend geplant werden muss –, und zweitens auch über die des Aus- und Umbaus der Netze. Da haben Sie 3 Milliarden Euro bis 2026 vorgesehen.
Herr Kollege.
Ja.
Ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?
Immer gerne.
Vielen Dank, Herr Kießling; danke, dass Sie die Frage zulassen, eine Frage aus Franken, Bayern: Was hat die Bayerische Staatsregierung denn in den letzten 70 Jahren der Regierungszeit in Bayern für die Wärmewende getan?
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Dort wird es eine kommunale Wärmeplanung bereits ab dem nächsten Jahr verpflichtend geben. Viele andere Bundesländer sind nachgezogen. Was hat Bayern getan, um die Kommunen auf dem Weg zu einer zu 100 Prozent erneuerbaren Wärmeversorgung zu unterstützen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zum Thema „Wärmeplanung und Energieversorgung“ hat Bayern sehr viel getan. Wenn wir schauen, woher wir überall die erneuerbaren Energien in Bayern bekommen, dann sehen wir: Wir sind zum Beispiel beim Ausbau der Photovoltaik führend; wir sind führend bei der Biomasse, die ich durchaus auch für die Energieversorgung brauche, wir sind führend bei der Wasserkraft. Von daher haben wir schon etwas getan, um die Energieversorgung entsprechend sicherzustellen.
Und ja, es ist richtig – darum habe ich es auch gesagt –: Die Wärmeplanung ist durchaus sinnvoll. Es wurde auch in der Vergangenheit im Rahmen der Bundespolitik entsprechend unterstützt, auch in der alten Koalition schon. Also, von daher sind wir dort auf dem richtigen Weg.
Aber wir müssen auch wissen, dass wir mit einer solchen Wärmeplanung für erneuerbare Energien im Wärmenetz – und wenn Sie vom ländlichen Raum kommen, dann wissen Sie auch, wie der ländliche Raum aussieht – nicht weit kommen werden. Dann brauche ich die Biomasse vor Ort, ich brauche die Hackschnitzel vor Ort, um zu heizen und die Energie zu bekommen. Das sehe ich momentan in dieser Wärmeplanung, die Sie vorlegen, nicht gegeben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Da kommen wir jetzt wieder zurück zur Finanzierung. Sie haben bis 2026 3 Milliarden Euro für den Ausbau vorgesehen, wenn man dem glauben darf. Man braucht ungefähr 3 Milliarden Euro jährlich, und das über 2030 hinaus. Somit muss man schon die Frage stellen: Wie soll das im Haushalt abgebildet werden, wenn jede Kommune planen muss, in diesem engen Zeitrahmen? Letztendlich: Eine Planung ist noch keine Umsetzung. Wie wird denn die Umsetzung dann entsprechend finanziert?
Von daher fordern wir: Sorgen Sie für Klarheit bei der Finanzierung für die Wärmeplanung, bringen Sie eine entsprechende Förderung für den Umbau auf den Weg, und verlängern Sie die Umsetzungsfrist bei der Planung. Versprechen Sie nicht nur Technologieoffenheit, sondern setzen Sie sie auch entsprechend um.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich freue mich auf die Beratung; es werden spannende Themen. Aber wir müssen auch schauen, dass der ländliche Raum durch dieses Gesetz nicht abgehängt wird, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Bernhard Daldrup [SPD]: Das stimmt! Dass er nicht von der Union abgehängt wird!)
Das Wort hat Karoline Otte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7602079 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 129 |
Tagesordnungspunkt | Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze |