Tobias PeterkaAfD - Digitalisierung von Formerfordernissen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Vorliegend gibt es einen ganzen Strauß von Forderungen der Union, manche sogar sinnvoll. Das billige Pingpongspiel dahinter ist jetzt aber wirklich durchschaubar. Es ist ja nicht so, dass man nicht bereits vor 2021 mal irgendwas in der Richtung hätte anpacken können. Aber sei’s drum.
Definitiv festzustellen ist, dass Deutschland leider inzwischen auf der ganzen Welt nicht nur als Ordensfestung der offenen Grenzen bekannt ist, sondern ebenfalls für zwei weitere Dinge: Digitalisierung ist irgendwie nicht gewollt, weil schlussendlich kein ordentlicher Aktenvorgang. Strenge Formalien werden immer gnadenlos durchexerziert, egal ob Flexibilität bei einzelnen Situationen effektiver wäre. Gut, Letzteres gilt natürlich nicht bei Freiheitsstrafen oder bei Abschiebungen; da ist man inzwischen eher beim Failed State angekommen.
(Beifall bei der AfD)
Aber auch darum soll es jetzt mal nicht gehen; keine Sorge. Auf den hier von der Union angesprochenen Gebieten tritt der deutsche Staat seinem Bürger aber nun mal traditionell umso rigoroser gegenüber – vielleicht als Ausgleich für das eigene Über-Ich, als Linderung des Phantomschmerzes, dass man eben in anderen Bereichen schon lange das Lenkrad losgelassen hat. Ich bin kein Psychologe, aber das ist leider sehr schlüssig.
Auch der Bundesjustizminister hat eben eingeräumt, dass die Bürokratiebelastung für Bürger und Unternehmen weiter zunimmt, nicht nur gleich bleibt. Deutschland ist als letztes Naturreservat für Faxgeräte weltweit die Lachnummer; mehrfacher Park-Ranger des Jahres war aber stets die Merkel-Regierung.
Und jetzt dieses Manöver von der Union mit zehn locker-flockigen Forderungen gegen die Schriftform. Anfang der Woche war dieses Papier noch umfangreicher, jetzt ist es eingeschrumpelt. Man würde gern glauben, dass das ernst gemeint ist, was Sie hier verlangen. Das fällt mir aber sehr schwer.
Das Schriftformerfordernis im BGB wird mit eingescannten oder fotografierten Dokumenten de facto schon lange gehandhabt. Das ist natürlich riskant, wenn es dann mal zum Streit kommt. In § 127 ist für die vereinbarte Schriftform regelmäßig telekommunikative Übermittlung angedacht, aber eben mit Ausnahmen und Unsicherheiten; da gab es schon einige Urteile. Dass dies einmal bereinigt gehört, gut; das kann kaum jemand bestreiten. Auch Aushänge und Informationsbeilagen zu digitalisieren, ist überfällig; da hat die Ampel ja einiges verkündet. Ob jetzt eine Kündigung von Wohnraum unbedingt per Handy, wenn man gerade Wut im Bauch hat, möglich sein soll – sei es auch für den Mieter –, das ist wiederum sehr fraglich.
Angeblich will die Ampel allgemein mit Bürokratie und Formalien aufräumen. Lächerlich! Solange Behörden und Unternehmen bei uns Statistiken darüber führen müssen, wie gut sie Statistiken führen, ist ein Licht am Ende des Tunnels in ganz weiter Ferne.
(Beifall bei der AfD)
Wenn am Ende dann ohnehin alles dem Klimakult nach neuester Wochenendpredigt unterworfen wird – egal was die Statistiken sagen –, dann reden wir wieder von oben beschriebenem pathologischem Phantomschmerz: Keine Kontrolle in wichtigen Dingen, dafür rigorose Zwangshandlungen im Kleinen! Das ist ein tragisches Krankheitsbild für einen Menschen und eine Riesenkatastrophe, wenn man so einen Staat führen will.
(Beifall bei der AfD)
Man wird sehen, was die Ampel als Gegenbeweis dann wirklich bringt. Dieses Bürokratieentlastungsgesetz IV könnte da Anregungen liefern, aber ich weise nur darauf hin: Bis die EU die DSGVO nicht radikal rasiert, wird davon sowieso wieder das meiste kassiert. Oder man redet sich raus, dass man halt nichts tun konnte.
In diesem Sinne: Schönes Wochenende!
(Beifall bei der AfD)
Das Wort hat der Kollege Lukas Benner für die Fraktion Bündnis/90 Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7602102 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 129 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung von Formerfordernissen |