Kristine LütkeFDP - Pflegestudiumstärkungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch jedes Mal wieder überrascht, was hier im Plenarsaal manchmal so passiert, dass Schicksale von Menschen instrumentalisiert werden, um die eigene politische Meinung noch reißerischer darzustellen, als sie sowieso schon vorgetragen wird. Ich möchte tatsächlich über das Pflegestudiumstärkungsgesetz sprechen und über keine anderen Themen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt. Laut Statistischem Bundesamt werden im Jahr 2035 etwa 6,8 Millionen Menschen in Deutschland Unterstützung durch Pflegekräfte brauchen. Das bedeutet eine Steigerung um 37 Prozent im Vergleich zu den derzeit rund 5 Millionen Menschen.
Gleichzeitig sank die Zahl der Auszubildenden in den Pflegeberufen im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent bzw. um über 4 000 junge Menschen. Immer weniger Pflegekräfte müssen sich um immer mehr Ältere kümmern. Das zeigt: Wir steuern auf eine besorgniserregende Situation zu, und das zeigt, wie dringend wir Reformen brauchen.
In meinem Alltag als Pflegeunternehmerin habe ich jeden Tag erlebt, wie stark pflegebedürftige Menschen auf die Hilfe von gut ausgebildeten und motivierten Pflegekräften angewiesen sind. Und genauso habe ich erlebt, wie schwierig die Suche nach genau solchen Pflegekräften ist. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Koalition nun endlich die Probleme im Pflegebereich anpackt und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Ausbildung von Pflegefachkräften verbessert.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dabei wird das Pflegestudiumstärkungsgesetz nicht nur für mehr Akademisierung, sondern auch für die Stärkung der evidenzbasierten Pflege sorgen. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland seit Langem hinterher. Jetzt legen wir die Grundlage, um endlich aufzuholen. Wir erreichen Verbesserungen im dualen Studium durch die Einführung einer Vergütung von Studierenden und steigern grundsätzlich die Attraktivität des bereits im Jahr 2020 eingeführten Studiengangs.
Das Gesetz stärkt darüber hinaus die berufliche Bildung und setzt bessere Rahmenbedingungen für die Auszubildenden in der Pflege. Durch die Einbindung von digitalen Kompetenzen als Ausbildungsziel und digitalen Unterrichtsformaten modernisieren wir die Ausbildung und passen sie der Zukunft an.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für uns als FDP-Fraktion ist zudem besonders wichtig, dass im Bereich der erweiterten Heilkundeübertragung für die hochschulische Pflegeausbildung ab 2025 erste Schritte gegangen und die Kompetenzen der Pflegekräfte gestärkt werden. Das Gesundheitsministerium hat bereits angekündigt, zeitnah ein weiteres Gesetz vorzulegen, welches die Heilkundeübertragung auch für nicht akademische Pflegefachleute regelt. Diese Entbürokratisierung und Entlastung führt auch dazu, dass am Ende mehr Zeit für die zu Pflegenden bleibt.
Die Anerkennung und die Wertschätzung der Kompetenzen von Pflegekräften wird auch das Berufsbild nachhaltig stärken; denn Pflegekräfte können entscheiden, ob Rollator oder Rollstuhl, ob Ergo- oder Physiotherapie notwendig sind. Wir müssen nur endlich dafür sorgen, dass sie es auch dürfen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Auch darüber hinaus erzielen wir durch das Gesetz erhebliche Verbesserungen durch fachfremde Elemente. Für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erleichtern wir die einkommensgerechte Berechnung der Beitragssätze. Die Anpassung des Leistungskataloges der Hybrid-DRGs wird um ein Jahr auf 2024 vorgezogen. Gerade diese Reform ist uns ein besonderes Anliegen; denn wir setzen den längst überfälligen Anreiz, bislang unnötig stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig erleichtern und vereinheitlichen wir durch das Gesetz endlich die beruflichen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte. Aus der Praxis weiß ich, wie wichtig und überfällig dieser Schritt ist, um den Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu bekämpfen. Denn ausländische Fachkräfte sind unerlässlich für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen geworden.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unser Anliegen als FDP ist es, mehr Menschen für die Pflege zu begeistern. Ob ausländische Fachkräfte, Studierende oder Auszubildende, sie alle erfüllen hohe medizinische, organisatorische und psychologische Anforderungen. Sie verdienen Anerkennung und Wertschätzung; denn sie leisten einen Dienst an unserer Gesellschaft, den wir alle oder die meisten von uns im Laufe des Lebens als zu Pflegende in Anspruch nehmen werden.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Ates Gürpinar.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7602305 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 131 |
Tagesordnungspunkt | Pflegestudiumstärkungsgesetz |