19.10.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 131 / Tagesordnungspunkt 17

Andreas BleckAfD - Bundes-Klimaanpassungsgesetz

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Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seitdem die Erde eine Atmosphäre hat, wandelt sich das Klima. Menschen haben sich schon immer an die Folgen des Klimawandels angepasst, passen sich an und werden sich auch immer anpassen; die einen mit mehr, die anderen mit weniger Erfolg, ganz egal, ob es sich dabei um Hitze, Kälte, Dürren oder Starkregen handelt. Und wenn hier einer der Vorredner sagt: „In Deutschland sterben Menschen an Hitze“, dann sollte man schon mal deutlich machen: Menschen sterben in Deutschland an Dehydrierung, nicht an Hitze.

(Beifall bei der AfD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mannomann!)

Unabhängig von der Frage, ob der Klimawandel menschengemacht oder natürlich ist, ist die Klimafolgenanpassung also richtig und wichtig. Zum Wohle der Bürger sollte sie auch eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein. So weit, so gut.

Dies alles möchte die Bundesregierung mit ihrem Klimaanpassungsgesetz erreichen. Bereits den Titel dieses Gesetzes betrachten wir kritisch. Mit diesem Gesetz soll nicht das Klima angepasst werden.

(Heiterkeit des Abg. Stephan Brandner [AfD])

Es soll auch keine Anpassung an das Klima, sondern an die Folgen des Klimawandels stattfinden. Dies müsste sich auch im Titel dieses Gesetzes wiederfinden. Warum hat man das Gesetz eigentlich nicht „Klimafolgenanpassungsgesetz“ genannt? Unsere schöne deutsche Sprache mit ihren grammatikalischen Besonderheiten ermöglicht solche Komposita. Sie sind zwar länger, aber genauer zu verstehen; selbst bei Grünen.

(Beifall bei der AfD – Axel Echeverria [SPD]: Wenn das der größte Kritikpunkt ist!)

Stattdessen beobachten wir seit einigen Jahren eine regelrechte Infantilisierung bei der Benennung von Gesetzen. Ich erinnere an das Starke-Familien-Gesetz, ich erinnere an das Gute-KiTa-Gesetz. Das ist Volksverblödung. Wir können unserem aufgeklärten und mündigen Volk mehr zutrauen und vor allem auf missverständliche Titel verzichten.

(Beifall bei der AfD – Leon Eckert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verblödung demonstrieren Sie gerade!)

Unabhängig davon betrachten wir das Gesetz aber auch kritisch. Und jetzt spreche ich etwas an, was bis jetzt noch gar nicht angesprochen wurde, nämlich verfassungsrechtliche Bedenken. Wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass es ein Durchgriffsverbot des Bundes gegenüber den Kommunen gibt und dass die Länder nur dann Aufgaben an die Kommunen übertragen können, wenn das Konnexitätsprinzip eingehalten wird. Das bedeutet: Wer bestellt, bezahlt.

Mit diesem Gesetz verpflichtet der Bund die Länder, die Kommunen zu der Erstellung und Umsetzung von Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepten. Der finanzielle Aufwand zur Erfüllung dieser Aufgaben ist dabei nicht unerheblich. Im Gesetz werden den Kommunen zwar Förderungen in Aussicht gestellt, diese stellen aber keine geregelte Finanzierung dar. Der Bund fördert nach eigenem Ermessen, einen Anspruch auf Förderungen gibt es nicht. Gleichzeitig haben die Länder deutlich gemacht, dass sie den finanziellen Aufwand nicht tragen wollen. Sie haben sogar den Bund aufgefordert, dass er diese finanziellen Aufwendungen selbst tragen soll.

Halten wir also fest: Bund, Länder und Kommunen sind alle für die Klimafolgenanpassung – richtig! –, doch keiner ist dafür, den finanziellen Aufwand zu tragen. Während der Bund und einige Länder in der Lage wären, die Klimafolgenanpassung zu bezahlen, können viele Kommunen sie eindeutig nicht bezahlen. Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass Bund und Länder lieber ein Gesetz zulasten Dritter verabschieden würden, als den finanziellen Aufwand selbst zu tragen.

(Beifall bei der AfD)

Deswegen gilt auch hier leider wieder mal: Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte.

Nirgendwo ist der Bürger dem Staat und der Staat dem Bürger so nah wie in den Kommunen. Die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Finanzhoheit sind aus guten Gründen verfassungsrechtlich garantiert. In den letzten Jahren wurden die Kommunen durch Bund und Länder bereits über alle Gebühr belastet, ob beim Rechtsanspruch für einen Kitaplatz, bei der Ganztagsbetreuung in Kitas oder bei der Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern. Die Belastungsgrenzen der Kommunen sind bereits weit überschritten. Ohne eine geregelte Finanzierung ist dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig.

Andere Kleinigkeiten, die uns an diesem Gesetz stören, wären hingegen reparabel. Dazu in den Ausschussberatungen gerne mehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist Muhanad Al-Halak für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7602355
Wahlperiode 20
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Bundes-Klimaanpassungsgesetz
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