19.10.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 131 / Tagesordnungspunkt 18

Max StraubingerCDU/CSU - Altersarmut, Hinzuverdienst bei Witwenrenten

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beschäftigt uns heute mit zwei Anträgen. In dem einen Antrag geht es um die Armutsgefährdung in Deutschland, im anderen um die Hinzuverdienstgrenzen bei der Witwenrente und die Anrechnung eigenen Einkommens. Ich werde mich auf die Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten beschränken; das andere Thema werden meine Kolleginnen und Kollegen aufarbeiten.

(Stephan Brandner [AfD]: Wir freuen uns schon drauf!)

Beim ersten Lesen des Antrages habe ich mir gedacht: Na gut, endlich mal ein Antrag, über den man vielleicht reden kann.

(Zuruf von der AfD: Aha!)

– Na sicherlich. In der Sachpolitik kann man ja manches durchdenken und neu justieren. Das ist Aufgabe der Politik. Reden muss man auf alle Fälle.

Aber es wird ja gefordert, inländische Fachkräfte vor ausländischen Fachkräften zu generieren, wie es die AfD hier immer propagiert. Angesichts der Arbeitslosigkeit, die wir haben – 2,6 Millionen Arbeitslose stehen 760 000 offene Stellen gegenüber –, ist natürlich zuerst dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosen auf den Arbeitsmarkt gebracht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dasselbe gilt natürlich für Frauen, die Fachkräfte sind. Auch diese müssen im Arbeitsmarkt gehalten werden. Hier zeichnet die AfD nun ein völlig falsches Bild, indem sie sagt, es müssten hier mehr Möglichkeiten des Erwerbs und des Beibehalts der Witwenrente bestehen.

(Stephan Brandner [AfD]: Genau! Das steht dadrin!)

Dazu haben Sie eine falsche Auffassung; denn Witwenrenten sind Versorgungsrenten.

(Dr. Tanja Machalet [SPD]: Richtig!)

Hier geht es natürlich um die Frage: Wer ist versorgungsbedürftig? Der Versorgungsfall tritt nur dann ein, wenn entweder kein oder kein ausreichendes Einkommen der Frau vorhanden ist. Aber wenn ein ausreichendes Einkommen, vielleicht sogar ein weit höheres Einkommen vorhanden ist, dann ist es auch gerechtfertigt und Sozialstaatsprinzip, auf die volle Witwenrente zu verzichten. Das machen 29 Prozent der Frauen in unserem Land; sie sagen: Ich habe einen höheren Lebensstandard, wenn ich meine Arbeit behalte. – Sie sollten nicht das Bild zeichnen, die Frauen würden von der Arbeit abgehalten, weil sie sonst keine Witwenrente bekommen. Das ist ein völlig falsches Bild, das Sie hier zeichnen, Frau Huy.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Sie müssten dann auch die Frage beantworten, wer das alles bezahlen soll. Sie haben ja eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese wurde auch beantwortet und zeigte sehr deutlich, dass die Frauen mittlerweile auf insgesamt über 5 Milliarden Euro Rente verzichten, weil sie, wenn sie in Arbeit bleiben, einen höheren Lebensstandard haben. Wenn wir sagen würden, alle müssten die Witwenrente zusätzlich zum Erwerbseinkommen erhalten, würde das bedeuten, dass der Rentenversicherungsbeitragssatz um rund 0,4 Prozent angehoben werden müsste. Das müssten Sie dann den Versicherten erklären. Und das müssten Sie auch den Unternehmen erklären, weil damit die Lohnnebenkosten steigen würden. Der Ansatz, den Sie hier getätigt haben, ist falsch. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Thomae [FDP] – Marc Biadacz [CDU/CSU]: Sehr gut! Ein klares Statement!)

Der nächste Redner ist Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7602366
Wahlperiode 20
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Altersarmut, Hinzuverdienst bei Witwenrenten
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