Jan PlobnerSPD - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir beschäftigen uns heute zum zweiten Mal mit dem Straßenverkehrsgesetz, einem Gesetz, das deutschlandweit für die Menschen vor Ort eine größere Rolle spielt, als viele das vielleicht ahnen.
Die Auswirkungen des StVG für die Bürger/-innen konnte ich während der Sommerpause direkt an Ort und Stelle erleben. Ich war quer durch meine Heimat in Bayern auf einer verkehrspolitischen Sommertour. Wichtig war mir da der Austausch mit den Politikerinnen und Politikern vor Ort, mit den Verantwortlichen, mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Verkehrsprojekte, die den Menschen dort wichtig sind.
Mir ist eines bewusst geworden: Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ortschaften stößt man doch immer wieder auf ähnliche Probleme. Das ist zum einen der manchmal sehr bedauernswerte Zustand von Bahnhöfen, gerade was die Barrierefreiheit angeht, aber das sind vor allem auch die Straßen in Ortskernen, die nicht an die örtlichen Bedürfnisse angepasst sind.
Was flächendeckend fehlt, sind Befugnisse und Handlungsspielräume für die Kommunen; denn die Kommunen können diese Probleme mit Blick auf die lokalen Herausforderungen am besten lösen und dem Flickenteppich, den sie da zum Teil vorfinden, am besten entgegenwirken.
Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes schaffen wir in einem ersten Schritt genau die Freiräume, die die Kommunen in der Verkehrsgestaltung benötigen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Denn der Verkehr muss, unabhängig vom Fortbewegungsmittel, an die örtlichen Bedingungen angepasst sein. Wir reden beispielsweise von Parkkonzepten, von Erleichterungen für Fußgänger, aber auch von Tempo-30-Zonen, die wir einführen können.
Als Nächstes ist es an den Ländern, mit der StVO die neuen Möglichkeiten für die Kommunen vor Ort mit Leben zu füllen. Ich bitte die Länder eindringlich, diese einmalige Gelegenheit, die wir jetzt haben, auch zu nutzen.
Mein persönliches Herzensanliegen ist die Barrierefreiheit. Ich glaube, wir müssen in allen Gesetzen, die wir verabschieden, auf sie eingehen. Das ist nicht nur nach geltendem Recht für uns verpflichtend, sondern etwas, was ich auch als moralisch geboten erachte. Nur so ermöglichen wir die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Mein Appell ans Bundesministerium ist, dass wir gerade bei der Prüfung der Straßenverkehrs-Ordnung die Barrierefreiheit deutlich stärker mitdenken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jürgen Lenders [FDP])
Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu einen klaren Auftrag gegeben, und mit unserer Entschließung, die wir heute beschließen werden, machen wir das noch mal ganz deutlich.
Für mich ist klar, dass eine erfolgreiche Politik auf die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen eingehen muss. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz den Kommunen endlich diese Handlungsspielräume ermöglichen; denn die brauchen sie, um vor Ort einen sicheren und besseren Verkehrsraum zu schaffen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat Dr. Jonas Geissler für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7602562 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 132 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Straßenverkehrsgesetzes |