Petra Pau - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
So. Uns liegt ein Antrag zur Geschäftsordnung vor, der zulässig ist. Wir haben außerdem die Mitteilung, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine namentliche Abstimmung zu diesem Gesetz beantragt.
Und um das jetzt alles zu klären, warten wir einen kleinen Moment. Die Sitzung ist nicht unterbrochen. Ich agiere hier im Moment erst einmal, indem ich dafür sorge, dass die organisatorischen Voraussetzungen für die namentliche Abstimmung geschaffen werden können.
Ich habe mich vergewissert, wie viel Zeit wir brauchen, um die natürlich rechtmäßig, aber kurzfristig beantragte namentliche Abstimmung ordnungsgemäß zu organisieren und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, die uns dabei zur Hand gehen, entsprechend die Möglichkeit zu geben, die Schriftführerinnen und Schriftführer bei der Ausübung ihres Mandates zu unterstützen.
Deshalb unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 14.24 Uhr. Dann fahren wir mit ebendieser Abstimmung fort. Sie wissen: Bei einer namentlichen Abstimmung wird gleichzeitig die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages überprüft.
Die Sitzung ist unterbrochen.
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der Verkehrsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/8896, in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 20/8678, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/8293 anzunehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat namentliche Abstimmung verlangt. Ich sehe, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer die vorgesehenen Plätze eingenommen haben. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir hier nicht nur namentlich über diesen Gesetzentwurf abstimmen, sondern dabei von Amts wegen die Beschlussfähigkeit des 20. Deutschen Bundestages in dieser Stunde überprüfen und nachher ein Ergebnis feststellen. Mit diesen zwei Ergebnissen – Abstimmung in der Sache, zweite Lesung, und Feststellung der Beschlussfähigkeit – werden wir dann klären, wie das Verfahren weitergeht, ob wir dann in die dritte Lesung bzw. Abstimmung nach der dritten Lesung kommen. Ich hoffe, das haben jetzt alle verstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache darauf aufmerksam, dass die namentliche Abstimmung noch läuft und die Urnen um 14.46 Uhr geschlossen werden.
Mich erreichen Nachrichten und Beschwerden aus der Westlobby. Deswegen erkläre ich das noch einmal: Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind beauftragt, dafür zu sorgen, dass alle Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß ihre Stimme abgeben können und daran nicht gehindert werden, aber auch, dass die Abstimmung nicht beeinflusst wird durch Personen, welche sich nicht rechtmäßig im unmittelbaren Umfeld der Abstimmungsurnen aufhalten und dann den einen oder die andere bei ihrer Entscheidungsfindung und Abstimmung in irgendeiner Weise behindern. Ich bitte also, nach Stimmabgabe das Umfeld der Urnen zu räumen und den Kolleginnen und Kollegen, die in der Lage sein müssen, noch abzustimmen, den Zugang zu gewähren und gleichzeitig den Schriftführern weiter den Überblick zu ermöglichen.
Es ist auch nicht dazu gedacht, Druck auf Abgeordnete in ihrer freien Entscheidung zur Findung ihres Abstimmungsverhaltens auszuüben. Ich sage das deutlich: Sollte mich vor Feststellung des Auszählungsergebnisses hier eine ordentlich begründete Beschwerde erreichen, dass jemand nicht ordentlich und unabhängig seine Stimme abgeben konnte, ist es durchaus im Rahmen des Möglichen, dass wir die Abstimmung wiederholen müssen. Also, ich bitte alle, über die Folgen ihres Verhaltens nachzudenken und sich entsprechend unserer Geschäftsordnung und dem ordentlichen Umgang miteinander zu verhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache darauf aufmerksam, dass die Zeit für die namentliche Abstimmung in sechs Minuten abgelaufen sein wird. Ich bitte auch um Mitteilung, ob meiner Aufforderung entsprochen wurde, dass nur noch abstimmende Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, die die Schriftführerinnen und Schriftführer unterstützen, und die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Urnen zugegen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit für die namentliche Abstimmung ist gleich aufgebraucht. Sind noch Kolleginnen und Kollegen im Hause, die ihre Stimme nicht abgeben konnten? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich bitte, das jetzt zügig zu erledigen. In zwei Minuten ist die Zeit für die namentliche Abstimmung vorbei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.46 Uhr. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, welches nicht die Gelegenheit hatte, an der namentlichen Abstimmung teilzunehmen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.
Da wir entsprechend unseren Regeln erst in Kenntnis des Abstimmungsergebnisses fortfahren können, um uns über das Gesetz oder den Fortgang des Sitzungstages hier zu verständigen, unterbreche ich die Sitzung bis zum Vorliegen des Abstimmungsergebnisses. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, sich nicht zu weit zu entfernen. Sobald ich das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis habe, eröffne ich die Sitzung wieder, und wir fahren hier fort.
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Abgegebene Stimmkarten 407.
Mit diesem Ergebnis haben wir gleichzeitig die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages festgestellt.
Mit Ja haben gestimmt 305 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein stimmten 82, 20 haben sich enthalten. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ich stelle fest, dass die Koalitionsfraktionen sich erhoben haben und damit mit Ja stimmen. Ich bitte, Platz zu nehmen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion der AfD.
Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir sind noch immer bei diesem Tagesordnungspunkt. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/8896 empfiehlt der Verkehrsausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/8899. Wer stimmt dafür? – Die CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die übrigen Fraktionen des Hauses. Wer enthält sich? – Niemand. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Bevor ich jetzt an die Kollegin Göring-Eckardt übergebe, mache ich darauf aufmerksam: Wir werden, wie geplant, in unseren Beratungen und Abstimmungen fortfahren, einschließlich der noch geplanten Abstimmung über ein Gesetz. Jeder möge das in seine Lebensplanung entsprechend aufnehmen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7602569 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 132 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Straßenverkehrsgesetzes |