Max StraubingerCDU/CSU - Gesetzlicher Mindestlohn, Minijobs
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über drei Anträge der Linken und konkret darüber, „Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ zu überführen – so lautet der korrekte Titel des Antrags – und gleichzeitig den Mindestlohn politisch auf 14 Euro festzusetzen. Ich glaube, beide Anträge sind nicht sehr zielführend. Würde man – erstens – alle Minijobs mit der vollen Sozialversicherungspflicht belasten, würde das geringere Einkommen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten. Ob dies Die Linke tatsächlich will, das ist dann wieder eine andere Frage. Ich hätte dafür jedenfalls kein Verständnis.
Zweitens sind Minijobs immer noch eine gute Ausgleichsmöglichkeit für Arbeitsspitzen und darüber hinaus auch eine gute Hinzuverdienstmöglichkeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft. Sie suggerieren in Ihrem Antrag, die Minijobs würden ausgeweitet. Die Zahl der Minijobber liegt ganz stabil bei rund 6 bis 7 Millionen. Minijobs werden vielfältig in Anspruch genommen: durch Schülerinnen und Schüler; durch Rentnerinnen und Rentner oder durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil sie sich etwas dazuverdienen wollen; auch durch angestellte Ehefrauen in den Handwerksbetrieben.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein?)
Das ist die Vielfalt des Lebens, und es zeigt die breite Gestaltungsmöglichkeit beim Minijob. Und deshalb steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Erhalt der Minijobs in dieser bewährten Form.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich möchte aber anfügen, dass diese automatische Steigerung, die derzeit stattfindet,
(Zuruf des Abg. Pascal Kober [FDP])
nicht unbedingt das Zeitfenster für die Zukunft sein muss, lieber Pascal Kober; denn irgendwo gibt es auch Grenzen. Ich glaube, dass man da wieder zu starren und festen Grenzen zurückkommen müsste, um damit auch die Sozialversicherungsbeiträge wieder zu verbessern.
(Pascal Kober [FDP]: Hört! Hört!)
Das gehört auch mit dazu. Auch wenn die Arbeitgeber pauschal 31 Prozent zu bezahlen haben, so ist das kein voller Sozialversicherungsbeitrag, wie er bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anfallen würde.
Ich bin aber erstaunt über den jetzigen Debattenverlauf, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro, der zumindest von zwei Teilen der Koalition begrüßt und damit auch wieder angestrebt wird. Und das heißt sehr deutlich: Die ursprüngliche Idee, eine Untergrenze einzuführen, es letztlich aber den Tarifparteien zu überlassen, wie die Anpassungen zu erfolgen haben, ist mittlerweile obsolet.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Besonders überrascht bin ich, dass ein ehemaliger Gewerkschaftsführer – Sie, Herr Bsirske – plötzlich die gesamte tarifpolitische Landschaft aus der Hand geben will.
(Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schüttelt den Kopf – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nur den gesetzlichen Mindestlohn! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um den Mindestlohn!)
– Ja, natürlich. Und wenn Sie dafür plädieren, dass der Mindestlohn jedes Jahr auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns angehoben wird, dann brauchen wir überhaupt keine großen Tarifkämpfe mehr.
(Zurufe von der LINKEN: Doch!)
Dann könnten wir das immer schön fortschreiben, und wir hätten eine heile Welt. Allerdings nimmt das keine Rücksicht auf die wirtschaftlichen Entwicklungen, und das ist das Problem eines so gesetzten gesetzlichen Mindestlohns.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir als CDU/CSU stehen für höhere Löhne, nicht für die Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn.
(Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Ich glaube, Sie verstehen es nicht! – Bernd Rützel [SPD]: Wieso habt ihr denn der Erhöhung des Mindestlohns nicht zugestimmt?)
In unserer Regierungszeit wurden, ich glaube, in 12 oder 13 Branchen Mindestlöhne eingeführt. Diese Branchenmindestlöhne liegen weit höher als der gesetzliche Mindestlohn.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die sind auch gut!)
Das wird den Branchen dann auch gerecht. Darauf muss man Rücksicht nehmen. Dass der gesetzliche Mindestlohn mittlerweile Auswirkungen hat, das kann man auch nicht verhehlen. Das betrifft die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns insbesondere in der Landwirtschaft. Beim Obst ist der Selbstversorgungsgrad mittlerweile auf 20 Prozent abgesunken,
(Marianne Schieder [SPD]: Das war früher auch nicht besser!)
weil in der Landwirtschaft die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht mehr erwirtschaftet werden kann und weil wir in einer Konkurrenzsituation mit Spanien sind. In Spanien liegt der Mindestlohn bei 6,55 Euro. Wie ich bei einem Besuch mit Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsausschusses erkennen musste: In der heißesten Region Europas –
Herr Kollege.
– werden Früchte erzeugt, wofür ein gewaltiger Wasserverbrauch notwendig ist. Die importieren wir zu uns mit verheerenden Folgen für die Natur, –
Herr Kollege.
– aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort eingesetzt sind.
Herr Kollege Straubinger!
Das kann nicht Ziel einer vernünftigen Lohnpolitik sein. Deshalb lehnen wir diese Pläne hier auf alle Fälle ab.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Dr. Sandra Detzer für Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603112 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Gesetzlicher Mindestlohn, Minijobs |