09.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 134 / Zusatzpunkt 4

Konstantin KuhleFDP - Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war im März dieses Jahres, als der Deutsche Bundestag eine Reform des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag beschlossen hat. Mit dieser Wahlrechtsreform sollten verschiedene Ziele erreicht werden. Insbesondere ging es darum, bei der nächsten Bundestagswahl die Größe des Parlaments wirksam zu reduzieren, einen kleineren Deutschen Bundestag zu haben und damit ein Vorhaben umzusetzen, an dem viele Parlamente in vergangenen Legislaturperioden gescheitert sind.

Die Bundestagsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass diese Reform nicht nur verfassungskonform ist, sondern dass sie auch und vor allem in der Sache wirksam ist und zu einer Verkleinerung des Deutschen Bundestages führt. Deswegen ist es gut, dass wir das in diesem Jahr auf den Weg gebracht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Man kann in dieser Frage natürlich auch anderer Meinung sein. Man kann politisch der Auffassung sein, dass diese Reform nicht die richtigen Hebel in Bewegung setzt; man kann juristisch anderer Auffassung sein. Das ist normal. Und weil das so ist, kann man sich auch vor dem höchsten deutschen Gericht gegen diese Wahlrechtsreform wehren, und das tun auch Fraktionen, die hier im Deutschen Bundestag vertreten sind. Dazu gehört auch die Fraktion Die Linke.

Wenn ich das Ansinnen des Rechtsausschusses hier richtig verstehe, geht es in dem vorliegenden Beschlussentwurf nur darum, dass der Rechtsausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestages empfiehlt, der Präsidentin zu erlauben, für das Verfahren gegen die Organstreitverfahren der Fraktion Die Linke Prozessbevollmächtigte zu benennen. Das ist bei jedem Organstreitverfahren so, in dem der Deutsche Bundestag Kläger oder Beklagter ist. Das haben wir schon immer so gemacht, und das sollten wir auch in dieser Frage wieder so machen. Denn wenn der Deutsche Bundestag Beklagter in einem Verfahren ist, dann braucht er eine vernünftige Prozessvertretung. Diese auszusuchen, ist Sache der Präsidentin, im Benehmen mit den Fraktionen. Das machen wir dieses Mal wieder so. Deswegen bitten wir um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Ansgar Heveling das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603129
Wahlperiode 20
Sitzung 134
Tagesordnungspunkt Abschließende Beratungen ohne Aussprache
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