Julia KlöcknerCDU/CSU - Änderung des Parteiengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben sich damals viele gute und grundlegende Gedanken gemacht, wie Meinungsbildung, wie Willensbildung in unserem Volk erwirkt, erarbeitet werden können. Eine ganz wichtige Säule dabei sind die politischen Parteien. Die politischen Parteien sind nicht irgendwelche Gruppierungen, die sich mal gründen und mal wieder auflösen, sondern politische Parteien sind in der Regel Parteien, die sich demokratisch, ernsthaft zusammensetzen und deshalb laut Grundgesetz den Verfassungsauftrag haben, zur Willensbildung des Volkes mit beizutragen. Das klingt einfach, ist aber bei mehreren Millionen Menschen, Bürgern in diesem Land gar nicht so einfach.
Wir als CDU Deutschlands haben 1995 einen Internetauftritt gestartet. 2008 sind wir auf Youtube gestartet und ein Jahr später zum Beispiel auf Facebook. In dieser Zeit hat sich so viel getan. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger informieren sich äußerst unterschiedlich und verfolgen Debatten auch unterschiedlich. Natürlich schauen jetzt ganz viele am Fernsehen diese spannende Debatte.
(Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])
Nein, es ist das Internet, es ist die Digitalisierung. Wir wissen, dass sich Informationsbeschaffung, aber auch, wie der Kollege Nietan eben sagte, Desinformationen, auch Hetzkampagnen und Fake News immer mehr ausdifferenzieren und es für ganz normale Bürger immer schwieriger wird, das überhaupt einzuordnen.
Wir als politische Parteien haben die Aufgabe, bei der Willensbildung mit dabei zu sein, unsere Meinung zu sagen, uns zu positionieren, aber auch aufzuklären. Und da muss ich Ihnen sagen: Von den 400 000 Mitgliedern, die die CDU Deutschlands in über 10 000 Ortsverbänden hat, möchte nicht jedes Mitglied heute noch per Post informiert werden.
(Michael Georg Link [Heilbronn] [FDP]: So ist es!)
Aber ganz viele wollen beides: Informationen per Post und digital auf den verschiedensten Plattformen. Und das kostet mehr Geld – das müssen wir sehr, sehr klar sagen –, aber die Mittel sind nicht so dynamisiert worden, dass wir unserer Aufgabe hätten gerecht werden können. Das ist eine ganz nüchterne Betrachtung. Die Gesetzesbegründung der Großen Koalition damals war für das Verfassungsgericht, das das Gesetz beurteilte, nicht ausreichend. Aber das Verfassungsgericht hat sehr klar gesagt: Ja, ihr braucht mehr Mittel; bitte begründet es uns.
Das haben fünf Parteien jetzt zusammen gemacht. Ich will mich sehr herzlich dafür bedanken, dass wir Daten, Zahlen und Fakten zusammengetragen haben, die valide sind und zeigen, dass sich niemand die Taschen vollmachen will, sondern es darum geht, unserer verfassungsgemäßen Aufgabe gerecht zu werden. Dafür will ich mich herzlich bedanken. Wir haben großen Wert auf Transparenz gelegt. Wir haben lange miteinander diskutiert, aber jetzt tragen wir das gemeinsam. Wenn Parteien und Fraktionen, die so unterschiedlich sind, das über die Grenzen hinweg tragen, dann, glaube ich, ist es uns gut gelungen, und dann ist das auch ehrlich.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Petra Pau [DIE LINKE])
Ich grüße Sie recht herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucher auf den Tribünen! – Wir fahren in der Debatte fort. Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Kollegin Dr. Irene Mihalic.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603192 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |