09.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 134 / Zusatzpunkt 7

Fabian JacobiAfD - Änderung des Parteiengesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die schon etwas länger hier sitzenden Parteien haben in der Vergangenheit ein System geschaffen, durch das erhebliche Geldbeträge aus den Taschen der Steuerzahler entnommen und an die politischen Parteien verteilt werden.

(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Haben Sie die gespendet, oder was? – Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Bundesverfassungsgericht hat vor vielen Jahren entschieden, das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, allerdings unter Bedingungen. Es kann der transferierte Betrag nicht beliebig erhöht werden.

Vor fünf Jahren, 2018, hat die damalige Mehrheit aus CDU und SPD eine deutliche Erhöhung beschlossen: 25 Millionen Euro mehr sollten es sein jedes Jahr. Zur Begründung hat man auf die allseits beliebte Digitalisierung verwiesen, die sei teuer. Wenn ich das mal eben übersetzen darf: Man hat 2018 staunend und ängstlich bemerkt, wie Millionen Wähler sich im Internet bei der AfD informierten, während die Angebote der Regierungsparteien im Netz sich niemand freiwillig anschauen wollte.

(Dunja Kreiser [SPD]: Wo kommt das Geld bei euch denn dafür her?)

Da brauchte man schnell ein paar Millionen Euro, um mehr Facebook-Werbung für sich selbst zu machen. Das sollte der Steuerzahler finanzieren. Gegen die Erhöhung haben damals die FDP, die Grünen und auch die AfD geklagt. Gleichwohl sind die erhöhten Beträge an die Parteien ausgezahlt worden.

In diesem Jahr, 2023, hat das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung einkassiert. Nun sollte man meinen, daraufhin würden jetzt die seit 2018 unrechtmäßig geflossenen rund 100 Millionen Euro zurückgezahlt. Weit gefehlt!

(Zuruf von der AfD: Pfui!)

Es machen nun diejenigen, die damals das verfassungswidrige Gesetz beschlossen haben – CDU und SPD –, mit denen, die damals dagegen geklagt haben – FDP und Grüne –, alle zusammen, einfach ein neues Gesetz, nach dem sie die seit 2018 bezogenen Mehrbeträge behalten dürfen.

(Stephan Brandner [AfD]: Schäbig!)

Es ist so einfach, wenn man sich nur traut, richtig dreist zu sein. Faszinierend!

Wir von der AfD lehnen die Erhöhung ab. In Zeiten, in denen durch die Politik der herrschenden Parteien für immer mehr Menschen das Geld früher zu Ende ist als der Monat, da ist eine Erhöhung der Parteienfinanzierung das Letzte, was wir hier beschließen sollten.

(Beifall bei der AfD)

Herr Jacobi, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke. – Damit ist der vorliegende Gesetzentwurf noch nicht zu Ende; da steht noch manch anderes drin. Stichwort „Digitalisierung“: Es sollen Parteitage künftig virtuell stattfinden können. Wir haben das neulich bereits bei den Aktiengesellschaften und beim allgemeinen Vereinsrecht durchexerziert; entweder haben Sie dabei nicht zugehört, oder Sie wollen es partout nicht einsehen. Die Frage, ob man sich zu Parteitagen in Person trifft oder ob jeder zu Hause in seinen Bildschirm starrt und die anderen höchstens als kleine Videokacheln wahrnimmt, das ist für demokratische Organisationen eine Grundsatzfrage.

Herr Jacobi, es gibt eine nächste Zwischenfrage: von der Kollegin Klöckner.

Nein, danke.

(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Da ist einer aber nicht mutig! Da hat einer aber Angst!)

Diese Entscheidung wollen Sie per Gesetz in die Hand des Vorstands legen. Da gehört sie aber nicht hin. Das ist ein Anschlag auf die demokratische Verfasstheit der Parteien, und deshalb lehnen wir das ab.

(Beifall bei der AfD)

„Wo bleibt das Positive?“, fragte schon Erich Kästner, um zu antworten: „Ja, weiß der Teufel, wo das bleibt.“ Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann allerdings auch ich Ihnen mitteilen, wo das Positive bleibt; denn er hat auch einen Teil, der zu befürworten ist. Der betrifft das Thema Parteispenden. In diesem Bereich ist das Parteiengesetz in seiner bisherigen Form wirklich – man weiß nicht recht, ob aus Unfähigkeit des Gesetzgebers oder aus Vorsatz – ein richtig schlechtes Gesetz. Ich habe als Landesvorstand miterlebt, wie das läuft: Irgendwer macht irgendeine Aktion – Plakate oder eine Veranstaltung –, ohne dass der Parteivorstand das bestellt oder genehmigt hätte, und hinterher heißt es dann: Tut nix; das war trotzdem eine Parteispende und kostet euch den dreifachen Betrag als Strafe. – Auch so kann man eine Oppositionspartei finanziell schädigen.

Es beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Wer etwa die demokratische Opposition unterstützen will und Geld spendet und hinterher sieht, wie dieses Geld hintenrum wieder abgesaugt wird mit solchen obskuren Begründungen, der muss sich doch fragen, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht in diesem Staat. Insofern: Wenn der Gesetzentwurf das endlich ändert, ist er unbedingt zu begrüßen. Jetzt müssen wir nur noch im Ausschuss die guten Teile des Gesetzes –

Kommen Sie bitte zum Ende.

– von den schlechten Teilen trennen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Jawoll, und gute Reise!)

Ich habe zwei angemeldete Kurzinterventionen: einmal vom Kollegen Wiese und einmal von der Kollegin Klöckner. Herr Wiese, Sie können beginnen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603194
Wahlperiode 20
Sitzung 134
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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