Michael Georg LinkFDP - Änderung des Parteiengesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So viel zum Thema Transparenz. Ich bin gespannt auf die Rückzahlung, die wir von Ihnen erwarten dürfen, wenn Sie es tatsächlich so meinen.
(Hannes Gnauck [AfD]: Ich bin gespannt, ob Sie überhaupt im nächsten Bundestag sitzen!)
Ich glaube, wir müssen zurück zur gebotenen Sachlichkeit. Das Thema braucht Sachlichkeit.
(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Ja! Danke!)
Sechs Parteien und fünf Fraktionen
(Fabian Jacobi [AfD]: Ja, ja! Die sogenannten demokratischen!)
haben sich in den letzten Monaten intensiv und ausgesprochen konstruktiv mit der Frage befasst, wie wir die Finanzen der politischen Parteien klar, transparent und verständlich gestalten und die absolute Obergrenze mit einer überzeugenden Begründung maßvoll anheben können. Wir haben damit nicht nur auf das Verfassungsgericht reagiert. Wir haben vor allem auch zeitgemäße Regelungen geschaffen, die es der Öffentlichkeit erheblich leichter machen, die Finanzen der politischen Parteien und die Herkunft der ihnen zufließenden Gelder verständlich nachzuvollziehen.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Brandner telefoniert schon mit dem Schatzmeister der AfD!)
Denn demokratische Parteien haben nichts zu verbergen.
(Beifall bei der FDP – Lachen bei der AfD)
Im Gegenteil: Die Parteien selbst haben das größte Interesse, dass Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie es um die Finanzen der Parteien steht, wie die Parteien Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen. Das übrigens ist etwas, was ohne die Schatzmeisterinnen und Schatzmeister vor Ort, in den Kreisverbänden – das sind, wenn man alle zusammenzählt, Tausende und Abertausende von Ehrenamtlern – völlig unmöglich wäre. Eine Arbeit, die leider viel zu oft vergessen wird und nicht öffentlich gewürdigt wird. Wir wollen das ganz bewusst tun.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, umfasst deshalb wichtige Neuerungen, die wir diskutieren wollen, hier und in der Öffentlichkeit, und für die wir uns ganz ausdrücklich viel Zeit nehmen wollen, bevor wir das Gesetz verabschieden. Denn die öffentliche Debatte ist besonders bei diesem Thema unverzichtbar für die Akzeptanz des Gesetzes.
Was soll sich im neuen Gesetz ändern? Vieles ist gesagt worden: Wir werden Großspenden künftig bereits oberhalb von 35 000 Euro sofort veröffentlichen, nicht erst ab 50 000 Euro. Beim Sponsoring werden wir bedeutsame Änderungen vornehmen – Kollegin Mihalic hat es ausgeführt – und Sponsoring in Zukunft mit einem gesonderten Bericht transparent zusammengefasst veröffentlichen. Wir werden künftig die sogenannten Parallelaktionen, mit denen Dritte an den sonst geltenden strengen Regeln zu Parteispenden vorbei aktiv werden können, unterbinden bzw. sie durch die begünstigte Partei unverzüglich sichtbar und publik machen lassen. Denn jegliche Graubereiche der Parteienfinanzierung müssen ausgeschlossen sein – das war unser Leitstab.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Gesetz beinhaltet vieles Weitere mehr wie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für komplett digitale Parteitage, aber auch Vereinfachungen des bürokratischen Aufwandes für die Parteigliederungen vor Ort. Das ist elementar mit Blick auf die ehrenamtliche Parteiarbeit; denn dank ihr können wir unsere Arbeit als Parteien in der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Kolleginnen und Kollegen, Demokratie kostet Geld, demokratische Parteien müssen – in einem immer komplexeren Umfeld und von antidemokratischen Kräften bedroht arbeitsfähig sein. Wir wollen Mitmachparteien sein. Wir wollen zuhören. Wir wollen Antworten geben können auf die drängenden Fragen. Wir wollen in den sozialen Medien seriös und sichtbar vertreten sein. Antworten geben heißt kommunizieren, und gute Kommunikation im Umfeld von Fake News braucht mehr Mittel. Das gibt es nicht zum Nulltarif, gerade in einer Zeit kostspieliger Abwehr von Cyberangriffen, denen wir auch als politische Parteien ausgesetzt sind.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche moderate Anhebung der absoluten Obergrenze haben wir nun ausführlichst und den hohen Anforderungen unseres Grundgesetzes entsprechend penibel im Gesetz begründet.
(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Wir legen in diesem Gesetzentwurf dar, warum die Kosten der Demokratie und somit auch die Kosten für die politischen Parteien in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass die absolute Obergrenze nur dann angehoben werden darf, wenn sich einschneidende Veränderungen – das ist das Schlüsselwort – ergeben haben. Diese Anhebung darf jedoch nur insoweit erfolgen, wie es für die Funktionsfähigkeit des Parteiensystems unbedingt erforderlich ist. Das Gericht hat genau dies festgestellt – Kollege Nietan hat darauf hingewiesen – und ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin den 5. Leitsatz des Urteils: „Die Erweiterung der Kommunikationswege und -möglichkeiten im Zuge der Digitalisierung sowie der verstärkte Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente stellen eine einschneidende Veränderung der Verhältnisse für die Wahrnehmung des den Parteien durch Art. 21/S. 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrag dar.“ Ende des Zitats.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, die Leitsätze des Urteils waren die Leitplanken für das neue Gesetz. Wir legen heute einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP vor. Auch Die Linke – das möchte ich ausdrücklich sagen – hat intensiv mitgewirkt und zustimmend mitgearbeitet. Das wissen wir sehr zu würdigen; denn wir haben sachlich und konstruktiv gemeinsam gearbeitet. Darüber hinaus haben wir auch – und das ist mir sehr wichtig festzuhalten – die Rückmeldungen der nicht im Bundestag vertretenen Parteien in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes einfließen lassen. Denn es geht bei dem nicht nur um die, die hier sitzen, die gewählt sind. Es geht um Chancengleichheit.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, doch, wir haben sie auch angeschrieben! Sie haben ja auch geantwortet! Das hat Herr Wiese gerade vorgelesen!)
Als Bundesschatzmeister der Freien Demokraten danke ich allen, die in den Fraktionen und Parteien mit ihrer unschätzbaren fachlichen und juristischen Expertise mitgewirkt haben. Wir haben dadurch gemeinsam ein Stück stilbildende Zusammenarbeit der Demokraten geschaffen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Petra Pau.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603198 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |