Dunja KreiserSPD - Änderung des Parteiengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Parteiengesetz wurde im Juni 1967 beschlossen, mit großer Mehrheit. Es freut mich, dass es gelungen ist, die nun anstehende Änderung auch über Parteigrenzen hinweg auf den Weg zu bringen. Das zeigt ein starkes Bekenntnis zu einem grundsätzlich fairen politischen Wettbewerb.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir sicherstellen, dass Parteien ihre Arbeit weiter effektiv leisten können und unser politisches System weiterhin transparent bleibt und transparenter wird. Denn eine wehrhafte Demokratie braucht starke Parteien. Meine Damen und Herren, ich habe erst vor wenigen Tagen in meinem Wahlkreis in Salzgitter eine Veranstaltung zu den verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten in unserem politischen System durchgeführt und dazu eingeladen. Auch Repräsentantinnen und Repräsentanten des Jugendparlaments waren zugegen. Das zeigt: Unsere Demokratie lebt nun einmal vom Mitmachen, und das sollten wir immer und stets unterstützen.
Die wichtigste Säule der Beteiligung sind unsere Parteien. Parteien sind ein essenzieller Bestandteil unseres politischen Systems.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Starke Parteien, die auch die Wählerinnen und Wähler erreichen und ihre demokratischen Sichtweisen, Vorstellungen und Gestaltungsvorschläge vermitteln, sind die Grundstruktur unserer Demokratie. Sie tragen nicht nur zu Stärkung der Demokratieförderung bei, sondern auch zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist das Thema Parteiengesetz, worüber wir heute sprechen, von zentraler Bedeutung. Wir bringen das Parteiengesetz auf die Höhe der Zeit, um das weiter sicherstellen zu können und um vielleicht auch besser zu werden an der ein oder anderen Stelle. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten denken und handeln progressiv und entwickeln gerne weiter. Unsere Gesellschaft tut das selbstverständlich auch.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nicht nur ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Es ist Zeit, dass wir das Parteiengesetz auf den Stand der Zeit bringen, für mehr Transparenz bei der Finanzierung sorgen und auch die dringend erforderliche Digitalisierung in der Parteiarbeit voranbringen. Das ist mit Investitionen verbunden. Mit einem Internetauftritt und Social-Media-Kanälen ist es nicht getan. Die Anforderungen an den Datenschutz und nicht zuletzt an die IT-Sicherheit sowie neue Partizipationsmöglichkeiten sind nicht nur wichtig und richtig, sondern sind auch mit Kosten verbunden, ebenso die Möglichkeit der Mitgliederbefragung, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielt; ich erinnere an Mitgestaltung und neue Partizipationsmöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, in der Umsetzung werden wir außerdem die Transparenzdefizite in der Finanzierung der politischen Arbeit beheben. Denn anders als für Parteispenden existieren bislang keine Regelungen zum sogenannten Sponsoring. Dieses dient Parteien seit vielen Jahren als Mittel der Teilfinanzierung von Veranstaltungen; es wurde bereits erwähnt. In Zukunft muss auch Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem eigenen Sponsoringbericht in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden, genauer: bei einer Zuwendung im Einzelfall ab 750 Euro oder dann, wenn Spenden der gleichen Person an den gleichen Gebietsverband im Rechnungsjahr 6 000 Euro übersteigen; vielleicht kann ich damit die Darstellung von Kollegin Petra Pau noch etwas unterstützen. Diese Regelung umfasst auch die unmittelbare Werbung anderer für eine Partei; sie wird künftig sachgerecht in den Spendenregelungen einbezogen.
Auch Großspenden sind von den Änderungen betroffen. Die Grenze für sogenannte Ad-hoc-Veröffentlichungen lag zuvor bei 50 000 Euro. Künftig müssen schon Spenden ab 35 000 Euro direkt veröffentlicht werden. Mitgliedsbeiträge oder Spenden ab 10 000 Euro sind natürlich weiterhin im Rechenschaftsbericht grundsätzlich namentlich zu veröffentlichen. Großspenden müssen künftig nicht nur früher gemeldet werden, sondern auch als Drucksache veröffentlicht werden, damit Bürgerinnen und Bürger zeitnah über eine größere Zahl von Großspenden erfahren. Mit dieser Regelung ermöglichen wir nicht nur Transparenz. Wir geben unseren Bürgerinnen und Bürgern insbesondere im Vorfeld anstehender Wahlen die Möglichkeit, die Einflussnahme von Dritten auf jeweilige Parteien zu erfahren.
Gleichzeitig heben wir die absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien an und sorgen dafür, dass die Parteien ihre Arbeit auch weiterhin bedarfsgerecht finanzieren können. Dazu machen wir es natürlich auch möglich – das wurde heute schon gesagt –, Veranstaltungen zukünftig auch digital durchzuführen. Ich denke, das ist auch ein Nachwirken des Umgangs mit Corona.
Ich freue mich, dass wir zu einer Parteiendemokratie auf der Höhe der Zeit beitragen und sehe zuversichtlich den Beratungen in den Ausschüssen entgegen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Sebastian Brehm für die Unionsfraktion ist der letzte Redner in der Debatte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Michael Georg Link [Heilbronn] [FDP])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603201 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |