Jens BeeckFDP - Änderung des SGB XII und des SGB XIV
Hochverehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, hier noch mal das ein oder andere zu erläutern. Das war ja ursprünglich mal ein technisches Gesetz. Wenn wir mit der Debatte über das ursprüngliche Gesetz hier heute fünf Minuten hätten füllen müssen, wäre das eher öde geworden.
(Heiterkeit des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Aber das ist nicht mehr so, weil diese Ampelregierung und die sie tragenden Fraktionen keine Gelegenheit auslassen, sozialpolitisch zu arbeiten.
Genau das tun wir auch mit diesem Gesetz und mit den Maßnahmen, die wir im Einzelnen angesprochen haben. Der Kollege Kurth hat es gesagt: Das war alles gar nicht so ganz einfach. – Aber eigentlich, Kollege Aumer, haben wir genau das getan, was Sie von uns wollen. Sie sprachen hier davon – es wäre schön, wenn Sie mir kurz zuhörten –, dass wir – und da bin ich erst mal vollständig bei Ihnen – in der letzten Wahlperiode das neue SGB XIV ins Werk gesetzt haben. Dass wir das auch gemeinsam weitertragen wollen, haben wir in der Ausschusssitzung in dieser Woche erklärt. Ich glaube, das machen wir nächstes Jahr auch. Dies ist zum Beispiel eine der Ausformungen, auf die der Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales zu Recht hinweist, wenn er sagt: Dieser Sozialstaat braucht grundlegende Reformen. – Ich glaube, wir alle sind zufrieden, wenn wir das auch gemeinsam mit der größten Oppositionsfraktion angehen können und gemeinsam für gute Lösungen streiten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber vieles von dem, was Sie angesprochen haben, haben wir schon gemacht. Sie haben mit einem Seitenblick zur FDP gesagt: Die Antragsverfahren zu verschlanken, wäre doch mal eine gute Idee für uns. – Wenn Sie sich an den Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt zurückerinnern, dann stellen Sie fest: Wir haben dort beispielsweise eine Genehmigungsfiktion eingeführt, nach der Anträge nach sechs Wochen als genehmigt gelten. Das haben Sie – Hermann Gröhe wird schon nervös – über Jahre nicht gemacht, genauer gesagt über 16 Jahre. Wir haben in diesem Gesetzentwurf die weitere fünfjährige Verlängerung für die Gewährung eines 36-monatigen Eingliederungszuschusses in den Arbeitsmarkt statt der sonst maximal möglichen 12 Monate, was – wenn Sie das ausrechnen, ist das Verhältnis von 12 zu 36 Monaten eins zu drei – zwei von drei Anträgen spart. Wir nutzen diese Effizienzpotenziale also überall, selbst bei solchen Gesetzgebungsverfahren, um die richtigen Weichen zu stellen.
Deswegen: Unser Angebot steht. Wir arbeiten bei jeder Gelegenheit daran, den Sozialstaat an verschiedenen Stellen besser zu machen, sogar dann, wenn sich auf den ersten Blick nicht alle Ampelfraktionen einig sind. Ein Beispiel ist die Erwerbsminderungsrente, in der man auch dann noch sechs Monate bleibt, wenn man wieder in Arbeit ist. Das ist systematisch nicht auf den ersten Blick einleuchtend. Aber auch da gilt: Die Ampel arbeitet daran, dass dieser Sozialstaat Vorfahrt für Arbeit, Vorfahrt für die Fleißigen gibt, und das gelingt mit diesem Gesetzentwurf und dieser Regelung eben auch.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen ausdrücklich das Angebot, lieber Hermann Gröhe, lieber Peter Aumer: Arbeiten Sie mit uns zusammen! Wir haben viel aufzuarbeiten, was in 16 Jahren liegen geblieben ist. Wir sind schon dabei; aber wir sind immer für gute Vorschläge dankbar. Und wir hören auch auf Sie. Machen wir dieses Land gemeinsam zukunftsfest!
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Susanne Ferschl für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603222 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB XII und des SGB XIV |