Mathias PapendieckSPD - Änderung des SGB XII und des SGB XIV
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute eine Debatte zum SGB XIV und SGB XII.
Ich werde jetzt erst mal zum Sozialen Entschädigungsrecht, SGB XIV, reden. Wir haben dazu schon vor einer ganzen Weile einen Änderungsantrag eingereicht. Wir haben mittlerweile eine weitere Änderung vorgenommen, die ich jetzt ein bisschen erläutern möchte.
Wir haben Veränderungen dahin gehend vorgenommen, dass die Abrechnungszeiträume flexibler sind. Bis jetzt gab es immer einen fixen Zeitpunkt von sechs Monaten. Jetzt kann man durch unsere Änderungen flexibel abrechnen, so wie es die Betroffenen brauchen und so wie die Fälle gerade gelegen sind.
Wir haben für die Bundesstelle für Soziale Entschädigung die Möglichkeit geschaffen, dass sie Gutachten einholen kann; denn einige Fälle sind in der Tat kompliziert, etwa bei Terroranschlägen. Hier ist es wichtig, Fachwissen, also Expertise, einzuholen.
Das SGB XIV löst das Opferentschädigungsgesetz ab. Für den Wechsel war vorgesehen, dass die Menschen dann prüfen können: Ist das Opferentschädigungsgesetz besser, oder ist das neue SGB XIV besser? Das haben wir jetzt geändert: Es wird automatisch geprüft. Somit können die Betroffenen einfach sichergehen, dass das für sie Beste automatisch gewählt wird und dass sie dementsprechend eine vernünftige Leistung bekommen.
Wir haben ebenfalls noch mal eine Änderung vorgenommen für die Haushalte mit Witwen und Witwern. Die Kinder in solchen Haushalten bekommen mehr Leistungen pro Kind, damit sie vernünftig versorgt werden können.
Wir haben pauschale Kostenerstattungen für den Zeitraum 2024 bis 2029 mit in das Gesetz aufgenommen. Es war vorgesehen, Abrechnungen auf einem IT-System zu starten. Das ist aber noch nicht fertig. Dementsprechend haben wir jetzt noch mal Kostenerstattungen auf Pauschalebene mit aufgenommen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Des Weiteren haben wir uns noch mal die Verwaltungskosten angeguckt. Wir haben festgestellt, dass Verwaltungskosten in Höhe von 5 Prozent bei schweren Fällen nicht passend sind. Wir haben den entsprechenden Wert jetzt auf 10 Prozent angepasst. Auch hier sind die Mittel nicht ganz deckend; nach den Zahlen wären Mittel in Höhe von 11 bis 12 Prozent angemessen. Aber wir wollen schon, dass der Anreiz besteht, dass die Verwaltungskosten nicht in die Höhe schießen, dass sie also möglichst gedeckelt sind.
Nachgeschärft haben wir auch bei der Hilfsmittelversorgung, also bei der Ausstattung mit Hilfsmitteln und mit medizinischen Versorgungsmitteln. Beides wird sozusagen in eine Hand gegeben – in die Unfallkassen der Länder –, damit die Betroffenen nicht an verschiedenen Stellen Anträge stellen müssen. Das wäre ein bisschen blöd. Das haben wir jetzt sozusagen optimiert.
Wir haben uns angeguckt, ob gewährleistet ist, dass, wenn man am Ende einen Bescheid bekommt, dies relativ einfach erfolgt. Hier geht es um Rundungsthematiken im Geldbereich und auch in Monatsbereichen. Was wir dazu im Bundesversorgungsrecht vorgefunden haben, haben wir übernommen und uns im SGB XIV zu eigen gemacht, damit die Betroffenen schnell und zügig entschädigt werden. Das ist gerade in Fällen wichtig, in denen ein Angehöriger etwa bei einem Terroranschlag umkommt. Durch diese Regelung kann das Geld von heute auf morgen und damit möglichst schnell fließen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben für den Übergangszeitraum von 2024 bis 2026, bis das IT-System dann hoffentlich auch funktioniert, die statistischen Merkmale heruntergefahren, damit die Übertragungen – oder zumindest der Aufwand für die Behörden – kürzer und weniger sind. Wir hoffen, dass wir damit auch die Prozesse optimieren können.
Ich möchte noch etwas zu dem parlamentarischen Verfahren sagen. Wir sind mit dem parlamentarischen Verfahren insgesamt zufrieden gewesen. Wir möchten uns an der Stelle auch bei der Opposition bedanken. Die Fragen, die in der öffentlichen Anhörung gestellt worden sind, fand ich sehr interessant und auch zielführend.
Herr Aumer, beim Thema der medizinischen Versorgung wird etwas geschehen; die Staatssekretärin hat es schon gesagt. Sie hat auch das Angebot ausgesprochen, noch mal mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Herr Beeck von der FDP hat es auch gesagt. Auch ich möchte es hier öffentlich sagen: Das Angebot steht, dass wir da ins Gespräch kommen. Und wenn das, was wir jetzt auf den Weg gebracht haben, nicht hilft, dann lassen Sie uns das für die Menschen gerne optimieren. Das ist wirklich wichtig.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Fairerweise will ich eins erwähnen: Sie haben gesagt, dass die Anpassungen im SGB II für die ukrainischen Geflüchteten jetzt gekommen sind, weil Sie uns darauf hingewiesen haben. Ich würde es so darstellen – und so war es auch –, dass die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler entschieden haben. Ich glaube, es ist richtig, dass wir keine Menschen besserstellen sollten als andere. Da sollten wir fair miteinander umgehen. Das war ein gemeinsamer Beschluss, und das werden wir jetzt auch hoffentlich gemeinsam so umsetzen.
Bei der Thematik „Grundsicherung“ und „Grundsicherung im Alter“ habe ich persönlich noch eine Anmerkung. Ich glaube, wir sollten uns auch über die Höhe der Grundrente unterhalten. Denn eine Grundsicherung zu beantragen, ist nicht schön. Wenn die Rentnerinnen und Rentner am Ende genug Geld bekommen, dann wäre das der optimale Schritt – für mich jedenfalls.
Etwas will ich noch zur AfD sagen. Was Sie von der AfD hier gesagt haben, war nicht passend. Sie haben zum Bürgergeld geredet. Wir reden hier aber über das SGB XII und das SGB XIV. Ich darf Ihnen aber eins sagen, weil Sie behaupten, dass die meisten Menschen, die hierherkommen, nicht in Arbeit sind, und stelle Ihnen mal eine mathematische Aufgabe: Wie viele Menschen arbeiten zurzeit in Deutschland? Im letzten Jahr waren das 45,53 Millionen. Jetzt sind es 45,82 Millionen. Es sind mittlerweile also 300 000 Menschen mehr. Wir haben aber weniger Geburten und mehr Todesfälle. Das heißt also, Menschen, die hierhergekommen sind, sind in Arbeit gekommen. Ich stelle Ihnen jetzt noch eine zweite mathematische Aufgabe: 1997 hatten wir 37,7 Millionen arbeitende Menschen, jetzt sind 45,82 Millionen. Das sind mittlerweile über 8 Millionen mehr Menschen, die bei uns arbeiten.
(Norbert Kleinwächter [AfD]: Das erkennt man nicht am Wohlstand und erkennt man nicht am Wirtschaftswachstum!)
Das ist Punkt. Das können Sie auch nicht wegleugnen. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch mitgeben.
Ich hoffe auf Zustimmung zum Gesetz und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Papendieck. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Wilfried Oellers, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603224 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB XII und des SGB XIV |