Wilfried OellersCDU/CSU - Änderung des SGB XII und des SGB XIV
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf werden neben vielen redaktionellen Aspekten aufgrund von Änderungsvorschlägen in der Tat noch einige inhaltliche Sachen geregelt.
Als Teilhabe-Beauftragter unserer Fraktion – das ist heute noch gar nicht erwähnt worden – freue ich mich sehr darüber, dass im Gesetzentwurf auch einige Punkte stehen, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Ich darf an der Stelle zum Beispiel die Nichtberücksichtigung eines angemessenen Kfz bei der Vermögensanrechnung erwähnen. Das ist jetzt auch im SGB IX; vorher gab es das nur im SGB XII. Das ist, denke ich, eine logische und gute Weiterentwicklung. Ein weiterer Punkt ist die Begradigung von steuerlichen Unterschieden gerade bei Grenzgängern in der EU, die Übergangsgeld beziehen. Das, denke ich, ist ein wichtiges Signal dafür, dass die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerade auch europaweit einmal in den Blick genommen wird.
Allerdings müssen hier dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden, um eine EU-weite Politik für Menschen mit Behinderungen umsetzen zu können. Ich will hier insbesondere den Europäischen Schwerbehindertenausweis erwähnen.
Lücken, muss man sagen, weist dieses Gesetz allerdings insbesondere auch im Opferentschädigungsbereich auf. Hier ist es leider immer noch so, dass zum Beispiel im Fallmanagement ein barrierefreier Zugang zu den neuen Leistungen für Gewaltopfer eben noch nicht vorliegt. Unser Entschließungsantrag geht insbesondere auf diesen Bereich der Opferentschädigung ein. Wir fordern mit unserem Entschließungsantrag, dass die Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht einfach zugänglich gemacht, aber auch barrierefrei und in verständlicher und leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zudem halten wir es auch für dringend geboten, dass die Bekanntheit der Traumaambulanzen, die ja bereits jetzt eingeführt und eingerichtet werden, noch stärker gesteigert wird, weil es hier doch noch eine sehr große Unkenntnis gibt. Darüber hinaus ist auch ein niedrigschwelliges und betroffenenorientiertes Beratungsangebot für traumatisierte Menschen flächendeckend zu schaffen,
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: So ist es!)
und ihnen muss die Beantragung von Unterstützungsleistungen und auch des Fallmanagements erleichtert werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein Aspekt, der auch von den Opferentschädigungsverbänden gefordert wird, ist, die Versorgungsmedizin-Verordnung dahin gehend zu überprüfen, ob sie die gesetzlichen Vorgaben des SGB XIV widerspruchsfrei umsetzt und für die Betroffenen mit bestehenden psychischen Belastungen keine neuen Hürden aufbaut, damit weitere psychische Belastungen vermieden werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gegeben sind,
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Ja! Ganz wichtig!)
sodass wir, wenn es um Ablehnungsgründe geht, auch hier eine Rechtseinheit im ganzen Bundesgebiet haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Besonders möchte ich auf den Änderungsvorschlag auch noch insoweit eingehen, als dass es mich schon sehr gefreut hat, dass man darin den Bereich der elektronischen Kommunikation und der Antragsverfahren aufgegriffen hat. Das können wir natürlich nur sehr begrüßen. Was erwähnenswert ist, ist, dass man über § 36a SGB I die elektronische Kommunikation schon im Gesetz geregelt hat. Jetzt wird es auch noch ermöglicht, dass auch Formulare in elektronischer Form ausgefüllt werden können. Das ist ein ganz guter Schritt.
Ich stelle mir nur immer die Frage, warum diese elektronische Form dann lediglich in den SGB-Gesetzen Berücksichtigung findet.
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Ja! Das frage ich mich auch!)
Wir haben kürzlich die Nachweisrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt,
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
und da war es offensichtlich nicht möglich,
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Ja! Da müssen wir nacharbeiten!)
im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung den Arbeitsvertragsparteien die elektronische Übermittlung zu ermöglichen.
(Bernd Rützel [SPD]: Das wäre möglich gewesen! Aber das wollten wir nicht!)
Ich glaube, hier sollten Sie als selbsternannte Fortschrittskoalition noch mal dringend nachschärfen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603226 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB XII und des SGB XIV |