Takis Mehmet AliSPD - Änderung des SGB XII und des SGB XIV
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der ersten Lesung darüber gesprochen, dass dieses Gesetz überwiegend technische Änderungen beinhaltet. Es hat sich jetzt aber bei den Beratungen noch ergeben, dass sich einige materiell-rechtliche Änderungen darstellen lassen.
Ich möchte auf eines eingehen. Das ist eine Änderung, die wir im SGB XII vornehmen werden. Und zwar ist es ja so, dass wir uns durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nun mal auch mit dem Schicksal der geflüchteten Menschen in Deutschland beschäftigen, mit den Ukrainerinnen und Ukrainern, die in Deutschland eine Heimat gesucht haben, die ein Zuhause gesucht haben. Es ist dazu gekommen, dass wir sehr viele Ukrainerinnen und Ukrainer hier aufgenommen haben; das haben wir sehr gerne getan.
Das hat auch dazu geführt, dass wir die Kommunen entlasten wollten. Wir haben uns dann im Frühjahr 2022 dazu entschieden, einen sogenannten Rechtskreiswechsel zu vollziehen. Dieser Rechtskreiswechsel sollte dazu führen, dass die Kommunen entlastet werden. Dabei ging es in der Vergangenheit um eine Entlastung von 500 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft, um eine Entlastung von 500 Millionen Euro bei den Regelsätzen, und es geht um eine Entlastung von ungefähr noch mal 1 Milliarde Euro bei den übrigen Leistungen, die sich dann ergibt, wenn der Rechtskreiswechsel vollzogen worden ist. Das ist eine Entlastung von sage und schreibe ungefähr 2 Milliarden Euro, die sich auch fortlaufend so darstellt.
Das hat aber auch dazu geführt – das muss man ehrlicherweise sagen –, dass die Bundesländer dann aufbegehrt haben und gesagt haben: Es gibt aber eine Ungleichbehandlung zwischen den Ukrainerinnen und Ukrainern in Gemeinschaftsunterkünften, die Bürgergeld empfangen, und den weiteren Geflüchteten, die auch in diesen Unterkünften sind, die aber kein Bürgergeld empfangen und sogenannte Leistungskürzungen haben. – Bei diesen Leistungskürzungen handelt es sich auf der einen Seite um die Lebensmittelkosten, die in die Regelbedarfe eingerechnet werden, und auf der anderen Seite um die Stromkosten. Das heißt, es kam zu sogenannten Doppelleistungen. Das bedeutet, Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und Bürgergeld empfangen, haben den vollen Regelsatz bekommen, haben aber in diesen Gemeinschaftsunterkünften, die keine Selbstverpflegungsmöglichkeit zur Verfügung stellen können, auch noch die Selbstverpflegung bekommen, das heißt noch mal Lebensmittel und Stromkosten.
Das war eine Doppelleistung, die nun mal vermieden werden muss, weil das mit dem sozialrechtlichen Leistungsgebot nicht einhergeht. Wie ich gerade auch angesprochen habe, war es wichtig, dass wir dem Benachteiligungsverbot nach § 33c SGB I nachkommen, weil das sonst unfair wäre gegenüber allen anderen geflüchteten Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, die sich nicht selbst versorgen können. Dem möchten wir nachkommen, und das machen wir auch mit diesem Änderungsgesetz. Ich freue mich auch, dass wir eine breite Mehrheit im Plenum dafür haben, weil das auch einfach nur richtig und fair ist gegenüber allen Leistungsberechtigten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich glaube auch und bin mir ziemlich sicher, dass diese Vorschrift und diese Änderung bald obsolet werden, weil der Bundesminister Hubertus Heil angekündigt hat, mit einer großen Jobturbomaßnahme letztendlich dafür zu sorgen, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer jetzt in Arbeit kommen.
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Da ist er mal aufgewacht!)
Ich glaube auch, dass uns das gelingen wird. Deshalb freue ich mich darüber, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer künftig in gute Beschäftigung kommen werden. Dafür werden die Jobcenter sorgen.
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Es geht auch um die anderen Geflüchteten! – Zuruf von der AfD)
Im Übrigen war mit dem Rechtskreiswechsel auch vorgesehen, dass dadurch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diesen Personenkreis zugänglich werden, was vorher nicht möglich gewesen ist. Das heißt, es ging vorher nicht nur darum, dass das Bürgergeld überwiesen wird und die Leistungen zur Verfügung gestellt werden, sondern es ging auch um eine bessere Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer. Deshalb haben wir auch den Rechtskreiswechsel vollzogen.
(Martin Reichardt [AfD]: Wenn man da Geld hinschickt, dann integrieren die sich alle!)
Dementsprechend freue ich mich auf die Unterstützung im Plenum. Die restliche eine Minute schenke ich Ihnen, damit es heute nicht ganz so spät wird. Schönen Abend noch!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603217 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB XII und des SGB XIV |