10.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 135 / Tagesordnungspunkt 28

Stephan ThomaeFDP - Stiftungsfinanzierungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die politischen Stiftungen sind ein fester Bestandteil der politischen Kultur unseres Landes. Sie sind ein wichtiger Träger politischer Bildungsarbeit und erhalten deswegen staatliche Fördermittel. Für die Mittelverwendung genießen sie große Freiheiten. Aber eins ist doch klar: dass sie diese Mittel nicht und niemals gegen diese Demokratie zum Einsatz bringen dürfen.

(Peter Boehringer [AfD]: Das war immer klar!)

Wenn die Stiftungen staatliche Mittel erhalten, dann natürlich in der Erwartung, dass sie die Mittel auch verwenden, um aktiv für die tragenden Prinzipien unseres Landes einzutreten: für Völkerverständigung, das Zusammenleben der Völker, und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aktives Eintreten ist natürlich eine Voraussetzung. Warum sollte der Staat aktiv eine Stiftung finanziell fördern, die sich nicht für diesen Staat und seine Demokratie und seine Ziele einsetzt?

Wir sprechen eigentlich in diesem Gesetz von Selbstverständlichkeiten: kein Steuergeld auszureichen für Verfassungsfeinde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung dekonstruieren wollen, sondern nur für diejenigen, die sie stärken möchten. Das ist eine inhaltliche und fast selbstverständliche Voraussetzung.

Es gibt noch eine zweite, eher formale zeitliche Voraussetzung, nämlich dass es sich um eine anerkannte Stiftung einer politischen Partei handeln muss, die dauerhaft eine Grundströmung von erheblichem Gewicht in diesem Land verkörpert. „ Grundströmung von erheblichem Gewicht“ messen wir daran, dass diese Partei die Fünfprozenthürde überspringt, in diesen Deutschen Bundestag gewählt ist und damit verdeutlicht, dass sie eine hinreichende Verankerung in der Bevölkerung hat. Und die Dauerhaftigkeit messen wir daran, dass diese Partei es dreimal in den Deutschen Bundestag schafft.

(Peter Boehringer [AfD]: „Wir“, aber nicht das Verfassungsgericht!)

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war zu lesen, dass eine Partei, die zum ersten Mal

(Peter Boehringer [AfD]: Stand nicht im Urteil vom 22. Februar!)

in den Deutschen Bundestag gewählt wird, diese Förderung noch nicht erhalten muss. Nun kann man fragen, ob es schon beim zweiten Mal reicht.

(Peter Boehringer [AfD]: Das muss man nicht fragen, das kann man wissen, wenn man das Urteil gelesen hat!)

Aber das hieße, dass eine Partei für vier Jahre und ein bisschen die Fünfprozenthürde überspringen muss. Das ist angesichts der Volatilität und Beweglichkeit im Parteiensystem keine sehr lange Dauer. Aber wenn es eine Partei zum dritten Mal in den Bundestag schafft, dann heißt das, dass sie über acht Jahre mindestens 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich hat.

(Stephan Brandner [AfD]: Warum war das jahrzehntelang zweimal? Und warum gibt es die Ausnahmevorschrift für die FDP?)

Das ist dann schon eine gewisse Dauerhaftigkeit. Von daher scheint es mir im Ermessen des Gesetzgebers zu liegen, sich für diese drei Wahlperioden zu entscheiden.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Carmen Wegge [SPD] und Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn eine Partei hingegen einmal die Fünfprozenthürde verfehlt und aus dem Bundestag ausscheidet,

(Stephan Brandner [AfD]: Lex FDP!)

dann muss das nicht gleich heißen, dass sie, wenn sie mehrere Wahlperioden im Bundestag war und den Einzug einmal verfehlt, nicht mehr den Status einer Grundströmung genießt.

(Stephan Brandner [AfD]: Auf wen trifft das denn zu?)

Sie muss, wenn sie einmal ausscheidet oder während einer laufenden Wahlperiode

(Zuruf des Abg. Andreas Bleck [AfD])

den Status verliert,

(Peter Boehringer [AfD]: Was hat die FDP denn gezahlt dafür? – Stephan Brandner [AfD]: Ja, genau! Gute Lobbyarbeit der FDP für die Ausnahmevorschrift!)

dann nicht sofort alle Mitarbeiter entlassen, die Stiftung abwickeln, alle Mietverträge kündigen. Aber sie muss schon binnen einer Wahlperiode zeigen, dass es ihr gelingt, sich zurückzukämpfen in den Bundestag und wieder 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich zu bringen.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Ah! – Stephan Brandner [AfD]: Da werden Sie mächtig kämpfen müssen, Herr Thomae!)

Das muss man schon erwarten. Sie büßt also nicht gleich den Status ein, aber man muss sich eben innerhalb einer Wahlperiode wieder nach vorn kämpfen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft klare Regeln –

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist richtig! Da haben Sie recht!)

abstrakt und für alle verbindlich. Jede Stiftung weiß, woran sie ist. Daran ist nichts unzumutbar. Daran ist nichts unmöglich. Daran ist nichts undemokratisch.

(Stephan Brandner [AfD]: Da ist nichts verfassungsgemäß!)

Es handelt sich um Selbstverständlichkeiten einer wehrhaften Demokratie, die tolerant ist gegenüber vielen, aber nicht gegenüber ihren Feinden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Clara Bünger.

(Beifall bei der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Da sind Sie ja bald bei der Stiftung angestellt, wenn der Job hier weg ist!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603415
Wahlperiode 20
Sitzung 135
Tagesordnungspunkt Stiftungsfinanzierungsgesetz
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