10.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 135 / Zusatzpunkt 10

Maximilian MordhorstFDP - EU-Richtlinie globale Mindestbesteuerung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute den vorläufigen nationalen Höhepunkt eines Prozesses, der über mehrere Bundesregierungen lief. Es begann bei der OECD, dann ging es weiter über eine EU-Richtlinie, und heute erlebt der Prozess mit dem Umsetzungsgesetz zur nationalen Mindeststeuer einen vorläufigen Höhepunkt.

Worum geht es konkret? Um es auf den Punkt zu bringen: Es geht nicht um die kleinen Unternehmen, es geht nicht um die Mittelständler, es geht um große Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz, von denen einige ihre Steuerpflicht über komplexeste Strukturen verschieben und sich damit einer anständigen Steuerpflicht entziehen.

Um es deutlich zu sagen: Ich schaue hier heute in viele Gesichter, von denen ich sicher weiß, dass sie schon in Parteitagsreden, in Sonntagsreden oder hier im Plenum des Deutschen Bundestages gefordert haben, dass endlich die Apples, die Googles, die Amazons dieser Welt ihren fairen Beitrag leisten. Für all diejenigen, die das gefordert haben, ist heute ein guter Tag.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich klarstellen, was uns wichtig ist und uns in den Verhandlungen geleitet hat. Wir haben eine EU-Richtlinie. An die wollen wir uns halten; aber einige Grundsätze sind dabei wichtig:

Erstens. Steuerwettbewerb an sich ist nichts Schlechtes. Unternehmen sind nicht verpflichtet, sich dem Regime des Staates hilflos auszuliefern. Deswegen wird es auch in Zukunft Steuerwettbewerb geben. Was wir nicht wollen, ist, dass aufgrund künstlich runtergetriebener Steuersätze, die zugunsten von Ausbeutung und Umweltzerstörung gehen, Steuersubstrat auf dieser Welt hin- und hergeschoben wird. Genau dem setzen wir mit der Mindeststeuer ein Ende.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Es ist nicht Ziel des Staates, durch diese Mindeststeuer Mehreinnahmen zu erzielen.

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist nie Ziel des Staates! Einkommensneutral!)

Es ist das Ziel, Steuergerechtigkeit herzustellen. Auch das gewährleisten wir mit dieser Mindeststeuer.

(Beifall bei der FDP)

Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien neigten wir in der Vergangenheit dazu – und teilweise neigen wir immer noch dazu; das ist ein grundsätzliches Problem –, sogenanntes Gold Plating zu betreiben. Viele Staaten setzen EU-Richtlinien eins zu eins um, möglichst simpel, möglichst unbürokratisch. In Deutschland melden sich bei der Umsetzung von EU-Richtlinien oft die einen oder anderen Ideologen und fordern, man müsse noch eine ganze Menge draufsetzen. Wir haben sowohl im Kabinett als auch in den Verhandlungen des Deutschen Bundestages gewährleistet, dass es bei der Umsetzung der Mehrwertsteuer – ich meine die Mindeststeuer; Mehrwertsteuer ist ein anderes Thema –,

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

also der Mindeststeuer kein Gold Plating gibt und keine zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen in Deutschland draufgepackt wird.

(Beifall bei der FDP)

Wir erleichtern sogar das eine oder andere. Als Beispiel möchte ich eine Begleitmaßnahme hervorheben: Die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke, die bei 25 Prozent lag, senken wir jetzt auf den Mindeststeuersatz von 15 Prozent, damit wir alles in einem Guss umsetzen.

Ich möchte auf die Penalty Relief hinweisen, die wir umsetzen. Das, was wir heute beschließen, ist ein sehr komplexes Geflecht. Deswegen wird das eine oder andere Unternehmen Schwierigkeiten damit haben. Wir sollten also nicht gleich mit der vollen Härte des Staates zuschlagen und sofort höchstmögliche Bußgelder verhängen. Mit der Penalty Relief sorgen wir dafür, dass in der Anfangsphase, in der Umsetzungsphase Versäumnisse nicht mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Und wir setzen eine Öffnungsklausel um, sodass auch in Zukunft weitere Vereinfachungen bei der Mindeststeuer möglich sind.

Alles in allem ist das, würde ich sagen, ein gutes Paket. Die EU-Richtlinie hat uns klare Grenzen gesetzt. Wir haben uns nicht außerhalb und vor allem nicht oberhalb dieser Grenzen bewegt.

Ich möchte zum Abschluss ganz ausdrücklich nicht nur den Koalitionspartnern,

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: … sondern auch uns!)

sondern auch dem Bundesministerium der Finanzen danken und auch der Unionsfraktion für sehr konstruktive Anmerkungen und ihre Zustimmung zu dem Gesetz im Ausschuss. Es wäre in dieser Phase sehr einfach gewesen, auf einen parteipolitischen Zug aufzuspringen und zu sagen, dass das, was man in der GroKo noch mitgemacht hat, jetzt aus der Zeit gefallen sei und man es lassen müsse, um sich als vermeintlicher Anwalt der Unternehmerinnen und Unternehmer hinzustellen.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Jetzt langt es! Das Lob wäre ausreichend gewesen!)

Ich finde, Sie haben hier einen sehr anständigen Weg gewählt. Sie stehen zu dem, was Sie entschieden haben, als Sie in der Regierung waren. Deswegen auch Danke an Sie für die konstruktive Unterstützung. Ich bitte um Unterstützung aus dem gesamten Haus.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Das Lob wäre ausreichend gewesen!)

Der nächste Redner ist Sebastian Brehm für die CDU/CSU-Fraktion, der hier schon Zwischenabreden getroffen hat, die ich leider nicht mitbekommen habe.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603439
Wahlperiode 20
Sitzung 135
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie globale Mindestbesteuerung
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