Manuel HöferlinFDP - Polizeibeauftragtengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf unsere Polizistinnen und Polizisten können wir stolz sein in Deutschland.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Sie leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. Sie halten ihren Kopf hin. Sie gehen dorthin, wo es gefährlich ist, und sie werden – das ist aus den Reihen der Union richtigerweise genannt worden – bedroht, sie werden angegriffen. Das sind sehr schwierige Situationen, wenn sie ihren Kopf hinhalten. Deswegen kann man nicht oft genug Danke sagen an alle Polizeien in unserem Land.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU])
Aber abgesehen von dem Dank, den wir ihnen zollen, müssen wir auch unserer Verantwortung gerecht werden. Als Parlamentarier haben wir uns vorgenommen – ich bin froh, dass dieser Gesetzentwurf aus den Reihen des Parlaments kommt; er ist ein Parlamentsgesetzentwurf –, dass wir den Polizeien des Bundes, also dem BKA, der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag, die für uns da ist, einen Polizeibeauftragten an die Seite stellen. Das ist übrigens kein neues Konzept.
(Sebastian Hartmann [SPD]: Genau!)
Auch in unionsgeführten Bundesländern gibt es Polizeibeauftragte; häufig heißen sie allerdings „Bürgerbeauftragte und Polizeibeauftragte“.
Wir sehen jetzt einen Polizeibeauftragten vor, und dieser hat inhaltlich sehr klare, sehr eng umrissene Aufgaben. Sie entsprechen genau dem, was man erwarten kann, wenn Parlamentarier ihrer Verantwortung gerecht werden, zu gucken, ob es politisch etwas nachzusteuern gibt in den Polizeien des Bundes. Das ist nämlich die Aufgabe des Polizeibeauftragten.
Sie haben völlig zu Recht gesagt: Wozu soll denn der Polizeibeauftragte da sein? Es gibt doch auch andere Strukturen. – Ja, die gibt es, aber nicht für diese Aufgabe. Es gibt die Dienstaufsichtsbeschwerde, bei der im Einzelfall untersucht wird, ob Polizeibeamte ihre Arbeit richtig gemacht haben. Das gibt es bereits; daran wollen wir auch gar nicht rütteln.
Es gibt die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen, wenn man als Bürgerin oder als Bürger von einer Maßnahme der Polizei betroffen ist. Dieser Rechtsweg bleibt auch erhalten; aber auch der hat damit nichts zu tun.
Was diese Wege aber alle gemeinsam haben, ist: Sie sind nie auf die Struktur von Polizeien gerichtet, und da sprechen wir von allen Strukturen: die Struktur einer Einsatzeinheit, die Struktur einer Polizeidienststelle, eines Präsidiums oder vielleicht ein strukturelles Problem in der Regulierung, die wir als Parlamentarier bei den Polizeien des Bundes so nicht lassen wollen. Deswegen steht dies in § 1 Absatz 1 auch als erste Aufgabe. Das ist aus unserer Sicht, aus unserem Verständnis heraus die Kernaufgabe des Bundespolizeibeauftragten, nämlich dafür zu sorgen, dass bei den Polizeien des Bundes – Bundespolizei, BKA und die Polizei beim Deutschen Bundestag – strukturelle Probleme erkennbar werden, indem wahrscheinlich primär Polizisten Hinweise geben, aber auch Bürgerinnen und Bürger, und zwar nicht irgendwelche Hinweise, sondern – das ist konditioniert – Hinweise auf strukturelle Probleme und persönliche Betroffenheit im Einzelfall.
(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Das trauen Sie Frau Faeser nicht zu!)
Da ist ein „und“ dazwischen, meine Damen und Herren. Das ist nichts für den Dienstaufsichtsweg, und das ist auch nichts für ein Strafverfahren. Denn der Polizeibeauftragte wird sich anschauen, ob andere gleichgeartete Fälle in anderen Verfahren des Dienstweges bei der Dienstaufsicht vorliegen. Diesen Erkenntnisgewinn – und der ist für uns als Parlamentarier wichtig – wird er uns gegenüber berichten.
Es ist auch interessant, wenn gesagt wird: Da würden viele Anfragen vonseiten des Bundestages kommen, was mit viel Arbeit verbunden ist, und das sei etwas, was von Regierungsseite gestellt würde. – Das ist falsch. Es ist ein Polizeibeauftragter, der beim Bundestag angesiedelt ist, weil es eine Tätigkeit ist, die für uns Erkenntnisse gewinnt. Deswegen berichtet er auch einmal im Jahr und in besonderen Fällen an den Deutschen Bundestag, und zwar nur an den Deutschen Bundestag.
Ich glaube, wer sich heute hinstellt und sagt, dieser Entwurf zeige mehr als nur Misstrauen, das sei sozusagen ein Generalverdacht, der hat wahrscheinlich diesen Entwurf nicht gelesen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist etwas, was man seit Jahren hört, was sich aber in diesem Entwurf explizit nicht widerspiegelt. Und wenn man sagt: „So etwas wie diese Position brauchen wir nicht; das haben wir schon“, dann sagt man ja implizit, dass es schon einen Generalverdacht gibt; das ist etwas merkwürdig. Jemanden, der sich so äußert, kann ich leider nicht ernst nehmen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin aber froh, dass wir im weiteren Verfahren noch nachschleifen können, wenn es gute Vorschläge gibt. Wir sind da total offen. Ich bin auch sicher, es wird eine Anhörung geben. Und ich bin gespannt, was wir dort noch hören werden, was wir an konstruktiven Vorschlägen aus der Opposition hören. Denn am Ende ist es ein Polizeibeauftragter des Bundes, der für uns da ist und für uns zu Erkenntnissen gelangen soll, die Missstände in den Strukturen der Polizeien auffinden. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen mit Ihnen.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Martina Renner für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603477 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 135 |
Tagesordnungspunkt | Polizeibeauftragtengesetz |