Petra NicolaisenCDU/CSU - Polizeibeauftragtengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zuerst einmal die Gelegenheit nutzen, unseren Polizisten auf Bundes- und auf Landesebene ganz herzlich zu danken. Sie sind alle der Grundpfeiler für unsere öffentliche Sicherheit und kommen vor lauter Lagen jetzt nicht aus den Stiefeln, wie es so schön heißt. Herzlichen Dank dafür!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
In einer Zeit, in der die Herausforderungen für unsere Polizisten und Polizistinnen wachsen und in der wir immer mehr auf den Schutz vor den vielfältigen Bedrohungen angewiesen sind, sollte man sich genau überlegen, ob man der Polizei wirklich so misstrauen möchte, wie es der vorliegende Gesetzentwurf suggeriert – und ich habe ihn gelesen! –,
(Manuel Höferlin [FDP]: Sie suggerieren das!)
insbesondere, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man keinerlei Zahlen liefert, die diese Unterstellungen in irgendeiner Weise rechtfertigen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dennoch überrascht mich der Gesetzentwurf nicht im Geringsten; denn es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Einführung eines Polizeibeauftragten debattieren. Bereits 2016 und 2019 brachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei quasi inhaltsgleiche Entwürfe zur Abstimmung.
(Manuel Höferlin [FDP]: Das stimmt nicht! Überhaupt nicht inhaltsgleich! Gar nicht inhaltsgleich!)
Und damals wie heute stellt sich mir die Frage: Haben wir denn überhaupt ein strukturelles Problem bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Deutschen Bundestages? Ich meine, nein.
(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Dann gibt es ja kein Problem! – Zuruf der Abg. Carmen Wegge [SPD])
Wir haben bereits einen unabhängigen Beschwerdemechanismus in jeder Bundespolizeibehörde eingeführt und brauchen deshalb keinen Polizeibeauftragten mit Behördenstruktur.
(Manuel Höferlin [FDP]: Für Einzelfälle! Das zielt nur auf Einzelfälle, Frau Kollegin!)
Es ist mir wichtig, zu betonen, dass wir als CDU/CSU-Fraktion in keiner Weise kleinreden, wenn Bundesbeamte und Bundesbeschäftigte das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen. Bei nachgewiesenem Fehlverhalten egal welcher Art durch Bundespolizei, Bundeskriminalamt oder die Polizei des Bundestages muss es Konsequenzen geben; das ist völlig klar.
Es ist in einem solchen Fall aber Aufgabe der Justiz, Verstöße gegen Gesetze zu untersuchen und gegebenenfalls natürlich dann auch zu ahnden.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Genau!)
Es gibt keine vergleichbaren Fälle, in denen der Deutsche Bundestag die Aufgabe hat, die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Götz Frömming [AfD])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am grundsätzlichen Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden besteht vonseiten der CDU/CSU-Fraktion kein Zweifel; das haben wir bereits durch die Einbringung unseres Antrags „Die Bundespolizei weiter stärken“ Ende des Jahres 2022 klargestellt. Und ich bitte Sie, den doch noch mal zu lesen.
Ich hoffe, dass wir Ihnen die Augen geöffnet haben, bin gespannt auf die Beratungen und auch auf die Anhörung und hoffe, Sie eines Besseren belehren zu können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Daniel Baldy für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603480 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 135 |
Tagesordnungspunkt | Polizeibeauftragtengesetz |