15.11.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 136 / Tagesordnungspunkt 5

Susanne HierlCDU/CSU - Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schwierig es ist, bei diesem Thema zu einem Konsens zu kommen, das haben mir in den letzten eineinhalb Jahren meine Gespräche mit Vertretern von Verbänden, Institutionen und Betroffenen gezeigt. Die wichtigen gesellschaftspolitischen Reformen, die ins Gesetz übernommen wurden, waren bisher immer von einem großen gesellschaftlichen Konsens getragen. Das war so bei der Streichung des Homosexuellenparagrafen, § 175 Strafgesetzbuch, oder bei der Einführung der Ehe für alle. Die Gesellschaft hat also das Recht geformt. Demgegenüber soll im Fall des Selbstbestimmungsgesetzes der Gesellschaft ohne großen Konsens eine Regelung übergestülpt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Deutscher Frauenrat, DGB und zahlreiche andere Verbände stehen hinter dem Gesetz! – Gegenruf des Abg. Alexander Föhr [CDU/CSU]: Sie haben schon geredet!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, was meinen Sie, was die Menschen außerhalb Ihrer ideologischen Blase über das Selbstbestimmungsgesetz wissen? Der ein oder andere hat vielleicht davon gehört, dass man in Zukunft sein Geschlecht einmal im Jahr wechseln kann. Aber dass die Ampel den Begriff „Geschlecht“, also die Unterscheidung von „biologisch weiblich“ und „biologisch männlich“ abschaffen und durch eine subjektiv empfundene Geschlechtsidentität ersetzen möchte,

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Und das ist der Skandal!)

ist den wenigsten bekannt.

Dieser Schritt bedeutet, dass sich Frauen und Mädchen in Sportwettkämpfen, bei Frauenquoten und in Umkleiden mit biologischen Männern konfrontiert sehen könnten, weil diese sich als weiblich identifizieren. Und das, meine Damen und Herren, ist definitiv nicht gesellschaftlicher Konsens.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Dr. Götz Frömming [AfD]: Frauenfeindlich ist das!)

Sicherlich ist das Transsexuellengesetz reformbedürftig, soweit das Verfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hat. Aber Ihr Entwurf geht weit darüber hinaus.

(Ulrich Lechte [FDP]: Sie haben ja nie einen vorgelegt!)

Aktuell benötigt man zwei Gutachten, um die Eindeutigkeit der Entscheidung zum Wechsel des Geschlechtseintrags zu untermauern. Sie ersetzen diese nun durch eine einfache Erklärung ohne weitere Voraussetzungen.

(Anke Hennig [SPD]: Das ist antidiskriminierend!)

Auch Betroffene sehen diese Regelung durchaus kritisch.

Wir als Gesetzgeber haben einen Schutzauftrag: für die Personen, die unter einem dauerhaften Leidensdruck stehen und eine Lösung in der Änderung des Geschlechtseintrags suchen,

(Anke Hennig [SPD]: Deshalb machen wir das!)

aber auch für diejenigen, deren Antwort auf ihr Problem eben nicht die Änderung des Geschlechtseintrags ist.

(Beifall bei der CDU/CSU – Anke Hennig [SPD]: An der Realität vorbei!)

Und wir müssen auch die restliche Bevölkerung im Blick haben.

Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diesen Schutzauftrag nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Im Gegenteil: Er suggeriert vor allem den Kindern und Jugendlichen, dass es eine schnelle, unproblematische Lösung gibt. Das wird den Betroffenen nicht gerecht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulrich Lechte [FDP]: Da klatscht nicht einmal Ihre Fraktion!)

Legen Sie den Gesetzentwurf beiseite, und führen Sie eine breite Debatte in der Gesellschaft, bevor Sie dieses Vorhaben weiterverfolgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Anke Hennig [SPD]: So realitätsfremd! Wirklich traurig!)

Das Wort hat der Kollege Falko Droßmann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7603600
Wahlperiode 20
Sitzung 136
Tagesordnungspunkt Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
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